@ Jana
Also, wenn ich das richtig verstehe, heiratet ein Paar in der Kirche (ohne vorhergehende Zivileheschließung).
Die Kirche teilt dem Staat mit, daß ein Paar in der Kirche geheiratet hat. Der Staat trägt dann diese Eheschließung in seine Unterlagen ein und somit ist das Ehepaar auch zivirechtlich getraut. Mit allen Vor- und Nachteilen.
Sollte sich das Paar dann trennen, kann es sich wohl vor dem Staat scheiden lassen. Kirchlich geht das nicht, denn was Gott verbunden hat, darf der mensch …
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