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Urteil im Regensburger Williamson-Prozess vertagt

(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte …Mehr
(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte die Verkündung seiner Entscheidung auf den 11. Juli. Zuvor hatten Williamsons Verteidiger auf Freispruch, der Staatsanwalt auf eine Geldstrafe von 12.000 Euro plädiert, das wären 2.000 Euro mehr als der erstinstanzlich wegen Volksverhetzung ergangene Strafbefehl.
Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern.

Williamson hatte am 1. November 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehteam das Ausmaß der Judenvernichtung durch die Nazis bestritten. Die Existenz von Gaskammern leugnete er. Das Gespräch war am Rande einer Diakonenweihe im internationalen Seminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgenommen worden.
Seine Verteidiger brachten vor, der Geistliche habe in die Veröffentlichung seiner Äußerungen zum Holocaust nicht eingewilligt, sondern sei von den Journalisten …Mehr
damdem
Du weisst ja, ob die Richter in Bezug auf die Meinungsäusserungsfreiheit im Zusammenhang mit §130 unabhängig sind.
Oder sonst forsche doch einmal nach, was mit den Professoren und Gutachtern geschieht, die das Gegenteil des medialen Geschichtsbildes vertreten.Mehr
Du weisst ja, ob die Richter in Bezug auf die Meinungsäusserungsfreiheit im Zusammenhang mit §130 unabhängig sind.

Oder sonst forsche doch einmal nach, was mit den Professoren und Gutachtern geschieht, die das Gegenteil des medialen Geschichtsbildes vertreten.
Defensor Fidei
Also kurz gesagt...
Wenn ein Staatsanwalt zu einer anderen Rechtsauffassung kommen sollte als seine Vorgesetzten (somit natürlich auch das Ministerium), dann kann er Weisungen erhalten. NAtürlich kann man ihn auch anweisen, Anklage zu erheben und dabei die Rechtsauffassung des Ministeriums zu vertreten...JA!
Die Staatsanwaltschaft ist insoweit nicht unabhängig. Eben das unterscheidet sie schon …Mehr
Also kurz gesagt...

Wenn ein Staatsanwalt zu einer anderen Rechtsauffassung kommen sollte als seine Vorgesetzten (somit natürlich auch das Ministerium), dann kann er Weisungen erhalten. NAtürlich kann man ihn auch anweisen, Anklage zu erheben und dabei die Rechtsauffassung des Ministeriums zu vertreten...JA!

Die Staatsanwaltschaft ist insoweit nicht unabhängig. Eben das unterscheidet sie schon formal vom Gericht. Ein Richter unterliegt natürlich keiner Weisungsbefugnis.
damdem
@Defensor Fidei
Also kurz gesagt z. B.: Das Staatsministerium für Justiz hält meine Aussage XY für feindselig und bekämpft mich. Das Recht ist also nicht Macht, das Recht ist Krieg. Danke für eine solche Justiz.
Defensor Fidei
@damdem:
Zum von Ihnen zitierten Entscheid: Es ist ein Witz, "unwissend" von "unbelehrbar" zu trennen.
Sie müssen nicht zwischen "unwissend" und "unbelehrbar" trennen, sondern zwischen unwissend bzw. ungläubig und feindseliger Ignoranz.
Wann bin ich genügend informiert, um "wissend" zu sein?
Tja...keine einfache Frage. Das ist letztendlich Aufgabe des Gerichtes. Aber so hat es der Gesetzgeber …Mehr
@damdem:

Zum von Ihnen zitierten Entscheid: Es ist ein Witz, "unwissend" von "unbelehrbar" zu trennen.

Sie müssen nicht zwischen "unwissend" und "unbelehrbar" trennen, sondern zwischen unwissend bzw. ungläubig und feindseliger Ignoranz.

Wann bin ich genügend informiert, um "wissend" zu sein?

