Straßburg: 40.000 Euro für entlassenen Kirchenmusiker
Nachrichten 29/06/2012 01:33:55
Der von seiner Frau getrennt lebende Kirchenmusiker erwartete mit seiner neuen Partnerin ein Kind. Dass ihm wegen dieser außerehelichen Beziehung 2003 von der katholischen Kirche gekündigt wurde, wertete der Kirchenmusiker als Menschenrechtsverstoß. Deutsche Gerichte hatten die Kündigung des Musikers bis hin zu den höchsten Instanzen als rechtens angesehen; dabei verwiesen die Richter auf das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen.
Der Menschenrechtsgerichtshof kritisierte dagegen die Arbeit der deutschen Justiz. Die Gerichte hätten nicht geprüft, ob der Betroffene so eng mit dem Verkündigungsauftrag der Kirche verbunden gewesen sei, dass eine Entlassung zwangsläufig sein musste. Zudem hätten sie nur das Interesse des Betroffenen an seinem Arbeitsplatz gewürdigt, nicht aber sein Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens.
Die Straßburger Richter unterstrichen, für einen von einem kirchlichen Arbeitgeber gekündigten Mitarbeiter gebe es nur begrenzte Möglichkeiten, eine neue Stelle zu finden. Daher hätten die deutschen Arbeitsgerichte im Fall des Kirchenmusikers nicht angemessen abgewogen.

