Die Cappa Magna ist gemäss dem neuen Caeremoniale Episcoporum, das in den 80er jahren von Johannes Paul II. herausgegeben wurde, nicht vorgeschrieben, wohl aber erlaubt und zwar nur den Diözesanbischöfen und nur innerhalb seiner Diözese bei sehr festlichen Gelegenheiten. Eine merkwürdige Lücke in dieser Regelung scheint mir zu sein, dass strenggenommen demnach jene Kardinäle, die nicht zugleich Diözesanbischöfe sind (also vor allem die Kurienkardinäle) nicht erwähnt sind.