Tja...keine einfache Frage. Das ist letztendlich Aufgabe des Gerichtes. Aber so hat es der Gesetzgeber nunmal gesagt. Ich kann nichts dafür.

Bei den §§ 185 ff. stellt sich übrigens oft das gleiche Problem. Da muß auch eine ähnliche Frage entschieden werden.

Und außerdem: Ein Staatsanwalt ist in seiner Entscheidung nicht ganz frei. Das Staatsministerium für Justiz ist weisungsbefugt!
damdem
@Defensor Fidei
Das Legalitätsprinzip ("Staatsanwalt muss anklagen" - ach der arme!) hat schon Bände gefüllt. Natürlich muss ein Staatsanwalt auch das Hirn einschalten oder kann - falls es eine wirklich heisse Suppe auszulöffeln gilt - auch mal in den Ausstand treten (was natürlich bei bestimmten Fallgruppen das Stirnrunzeln politischer Parteien bewirkt, quod erat demonstrandum). Was er nicht darf …Mehr
@Defensor Fidei
Das Legalitätsprinzip ("Staatsanwalt muss anklagen" - ach der arme!) hat schon Bände gefüllt. Natürlich muss ein Staatsanwalt auch das Hirn einschalten oder kann - falls es eine wirklich heisse Suppe auszulöffeln gilt - auch mal in den Ausstand treten (was natürlich bei bestimmten Fallgruppen das Stirnrunzeln politischer Parteien bewirkt, quod erat demonstrandum). Was er nicht darf, ist gleichgelagerte Fälle ungleich beurteilen. Aber bitte, auch das ist letztlich eine Leerformel, denn was auf der Welt ist wirklich gleich? Zum von Ihnen zitierten Entscheid: Es ist ein Witz, "unwissend" von "unbelehrbar" zu trennen. Wann bin ich genügend informiert, um "wissend" zu sein?
Defensor Fidei
@Institutum:
Lesen Sie das nächste mal meine älteren Beiträge, bevor Sie etwas kommentieren.
Dort schrieb ich, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist.
Sprich: Wer historische Tatsachen tatsächlich nicht glaubt, der ist eben NICHT strafbar iSd …Mehr
@Institutum:

Lesen Sie das nächste mal meine älteren Beiträge, bevor Sie etwas kommentieren.

Dort schrieb ich, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist.

Sprich: Wer historische Tatsachen tatsächlich nicht glaubt, der ist eben NICHT strafbar iSd Gesetzes!

Von dem Gesetz sollen nur jene erfaßt werden, die Unkenntnis vorgeben, deren eigentliches Motiv aber feindselige Ignoranz ist. Die zugehörige Fundstelle der BT-Drs. habe ich angegeben.

@damdem: Als Staatsanwalt bleibt Ihnen nichts andere übrig als das Gesetz anzuwenden, soweit es nicht offensichtlich gegen das Natur- und Gottesrecht verstößt.
damdem
@Defensor Fidei
Hinter Formaljuristerei verstecken bringt nichts. Die Deutschen stehen vor der schlichten Tatsache, dass sie als Kriegsverlierer sich nicht leisten können, in gewissen Dingen ihre vielen differenzierteren oder eben halt auch mal undifferenzierteren Meinungen zu sagen.
So ist es eben um die "Brave New World" und die ach so saubere Theorie der Menschenrechte bestellt. Vielleicht ist …Mehr
@Defensor Fidei
Hinter Formaljuristerei verstecken bringt nichts. Die Deutschen stehen vor der schlichten Tatsache, dass sie als Kriegsverlierer sich nicht leisten können, in gewissen Dingen ihre vielen differenzierteren oder eben halt auch mal undifferenzierteren Meinungen zu sagen.
So ist es eben um die "Brave New World" und die ach so saubere Theorie der Menschenrechte bestellt. Vielleicht ist es nicht ganz abwegig, hinter des Bischofs Äusserungen die Absicht zu vermuten, dass es der angeblich schönen und hehren "Aufklärungsphilosophie" mal - völlig zu Recht - langsam aber gründlich an den Kragen gehen sollte.
Institutum
Seit wann kann man verurteilt werden, wenn man eine historische Angelegenheit "nicht glaubt"? Selbst formaljuristisch ist das Unfug.
Das nimmt ja bereits religiöse Dimemsionen an: Zwangsglaube oder Verurteilung!Mehr
Seit wann kann man verurteilt werden, wenn man eine historische Angelegenheit "nicht glaubt"? Selbst formaljuristisch ist das Unfug.

