New Yorker Kardinal wehrt sich gegen Obama-Regierung
Nachrichten 06/03/2012 01:46:59
Die Generalstaatsanwälte von Texas, Florida, Michigan, Nebraska, Ohio, Oklahoma und South Carolina reichten gemeinsam eine Klageschrift bei einem Distriktgericht in Nebraska ein, wie der Nachrichtensender «Fox News» (Freitag) meldet. Alle klagenden Staaten werden von republikanischen Gouverneuren regiert.
Kardinal Dolan: Wo wird das enden?
Unterdessen warnte der Vorsitzende der katholischen US-Bischofskonferenz, Kardinal Timothy Dolan, vor einer Aushöhlung der religiösen Freiheiten in seinem Land. «Wenn eine Regierung beispielsweise Katholiken vorschreiben kann, dass sie nicht im Gesundheitssektor arbeiten können, ohne dass sie gegen ihre religiösen Überzeugungen handeln, wo wird das enden?», fragte der New Yorker Erzbischof in einem Brief an seine Mitbrüder. Mit ihrer Gesundheitsreform überschreite die Obama-Regierung «ihre verfassungsmäßigen Grenzen und jene Grundrechte, auf denen unser Land gegründet wurde».
Der Initiative der Bundesstaaten schlossen sich zwei Privatpersonen, zwei religiöse Wohlfahrtsorganisationen und eine katholische Schule an. Die Kläger wollen erreichen, dass ein Bundesgericht das Gesetz, das einen Teil der Gesundheitsreform vom März 2010 darstellt, für verfassungswidrig erklärt. Das Thema spielt mittlerweile auch in den republikanischen Vorwahlen und in den Umfragen zum Präsidentschaftswahlkampf eine Rolle.
Die neuen Klagen erfolgen ungeachtet eines Kompromissvorschlags, den die Regierung vor zwei Wochen vorlegte. Dieser sieht vor, empfängnisverhütende Mittel und Sterilisationen für Beschäftigte nicht von den Arbeitgebern, sondern von den Krankenversicherungen finanzieren zu lassen. Der texanische Generalanwalt Greg Abbott erklärte, die von Obama angebotene Änderung sei «nur ein Hütchenspiel». Religiöse Organisationen seien weiter genötigt, Praktiken zu finanzieren und zu billigen, die ihren Prinzipien widersprächen. Dies stelle einen verfassungswidrigen Eingriff der Regierung in religiöse Überzeugungen dar.
Auch die katholischen Bischöfe hatten den Kompromiss zurückgewiesen. Es fehle weiter ein klarer Schutz der Gewissensentscheidung von Versicherten oder kirchlichen Versicherungen. Zudem bleibe es bei einer «unnötigen» Einflussnahme auf die Selbstverwaltung religiöser Institutionen.
Nach der ursprünglichen, im Januar präsentierten staatlichen Regelung zur Krankenversicherung sollten Unternehmen auch für die Kosten von Maßnahmen der «Reproduktiven Gesundheit» - insbesondere Verhütung - aufkommen. Davon wären zwar Religionsgemeinschaften ausgenommen, nicht aber Unternehmen in konfessioneller Trägerschaft wie Krankenhäuser oder Schulen. Zwar begrüßten die Bischöfe die Gesundheitsreform generell; sie betonten aber, dass sie ausschließlich der Prävention und Behandlung von Krankheiten dienen sollte.











