Ja, es ist immer wichtig, vor der Eheschliessung oder spätestens bei der Eheschliessung zu bedenken, das dies ja ein Band ist, welches letztlich unauflöslich ist. Es darf da kein Zwang (Can. 1103) angewendet werden, die Ehe darf nicht auf Zeit (Can. 1096) geschlossen werden, sie muss sich (idem) auf Nachkommenschaft festlegen und darf auf keiner Täuschung basieren, etc.!