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Urteil im Regensburger Williamson-Prozess vertagt
Nachrichten  04/07/2011 13:30:04
(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte die Verkündung seiner Entscheidung auf den 11. …
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damdem  06/07/2011 05:29:21
Du weisst ja, ob die Richter in Bezug auf die Meinungsäusserungsfreiheit im Zusammenhang mit §130 unabhängig sind.

Oder sonst forsche doch einmal nach, was mit den Professoren und Gutachtern geschieht, die das Gegenteil des medialen Geschichtsbildes vertreten.
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Defensor Fidei  05/07/2011 17:33:48
Also kurz gesagt...

Wenn ein Staatsanwalt zu einer anderen Rechtsauffassung kommen sollte als seine Vorgesetzten (somit natürlich auch das Ministerium), dann kann er Weisungen erhalten. NAtürlich kann man ihn auch anweisen, Anklage zu erheben und dabei die Rechtsauffassung des Ministeriums zu vertreten...JA!

Die Staatsanwaltschaft ist insoweit nicht unabhängig. Eben das unterscheidet sie schon formal vom Gericht. Ein Richter unterliegt natürlich keiner Weisungsbefugnis.
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damdem  05/07/2011 10:25:38
@Defensor fidei
Also kurz gesagt z. B.: Das Staatsministerium für Justiz hält meine Aussage XY für feindselig und bekämpft mich. Das Recht ist also nicht Macht, das Recht ist Krieg. Danke für eine solche Justiz.
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Defensor Fidei  05/07/2011 08:21:43
@ damdem:

Zum von Ihnen zitierten Entscheid: Es ist ein Witz, "unwissend" von "unbelehrbar" zu trennen.

Sie müssen nicht zwischen "unwissend" und "unbelehrbar" trennen, sondern zwischen unwissend bzw. ungläubig und feindseliger Ignoranz.

Wann bin ich genügend informiert, um "wissend" zu sein?

Tja...keine einfache Frage. Das ist letztendlich Aufgabe des Gerichtes. Aber so hat es der Gesetzgeber nunmal gesagt. Ich kann nichts dafür.

Bei den §§ 185 ff. stellt sich übrigens oft das gleiche … [Más]
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damdem  05/07/2011 07:55:29
@Defensor Fidei
Das Legalitätsprinzip ("Staatsanwalt muss anklagen" - ach der arme!) hat schon Bände gefüllt. Natürlich muss ein Staatsanwalt auch das Hirn einschalten oder kann - falls es eine wirklich heisse Suppe auszulöffeln gilt - auch mal in den Ausstand treten (was natürlich bei bestimmten Fallgruppen das Stirnrunzeln politischer Parteien bewirkt, quod erat demonstrandum). Was er nicht darf, ist gleichgelagerte Fälle ungleich beurteilen. Aber bitte, auch das ist letztlich eine … [Más]
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Defensor Fidei  05/07/2011 07:45:57
@ Institutum:

Lesen Sie das nächste mal meine älteren Beiträge, bevor Sie etwas kommentieren.

Dort schrieb ich, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist.

Sprich: Wer historische Tatsachen tatsächlich nicht glaubt, der ist eben NICHT strafbar iSd Gesetzes!

Von dem Gesetz sollen nur jene erfaßt werden, die Unkenntnis vorgeben, deren … [Más]
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damdem  05/07/2011 07:28:15
@Defensor Fidei
Hinter Formaljuristerei verstecken bringt nichts. Die Deutschen stehen vor der schlichten Tatsache, dass sie als Kriegsverlierer sich nicht leisten können, in gewissen Dingen ihre vielen differenzierteren oder eben halt auch mal undifferenzierteren Meinungen zu sagen.
So ist es eben um die "Brave New World" und die ach so saubere Theorie der Menschenrechte bestellt. Vielleicht ist es nicht ganz abwegig, hinter des Bischofs Äusserungen die Absicht zu vermuten, dass es der … [Más]
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Institutum  05/07/2011 07:16:53
Seit wann kann man verurteilt werden, wenn man eine historische Angelegenheit "nicht glaubt"? Selbst formaljuristisch ist das Unfug.

Das nimmt ja bereits religiöse Dimemsionen an: Zwangsglaube oder Verurteilung!
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Defensor Fidei  05/07/2011 06:04:13
@ Institutum:

Formal juristisch muß die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.

Dafür reicht aus, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. 50% reichen dafür aus.

