Von Sakramentalien ist im Motu Proprio nirgends die Rede.
Die Erlaubnis zum Gebrauch des älteren Rituale bezieht sich nur auf die Sakramente selbst - mit Ausnahme der Priesterweihe.
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Art. 9 § 1. Der Pfarrer kann – nachdem er alles wohl abgewo-gen hat – auch die Erlaubnis geben, dass bei der Spendung der Sakramente der Taufe, der Ehe, der Buße und der Krankensal-bung das ältere Rituale verwendet wird, wenn das Heil der Seelen dies nahelegt.
§ 2. Den Bischöfen ist die Vollmacht gegeben, …
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