01 Startseite: Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing zum EU-Vertrag von Lissabon

Welcome on my informationpage about the EU- treaty/ Willkommen auf der Europaseite

von Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, D- 42477 Radevormwald (Germany) 02195/8592

English, Cesky, Other languages

Das Inhaltsverzeichnis der Verfassungsbeschwerde mit Links zu den Unterseiten befindet sich auf dieser Seite weiter unten.

Aktuell:

August 2014:

Kommentierter Beschluss zum Ausschluss von Felix Staratschek aus der ÖDP. Dieser liefert viel zum Thema ESM und Fiskalpakt und wie da die Öffentlichkeit irre geleitet wurde:

https://sites.google.com/site/euradevormwald/beschluss-1

Dezember 2013:

"Unser Land unterm Hammer": Interaktive Quellen zum Buch von Dr. Klaus Buchner

09.09.12:

Englisch

Non Government Organization "More Democracy", the ESM and the German Constitution

Französisch

Non Gouvernement Organization "Plus Democratie", le ESM et la Constitution Allemande

20. August 2012:

Der Text der Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing zum ESM und Fiskalpakt

April 2012: Neue Klage des Ehepaar Reusing zur Europapolitik

8.5.2010: Aufruf zur Demo in Wuppertal für das Grundgesetz und gegen die Umsetzung des Gewährleistungsstaates: Kathtube , Gloria-tv , alte KV- Homepage

Videodoku der Demo der ÖDP Bergsiches Land

Video zur Demo mit Felix Staratschek

oder weitere Videos und Personen (Dr. Buchner, Dr. See, Frau Thau, Herr Reusing, "Die Bandbreite")

Nun hat im Herbst 2009 auch der tschechische Präsident seinen Widerstand gegen die EU- Verfassung aufgegeben. Dieser war durchaus demokratisch, da in keinem Land außer Irland eine breite öffentliche Debatte geführt wurde und in Irland großer psychischer Druck durch die Wirtschaftskrise bestand. Der Lissabon Vertrag ist nichts anderes, als die EU- Verfassung, die in einigen Punkten sogar deutlich verschärft wurde (Gewährleistungsstaat als Folge der Regelungen!). Angesichts der Ablehnung dieser Verfassung in den Niederlanden und Frankreich in Referenden ist es eine unglaubliche Frechheit, was sich die politische Elite hier leistet! Statt diese Voten zu akzeptieren, wird der Inhalt nur neu verpackt und anders bezeichnet, um ohne erneute Referenden auszukommen. Demokratie geht anders und wenn das neue Europa schon so beginnt, wie mag es dann enden? Darüber soll auch diese Seite aufklären, indem diese die Folgen des Vertrages ans Licht bringt, den Grüne, SPD, FDP und CDU/CSU uns eingebrockt haben. Noch im Dezember 2009 soll der Vertrag von Lissabon in Kraft treten.

Alle Parteien des Bundestages, die von sich behaupten, zur demokratischen Mitte zu gehören, haben für diesen Vertrag gestimmt (wenige Ausnahmen in der CDU/CSU). Im Bundestag ist ausgerechnet die Partei am treuesten zum Grundgesetz, die aus der Partei von "S"talins "E"rgebenen "D"ienern her kam und sich lediglich umbenannte. Der Schießbefehl der SED ist Vergangenheit, die undefinierte Aufrührertötung, die Todesstrafe schon bei Kriegsgefahr und dubiose Kriegsgründe, die stehen in dem Vertragswerk, das die neuen Schießbefehlparteien uns eingebrockt haben. Die Antwort kann eigentlich nur in der Abkehr von diesen Parteien bestehen. Die Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) war jedoch mit 3 Klagen in Karlsruhe vertreten und verdient daher als derzeit letzte Bastion für Demokratie und Grundgesetz die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger. Wenn wir jetzt nicht sehr wachsam sind, wird es kein christliches Abendland mehr geben. Denn christliche Werte und die Grundgedanken der christliche Soziallehre stehen nicht auf der höchsten rechtlichen Agenda des Vertrages von Lissabon.

Interessant ist, was Barosso hier den EU- Parlamentariern sagt: "....you have to read the lisbon treaty... many of you have not red it....." www.teameurope.info/node/747/ Aber jetzt ist der Vertrag seit Dezember 2009 beschlossen und in Kraft getreten! Jetzt wird der Vertrag vorgelesen! Man schaue mal auf die entsetzten Gesichter von Schulz (SPD) und Cohn Bendit (Grüne) und auf die Selbstsicherheit, die Barosso ausstrahlt.

Im Folgenden veröffentliche ich hier die im September 09 vom Verfassungsgericht in Karlsruhe ignorierte Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing aus Wuppertal zum Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon. Der auf diese Seite kopierte Text wurde nach und nach im Layout bearbeitet. Dabei haben sich hoffentlich keine Fehler eingetippt. Eine Nachbearbeitung erfolgt noch in Etappen. Wegen des Textumfangs habe ich diese Klage nicht auf meine Hauptseite geladen.