Und da für den Staatsanwalt nicht von Beginn an klar sein konnte, daß Bischof Williamsones es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist, mußte er Anklage erheben.

Genau dafür ist eine Hauptverhandlung ja letztendlich da. Und wenn sich dabei dann herausstellt, daß jemand aus … [Más]
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Institutum  05/07/2011 03:47:15
@Defensor Fidei und chesdeservice

... Urteil müsste auf Freispruch lauten ...

Bitte, wo leben wir denn:

Der Bischof dürfte wegen seiner Äußerungen erst garnicht angeklagt werden!!! Die Anklage muss zurückgewiesen werden.
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Salutator  05/07/2011 01:47:46
An alle Poster:
Wer hat denn die Aussagen seiner Exzellenz Bischof Williamson wirklich einmal genau studiert?

Mit keinem einzigen Wort leugnet er etwas, oder widerspricht er etwas absolut. Er spricht stattdessen von der Signfikanz der ihm vorliegenden Dokumente (Beweismittel).

Also, bitte nicht nur den Medien nachplappern, sondern einmal genau nachforschen.

Eine Sache kann wahr sein, obwohl die Signifikanz von Beweisdokumenten gering ist. Eine Sache kann falsch sein, obwohl die Signifikanz … [Más]
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chesdeservice  04/07/2011 17:52:39
Listojewski....? Pfr.Manfred Adler...? gibts noch Andere?
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chesdeservice  04/07/2011 17:46:12
Falls dieser Richter wenigstens noch einen kleinen Teil seines Hirnes im Schädel hat kann das Urteil hier nur auf "Freispruch" lauten!
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IZAAC  04/07/2011 16:22:13
D.F.

Gut, dem kann ich zustimmen.

@UWSDBZ
Jemand der Bischof Williamson angreift, ist gewissenlos, dumm und hat in Sachen Geschichte nicht aufgepasst!

Lesen Sie mal etwas von Finkelstein. Aber halten Sie Ihre Kinnlade fest...!
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UnsereWundenSprengenDieBöseZeit  04/07/2011 16:01:25
"Etwas, worauf die Hölle eifersüchitg zu sein pflegt, gab sich hier ohne Vorbehalt, mit einer Brutalität und Schamlosigkeit ohnegleichen. War das der Zynismus einer schon verlorenen Seele, für vergiftete, zwanzig und dreißig Jahre erstickte Gedanken?"
bernanos' abbé cénabre lebt in menschen wie williamson.

wer williamson verteidigt ist gewissenlos, dumm oder unfassbar leichtsinnig
- schuldig.
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MMeger  04/07/2011 15:54:08
meine vollste Zustimmung, lieber Izaac!
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Defensor Fidei  04/07/2011 15:52:45
Ich weiß, daß er sich auf nichts einläßt, nur um anschließend besser dazustehen. Und das ist auch gut so.

Aber das habe ich auch nicht gemeint. Ich wollte lediglich zum Ausdruck bringen, daß Bischof Williamson eben gerade nicht unter die Personengruppen fällt, für die der Paragraf geschrieben wurde, weil er es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist. Insoweit ist die Äußerung des Anwaltes korrekt und nicht nur plumpe Prozeßtaktik.

Was die Zahlen angeht, will ich … [Más]
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Defensor Fidei  04/07/2011 14:55:24
Gleich vorweg: Ich teile die Ansicht von Bischof Williamson nicht,

ABER

so wie ich ihn kenne und erlebt habe, glaubt er das, was er sagt, wirklich und erzählt nicht wider besseren Wissens Lügengeschichten.

Ferner gehe ich davon aus, daß Bischof Williamson tatsächlich nicht wollte, daß das Interview in Deutschland gesendet wird. Durch seine letzten Sätze im Interview wird das eigentlich auch klar.

Schließlich (Interessant für IZAAK) soll der Tatbestand des § 130 StGB nach dem Willen des … [Más]
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IZAAC  04/07/2011 14:38:45
Der in Dresden ansässige Anwalt Maximilian Krah schilderte den Angeklagten als unbelehrbaren, aber letztlich harmlosen Sonderling.

Maximilian Krah ist Zionist!

Daher ist eine objektive Äusserung über Bischof Williamson und den Holokaust nicht zu erwarten!

http://www.aftau.org/site/PageServer?pagename=recentevents_Sept2010_AlumniAuction
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