Kardinal Meisner entzieht David Berger die Lehrerlaubnis
Nachrichten 05/05/2011 06:08:37
Dr. Berger war bis zu diesem Zeitpunkt unter anderem als Religionslehrer an einer öffentlichen Schule in der Erzdiözese Köln tätig. Kardinal Meisner sah sich zu diesem Schritt gezwungen, weil Dr. Berger durch seine Veröffentlichungen und Äußerungen in den Medien selbst den unwidersprochenen Anschein gesetzt hat, in Lehre und Lebensführung mit den moralischen und gesetzlichen Normen der Kirche nicht übereinzustimmen. Damit hat er das für den Verkündigungsauftrag unverzichtbare Vertrauen des Bischofs zerstört und kann nicht mehr glaubwürdig im Auftrag der Kirche katholischen Religionsunterricht erteilen.
Der Entzug der kirchlichen Lehrerlaubnis war deshalb unausweichlich. Die Entscheidung des Erzbischofs beruht auf dem kirchenrechtlich ordnungsgemäßen Verfahren, in dessen Verlauf der Betroffene Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat. Rechtsgrundlage sind die „Rahmenrichtlinien zur Erteilung der Kirchlichen Unterrichtserlaubnis und der Missio canonica für Lehrkräfte mit der Fakultas Katholische Religionslehre“ und die dazu erlassene Rahmengeschäftsordnung für die Erzdiözese Köln von 1974. Die Verleihung der Missio canonica ist gemäß Kirchenrecht Sache des Ortsbischofs für seine Diözese (vgl. can. 805 CIC).
Sie ist die persönlich übertragene, amtliche Teilhabe am Verkündigungsauftrag der Kirche. Bei ihrem Entzug verliert der Betroffene die Berechtigung, im Namen der Kirche und des Ortsbischofs die Lehre der Kirche zu verkünden, z.B. durch die Erteilung von Religionsunterricht. Aufgrund der staatskirchenrechtlichen Regelungen hat der Entzug der Missio canonica zur Folge, dass der Betroffene – unbeschadet seiner sonstigen Lehrverpflichtungen – nicht mehr als Religionslehrer eingesetzt werden kann.


