Sehr interessant:
" hat die Deutsche Bischofskonferenz ,,gestattet", dass aus
,,seelsorgerischen Gründen" und ,,bei pastoralem Notstand" eine Lesung (nicht das Evangelium) entfallen darf."
Könnten Sie einen Quellenhinweis auf dieses Partikularrecht bitte geben?
Zu beachten wäre auch, dass die Allgm. Einführung in das Messbuch von 1975 bereits seit 2002 revidiert wurde.
So heißt es dort nun anders:
"357. Den Sonntagen und Hochfesten werden
drei Lesungen zugewiesen, nämlich: aus den …
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