Um die Klage lesbarer zu machen und eine Textauswahl zu erleichtern habe ich die Hauptabschnitte des Textes auf eigene Unterseiten gestellt und im auf dieser Seite folgenden Inhaltsverzeichnis verlinkt.

Kürzere Texte auf dieser Unterseiten:

http://sites.google.com/site/euradevormwald/ratifikation

Texte zum Hören:

http://sites.google.com/site/euradevormwald/video

Gedruckt: Ein offener Brief an Horst Köhler und eine Stellungnahme von Frau Reusing zur Ignorierung ihrer Klage durch das Bundesverfassungsgericht, beides Ende September 2009 geschrieben.

Für das Ohr: Prof. Dr. Buchner, Volker Reusing, Reinhard Mey, Die Bandbreite

YouTube

Aufruf zur Demo gegen Lissabonner Vertrag - 5.9.09 BERLIN + Die Bandbreite

Lied: Angst vor dem Vertrag von Lissabon

Jetzt - während wir hier zusehen...und in unserem Namen...beenden EU-Staaten, einschließlich Deutschland unsere Demokratien. Um es mit den Worten von Jean-Claude Juncker zu sagen:

"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."

Musik: www.diebandbreite.de

Inhalt:

I. Anträge begleitend zur Klage

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/antraege

II. Zulässigkeit der Anträge und Begründung der einstweiligen Anordnung, Umfang der Verfassungsbeschwerde

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/zulaessigkeit

II.1: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde dem Grunde nach

II.2: Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden dem Zeitpunkt nach - sowie Begründung der Anträge auf einstweilige Anordnung

II.2.1: Gesetzgebungsverfahren für das Zustimmungsgesetz und Inkrafttreten des "Vertrages von Lissabon"

II.2.2: Zeitpunkt der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden gegen die Begleitgesetze

II.2.2.4: Zulässigkeit und Begründetheit der Anträge auf einstweilige Anordnung

II.3: Umfang der Verfassungsbeschwerden

II.4.1. Begründung für die Annahme der Entscheidung (§93a BVerfGG)

II.4.2 Ein wichtiger Vorgang

II.5: Vorgaben des ersten Lissabon- Urteils

II.5.1: EU als Staatenbund

II.5.2: Begrenzte Einzelermächtigung und Integrationsverantwortung

II.5.3: Hinreichender Raum für Menschenrechte und Vorverständnisse, diskursive Entfaltung

II.5.5: Ergebnisse zur Rangfolge

II.5.6: Ergebnisse zum Ausweitungsgesetz

II.5.7: Weitere wesentliche Ergebnisse des ersten Lissabon- Urteils

II.5.8: Explizite und implizite Vorgaben

III: Verantwortung

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/verantwortung

III.1: Verantwortung vor Gott und den Menschen

III.2: Verantwortung als Bewohnerin eines UNO- Mitgliedstaates

III.3: Besondere Verantwortung aus der deutschen Geschichte

IV: Begleitgesetze noch unzureichend

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/begleitgesetze

IV.1: Offensichtlich auch nach dem 1. Lissabon- Urteil anhand der Begleitgesetze noch klärungsbedürftige Punkte

IV.1.1: Schutz der grundrechtsgleichen rechte über die Begleitgesetze

IV.1.2: Schutz der universellen Menschenrechte über die Begleitgesetze

IV.1.3: Jurisdiktion bzgl. der universellen Menschenrechte als grenzen für das EU- Recht

IV.1.4: Aufrührertötung und Todesstrafe

IV.1.5: Aufrüstungsverpflichtung

IV.1.6: Solidaritätsklausel

IV.1.7: Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat"

IV.1.8: Benutzung des Begriff "Vorhaben" in dieser Schrift

IV.2: Begleitgesetze erfüllen die Vorgaben des 1. Lissabonvertrages nur teilweise

IV.2.1: Parlamentsvorbehalt

IV.2.2: Verfassungsidentitätsprüfung

IV.2.3: Ultra-vires- Prüfung

IV.2.4: Prüfungspflicht erforderlich, nicht nur Prüfungsrecht

IV.2.5: Erforderlichkeit der Verbindlichkeit von Stellungnahmen des Bundestages und Bundesrates

IV.2.6: Ultra- vires- Klage

IV.2.7: Grenzen der Deligierbarkeit an den Europaausschuss

IV.2.8: Kulturelle, historische und sprachliche Vorverständnisse

V: Vorrangfragen

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/vorrangfragen

V.1: Zur Entstehungsgeschichte des Vertrages von Lissabon

V.2: Menschenrechtliche Verpflichtungen auf EU- Ebene durch das Grundgesetz

V.3: Die Grundrechtsgleichen Rechte

V.3.1: Rang der Grundrechtsgleichen Rechte und deren Absicherung im Verhältnis zum EU- Recht