Das nimmt ja bereits religiöse Dimemsionen an: Zwangsglaube oder Verurteilung!
Defensor Fidei
@Institutum:
Formal juristisch muß die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.
Dafür reicht aus, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. 50% reichen dafür aus.
Und da für den Staatsanwalt nicht von Beginn an klar sein konnte, daß Bischof Williamsones es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist, mußte er Anklage erheben.
Genau dafür ist …Mehr
@Institutum:

Formal juristisch muß die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.

Dafür reicht aus, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. 50% reichen dafür aus.

Und da für den Staatsanwalt nicht von Beginn an klar sein konnte, daß Bischof Williamsones es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist, mußte er Anklage erheben.

Genau dafür ist eine Hauptverhandlung ja letztendlich da. Und wenn sich dabei dann herausstellt, daß jemand aus sachlichen oder rechtlichen Gründen den Tatbestand nicht erfüllt, sondern unschuldig im Sinne des Gesetzes ist, dann fordert man eben Freispruch. Das kann auch die Staatsanwaltschaft tun.
Institutum
@Defensor Fidei und chesdeservice
... Urteil müsste auf Freispruch lauten ...
Bitte, wo leben wir denn:
Der Bischof dürfte wegen seiner Äußerungen erst garnicht angeklagt werden!!! Die Anklage muss zurückgewiesen werden.Mehr
@Defensor Fidei und chesdeservice

... Urteil müsste auf Freispruch lauten ...

Bitte, wo leben wir denn:

Der Bischof dürfte wegen seiner Äußerungen erst garnicht angeklagt werden!!! Die Anklage muss zurückgewiesen werden.
Salutator
An alle Poster:
Wer hat denn die Aussagen seiner Exzellenz Bischof Williamson wirklich einmal genau studiert?
Mit keinem einzigen Wort leugnet er etwas, oder widerspricht er etwas absolut. Er spricht stattdessen von der Signfikanz der ihm vorliegenden Dokumente (Beweismittel).
Also, bitte nicht nur den Medien nachplappern, sondern einmal genau nachforschen.
Eine Sache kann wahr sein, obwohl die …Mehr
An alle Poster:
Wer hat denn die Aussagen seiner Exzellenz Bischof Williamson wirklich einmal genau studiert?

Mit keinem einzigen Wort leugnet er etwas, oder widerspricht er etwas absolut. Er spricht stattdessen von der Signfikanz der ihm vorliegenden Dokumente (Beweismittel).

Also, bitte nicht nur den Medien nachplappern, sondern einmal genau nachforschen.

Eine Sache kann wahr sein, obwohl die Signifikanz von Beweisdokumenten gering ist. Eine Sache kann falsch sein, obwohl die Signifikanz von Beweisdokumenten hoch ist.
chesdeservice
Listojewski....? Pfr.Manfred Adler...? gibts noch Andere?
chesdeservice
Falls dieser Richter wenigstens noch einen kleinen Teil seines Hirnes im Schädel hat kann das Urteil hier nur auf "Freispruch" lauten!
UnsereWundenSprengenDieBöseZeit
"Etwas, worauf die Hölle eifersüchitg zu sein pflegt, gab sich hier ohne Vorbehalt, mit einer Brutalität und Schamlosigkeit ohnegleichen. War das der Zynismus einer schon verlorenen Seele, für vergiftete, zwanzig und dreißig Jahre erstickte Gedanken?"
bernanos' abbé cénabre lebt in menschen wie williamson.
wer williamson verteidigt ist gewissenlos, dumm oder unfassbar leichtsinnig
- schuldig.Mehr
"Etwas, worauf die Hölle eifersüchitg zu sein pflegt, gab sich hier ohne Vorbehalt, mit einer Brutalität und Schamlosigkeit ohnegleichen. War das der Zynismus einer schon verlorenen Seele, für vergiftete, zwanzig und dreißig Jahre erstickte Gedanken?"
bernanos' abbé cénabre lebt in menschen wie williamson.

