Verbot homosexueller Schützenkönigspaare ist rechtswidrig
Nachrichten 29/03/2012 10:03:07
Insbesondere auf die von den Schützen ins Feld geführte Kirchenklausel könne sich der Verband aufgrund der Rechtslage nicht berufen. Der Beschluss sei damit ungültig.
Der katholische Schützenbund hatte im März mit großer Mehrheit beschlossen, dass homosexuelle Schützenkönige und Schützenköniginnen auch künftig ihre Lebenspartner nicht als Mitregenten wählen dürfen. In dem Beschluss heißt es, dass nichts gegen die Mitgliedschaft Homosexueller in den katholischen Schützenbruderschaften spreche. Auch homosexuelle Könige oder Königinnen seien möglich.
Ausgelöst worden war die Debatte durch den Münsteraner Schützenkönig Dirk Winter. Er hatte im vergangenen Sommer seinen langjährigen Lebenspartner mit auf den Königsthron genommen. Die Diözesanschützenverbände aus Paderborn und Münster stellten daraufhin den Antrag, repräsentative Auftritte von gleichgeschlechtlichen Königspaaren zu untersagen.



