Bistum Regensburg: Kirchliche Trauungen sind kein Wunschkonzert
Nachrichten 12/10/2010 04:10:49
Bei aller Rücksichtnahme der Seelsorger auf „die Verschiedenheit der Glaubenssituation der Anwesenden“ (ebd. Nr. 21) darf die Gestaltung der Trauung nicht von den Regelungen zur Liturgie und Kirchenmusik abweichen, die die Allgemeine Einführung ins Messbuch und die römische Instruktion "musicam sacram" aufstellen. Dies gilt nicht nur für die Texte sondern insbesondere auch für die Musik in der Liturgie. Es ist daher nicht gestattet, die Feier der Trauung (d. h. vom Einzug in die Kirche bis zum Auszug aus der Kirche) mit liturgiefremder oder liturgieungeeigneter Musik zu gestalten. Dabei geht es nicht um eine generelle Abwertung säkularer Musik oder einer möglichen negativen Einordnung der Musik nach künstlerischen oder stilistischen Gesichtspunkten: Liturgiefremde Texte von Liedern haben ebensowenig Platz in der Feier der Liturgie wie eindeutig säkular konnotierte Instrumentalmusik; damit sind Melodien gemeint, die von jedem Zuhörenden eindeutig der Unterhaltungsmusik zuzurechnen sind. Der Ort für diese Musik (Popsongs, Schlager-, Musical-, Film- und Opernmelodien) ist die weltliche Hochzeitsfeier, nicht aber die kirchliche Trauung.

