Drei wichtige Fakten zu den Franziskanern der Immakulata
Papst Franziskus baut seine Predigten und Ansprachen nicht selten auf drei Hauptaussagen auf. Davon inspiriert konnten wir den jüngsten (und gleichzeitig ersten) offiziellen Stellungnahmen, welche die Franziskaner der Immakulata (FFI) abgegeben haben, drei wichtige Fakten entnehmen. Jene Fakten bekräftigen wohl eher die Position der Traditionalisten, nicht jene der Neokonservativen, die sofort damit begannen, die Bedeutung des Dekrets herunterzuspielen.
Zum einen geht die Apostolische Visitation des Ordens nicht zurück auf die Initiative von Papst Benedikt XVI., wie die FFI klarstellten: „Es handelte sich um eine Entscheidung der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens.“ Der Heilige Vater war entsprechend nicht Teil des Geschehens. Papst Franziskus hingegen war ganz eindeutig involviert, als er das Dekret – und damit das Verbot der überlieferten Messe – absegnete.
Das Verbot der klassischen römischen Liturgie soll in wenigen Tagen in Kraft treten. Ausnahmen, so heißt es im Dekret, müssen von den „zuständigen Stellen“ ausdrücklich genehmigt werden. Diesbezüglich herrscht jedoch immer noch Verwirrung, sodass ein reibungsloser Übergang – eine kontinuierliche Zelebration der altehrwürdigen Messe – unmöglich ist. Wie soll man um etwas bitten, wenn man nicht weiß, an wen die Bitte gerichtet werden soll? Eben diesen Punkt spricht Pater Alessandro Apollonio, der einzige offizielle Sprecher der FFI, an: „Es ist beispielsweise immer noch unklar, wer genau die ‚zuständigen Stellen‘ sind, welche die ebengenannte Genehmigung gewähren sollen. Wird es der Apostolische Kommissar sein, die Kongregation für die Ordensleute, die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei, der Ortsordinarius – einer von ihnen oder sie alle?“
Schließlich ist ein dritter Fakt erwähnenswert. In einem Artikel für kath.net schrieb Armin Schwibach (den ich hier stellvertrend für die Beschwichtigungsversuche der Neokonservativen zitiere): „Wie sich jedoch sowohl aus dem Dekret der Kongregation als auch aus dem Schreiben des Apostolischen Kommissars, Fidenzio Volpi OFMCap, ergibt, scheint es sich bei der Problematik weniger um die Bestimmungen von ‚Summorum Pontificum‘ zu handeln als vielmehr um Spaltungen innerhalb der Ordensgemeinschaft.“
Demgegenüber verleiht wiederum Pater Alessandro Apollonio der Hoffnung Ausdruck, dass es sich beim Verbot nur um eine „temporäre disziplinäre Regelung“ handelt, und ergänzt in diesem Zusammenhang: „Ohne all die gegenwärtigen Einschränkungen, die – solange keine bessere Begründung geliefert werden kann – uns des universalen Rechts berauben, das uns im Motuproprio Summorum Pontificum und in der Instruktion Universæ Ecclesiæ eingeräumt wurde.“ Wie man sieht, ist die offizielle Position der FFI bis auf Weiteres also jene, dass es sich um eine Verletzung von Summorum Pontificum handelt!
Quelle: nondeclinavi.wordpress.com/…/drei-wichtige-f…
Zum einen geht die Apostolische Visitation des Ordens nicht zurück auf die Initiative von Papst Benedikt XVI., wie die FFI klarstellten: „Es handelte sich um eine Entscheidung der Kongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens.“ Der Heilige Vater war entsprechend nicht Teil des Geschehens. Papst Franziskus hingegen war ganz eindeutig involviert, als er das Dekret – und damit das Verbot der überlieferten Messe – absegnete.
Das Verbot der klassischen römischen Liturgie soll in wenigen Tagen in Kraft treten. Ausnahmen, so heißt es im Dekret, müssen von den „zuständigen Stellen“ ausdrücklich genehmigt werden. Diesbezüglich herrscht jedoch immer noch Verwirrung, sodass ein reibungsloser Übergang – eine kontinuierliche Zelebration der altehrwürdigen Messe – unmöglich ist. Wie soll man um etwas bitten, wenn man nicht weiß, an wen die Bitte gerichtet werden soll? Eben diesen Punkt spricht Pater Alessandro Apollonio, der einzige offizielle Sprecher der FFI, an: „Es ist beispielsweise immer noch unklar, wer genau die ‚zuständigen Stellen‘ sind, welche die ebengenannte Genehmigung gewähren sollen. Wird es der Apostolische Kommissar sein, die Kongregation für die Ordensleute, die Päpstliche Kommission Ecclesia Dei, der Ortsordinarius – einer von ihnen oder sie alle?“
Schließlich ist ein dritter Fakt erwähnenswert. In einem Artikel für kath.net schrieb Armin Schwibach (den ich hier stellvertrend für die Beschwichtigungsversuche der Neokonservativen zitiere): „Wie sich jedoch sowohl aus dem Dekret der Kongregation als auch aus dem Schreiben des Apostolischen Kommissars, Fidenzio Volpi OFMCap, ergibt, scheint es sich bei der Problematik weniger um die Bestimmungen von ‚Summorum Pontificum‘ zu handeln als vielmehr um Spaltungen innerhalb der Ordensgemeinschaft.“
Demgegenüber verleiht wiederum Pater Alessandro Apollonio der Hoffnung Ausdruck, dass es sich beim Verbot nur um eine „temporäre disziplinäre Regelung“ handelt, und ergänzt in diesem Zusammenhang: „Ohne all die gegenwärtigen Einschränkungen, die – solange keine bessere Begründung geliefert werden kann – uns des universalen Rechts berauben, das uns im Motuproprio Summorum Pontificum und in der Instruktion Universæ Ecclesiæ eingeräumt wurde.“ Wie man sieht, ist die offizielle Position der FFI bis auf Weiteres also jene, dass es sich um eine Verletzung von Summorum Pontificum handelt!
Quelle: nondeclinavi.wordpress.com/…/drei-wichtige-f…