wer williamson verteidigt ist gewissenlos, dumm oder unfassbar leichtsinnig
- schuldig.
MMeger
meine vollste Zustimmung, lieber Izaac!
Defensor Fidei
Ich weiß, daß er sich auf nichts einläßt, nur um anschließend besser dazustehen. Und das ist auch gut so.
Aber das habe ich auch nicht gemeint. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist. Insoweit ist …Mehr
Ich weiß, daß er sich auf nichts einläßt, nur um anschließend besser dazustehen. Und das ist auch gut so.

Aber das habe ich auch nicht gemeint. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist. Insoweit ist die Äußerung des Anwaltes korrekt und nicht nur plumpe Prozeßtaktik.

Was die Zahlen angeht, will ich nicht streiten. Vielleicht waren es 6 Mio. Vielleicht auch viel weniger. Im Prinzip ist es egal, weil die Tatsache als solche schon schlimm genug ist.

Wenn einige versuchen, die Zahlen künstlich in die Höhe zu treiben, dann ist dies natürlich auch schäbig. Vor allem, wenn man damit Geld machen will.

Die Holocaust-Industrie will ich auch nicht leugnen. Hierzu hat Norman Finkelstein ja schon einiges geschrieben.

Daß es aber eine gezielte Vernichtung gegeben hat, davon bin ich jedoch überzeugt...leider!

Trotzdem: Im Ergebnis halte ich Bischof Williamson aus den o.g. Gründen für nicht schuldig im Sinne der Anklage.
Defensor Fidei
Gleich vorweg: Ich teile die Ansicht von Bischof Williamson nicht,
ABER
so wie ich ihn kenne und erlebt habe, glaubt er das, was er sagt, wirklich und erzählt nicht wider besseren Wissens Lügengeschichten.
Ferner gehe ich davon aus, daß Bischof Williamson tatsächlich nicht wollte, daß das Interview in Deutschland gesendet wird. Durch seine letzten Sätze im Interview wird das eigentlich auch klar. …Mehr
Gleich vorweg: Ich teile die Ansicht von Bischof Williamson nicht,

ABER

so wie ich ihn kenne und erlebt habe, glaubt er das, was er sagt, wirklich und erzählt nicht wider besseren Wissens Lügengeschichten.

Ferner gehe ich davon aus, daß Bischof Williamson tatsächlich nicht wollte, daß das Interview in Deutschland gesendet wird. Durch seine letzten Sätze im Interview wird das eigentlich auch klar.

Schließlich (Interessant für IZAAK) soll der Tatbestand des § 130 StGB nach dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 12/7960, 4; 12/8411, 4) nicht bei Dummen, Unwissenden oder Ungläubigen Anwendung finden, sondern nur bei Personen, deren vorgebliche Unkenntnis sich in Wahrheit als feindselige Ignoranz darstellt.

Deshalb auch die von Ihnen kritisierte Aussage und Wortwahl des Anwaltes. Die machte insoweit prozeßtaktisch schon Sinn.

Ergo: Nach meiner Überzeugung müßte er aus den o.g. Gründen freigesprochen werden.

Problem: Welcher Richter tut sich das in Deutschland an? Keiner...vermutlich.

So...und jetzt darf man auf mich einprügeln...