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Bistum Regensburg gewinnt erneut Rechtsstreit gegen Online-Journalisten

(gloria.tv/ Bistum Regensburg) Schmerzensgeld ist kein Schweigegeld. Internet-Blogger dürfen weder behaupten, noch den Eindruck erwecken, dass das Bistum Regensburg einen Missbrauchsfall vertuschen wollte und mit dieser Absicht Geldzahlungen veranlasst habe. Dies entschied das Landgericht Hamburg am 11. März 2011 erneut, nachdem es im Januar bereits zu einem ähnlich lautenden Urteil gegen den Spiegel gelangt war.

Ein Regensburger Blog-Betreiber verbreitete im Internet die Behauptung vertuschter Missbrauchsfälle der Kirche und bezog sich dabei auf einen angeblichen Fall im Bistum Regensburg. Seine Behauptung konnte der Blog-Betreiber vor Gericht auch nicht ansatzweise belegen. Vielmehr ist das Gerichtsurteil ein Beleg dafür, dass es zu keinem Zeitpunkt darum ging, ein Schweigen zu erkaufen.

Die Klage des Bistums war notwendig geworden, nachdem im Jahr 2010 in- und ausländische Medien die unwahre und herabwürdigende Behauptung aufgriffen und verbreiteten. Der Missbrauchsfall fand im Jahre 1999 statt, rund 3 !/2 Jahre vor Amtsantritt des jetzigen Bischofs Gerhard Ludwig Müller. Der Täter, Peter K., wurde zwangslaisiert.

Bistumssprecher Clemens Neck meint: „Ich begrüße das Urteil, in dem die Wahrheit zu ihrem Recht kommt. Wenn der Blog-Betreiber nun behauptet, die Meinungsfreiheit zu verteidigen, führt er die Öffentlichkeit hinters Licht. Er schützt kein Grundrecht, sondern er fordert für sich das Vorrecht, über Dritte unwahre und herabwürdigende Tatsachen verbreiten zu dürfen, die mit Nichts zu belegen sind. Ein solches Sonderrecht steht Niemandem zu. Und das ist recht so.“

Hintergrundinformationen:

Auszug aus einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern der betroffenen Kinder, dem Täter und dem Bischöflichen Ordinariat vom 30.06.1999 :


„Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit, dass negative psychische Folgen für die betroffenen Kinder …. soweit wie möglich verhindert bzw. durch Therapien abgemildert werden sollen. Im wohlverstandenen Interesse der Kinder und auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern soll daher Stillschweigen gewahrt werden“. Und weiter: „ Herr … (Anmerkung: hier Name des Täters) verpflichtet sich, den aus dem Vorfall vom 31.3.1999 entstandenen und ggf. noch entstehenden materiellen und immateriellen Schaden zu ersetzen. Er verpflichtet sich insbesondere, folgendes Schmerzensgeld zu bezahlen….“
(Das Protokoll führte der Anwalt der Eltern.)

Auszug aus einem Schreiben des Rechtsanwalts der Familie an den Justitiar des Bischöflichen Ordinariates vom 18.05.1999:

„1. Das Bischöfliche Ordinariat hat ausdrücklich bekundet, einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Herrn …. nicht im Wege zu stehen. Die Vorgänge vom 31.03.1999 können und sollen also, wenn dies die betroffenen Kinder und deren Eltern wünschen, von den zuständigen staatlichen Organen umfassend und vollständig aufgeklärt werden. 2. Mit Rücksicht auf das Wohl der Kinder, …, sehen die Ehegatten … im Augenblick von einer Strafanzeige ab. Dies geschieht aus eigenem Wunsch, nicht auf Bitten oder Drängen des Bischöflichen Ordinariates. Das Recht zur Strafanzeige bleibt ausdrücklich vorbehalten…“.
Schwarzwälder
Diese Juristen-Kirche ist ja so ekelhaft! Und sie hat so garnichts zu tun mit der Kirche Jesu.
Paul M.
Hier die angepi**te "Gegenseite: 😈
www.regensburg-digital.de/…/11032011Mehr
Hier die angepi**te "Gegenseite: 😈

www.regensburg-digital.de/…/11032011