V.3.2: Zur formalen Bedeutung von Art. 38 GG

V.3.3: Widerstandrecht (Art. 20 Abs. 4 GG)

V.4:Der Staatsauftrag der europäischen Integration und dessen Absicherung im Verhältnis zum EU- Recht

V.5: Der Staatsauftrag Frieden und dessen Absicherung im Verhältnis zum EU- Recht

V.6: Vorrangansprüche von UNO- Charta und UNO- Menschenrechten

V.7: Unteilbarkeit und Rang der universellen Menschenrechte als Teil der kulturellen und historischen Vorverständnisse auch aufgrund ihrer Verankerung in Naturwissenschaft und Religion

V.8: Schutz der Menschenrechte und der Charta der vereinten Nationen gegenüber dem EU- Recht auf der nationalen Ebene

V.9: Grundfreiheiten des EG- Vertrages als Herausforderung der universellen Menschenrechte und der grundrechtgleichen Rechte

V.10: Eingrenzung der Überhöhung des geistigen Eigentums auch über die Begleitgesetze erforderlich

VI: Aufrüstung und Krieg

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/ruestung

VI.1: Aufrüstungsverpflichtung

VI.2: Wegfall des Parlamentsvorbehaltes

VI.3: Militärische Missionen für Werte und Interessen

VI.4: Instrumentalisierbarkeit der "Werte der EU" für militärische Missionen

VI.5: Ausfüllung der strategischen Interessen durch die europäische Sicherheitsstrategie

VI.6: Das Konzept der "gescheiterten Staaten"

VI.7: Krisenbewältigung und friedensschaffende Maßnahmen

VI.7.1: Militäreinsätze aufgrund verschiedener Arten von Krisen

VI.7.2: Krise als Begriff zur Klassifizierung und Konfliktintensität

VI.8: Das "European Defence Paper"

VI.9: Verbindlichkeit von "Soll"- Vorschriften

VI.10: Auswirkungen von EU- Missionen auf Demokratie und freiheitlich - demokratische Grundordnung

VI.11: Die Solidaritätsklausel

VII: Die Mängel der EU- Grundrechtecharta

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/grundrechtecharta

VII.1: Die Erläuterungen des EU- Konvents

VII.2: Zu niedriger Rang und Aufweichung der EU- Grundrechte

VII.3: Aufrührertötung

VII.4: Todesstrafe

VII.5: Mehrfache Unverbindlichmachung der sozialen Menschenrechte

VIII: Zuständigkeit für die Jurisdiktion zu den universellen Menschenrechten

IX: Grundrechte und Menschenrechte im Einzelnen

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/menschenrechte

IX.1: Menschenwürde Art.1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot in Art. 20 GG und der Art. 38 GG

IX.2.1: Allgemeine Handlungsfreiheit (Art.2 Abs.1 GG) im Hinblick auf die politische Freiheit (in Verb. m. Art. 38 GG)

IX.2.2: Menschenwürde (Art.1 Abs. 1 GG). allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) und Grundrechtsgleiches Wahlrecht (Art. 38 GG) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 GG und den Menschenrechten der Vereinten Nationen

IX.2.3: Menschenwürde ( Art. 1 AEMR (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs.1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))

IX.2.4: Diskriminierungsverbot (Art. 2 AEMR, Art. 2 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs.1 GG, Art. 1Abs. 1 GG, Art. 1Abs. 2 GG und Art. 38 GG))

IX.2.5: Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 3 AEMR (in Verbindung mit Art. 35 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG, Art. 28)); Recht auf leben (Art. 6 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Artikel 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))

IX.2.6: Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 7 AEMR, Art. 26 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs 1 GG, Art. 1 Abs 1, Art.1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))

IX.2.7: Menschenrecht auf Rechtsschutz (Art. 8 AEMR (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs.1 GG, Art. 1, Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG, und Art. 28 GG, Art. 2 lit. c UNO- Frauenrechtskonvention)

IX.2.8: Menschenrecht auf keine Strafe ohne Gesetz (Art. 11 Nr. 2 AEMR, Art. 15 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 2 GG und Art. 28 GG))

IX.2.9: Meinungs- und Informationsfreiheit (Art. 19 AEMR, Art. 19 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)

X.2.10: Versammlungsfreiheit (Art. 20 AEMR und Art. 21 UNO- Zivilpakt ( in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art.1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)

IX.2.11: Menschenrecht auf Demokratie (Art. 21 AEMR und Art. 25 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art.1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG

IX.2.12: Menschenrecht auf Wählbarkeit im eigenen Land (Art. 21 AEMR und Art. 25 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art.2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)

IX.2.13: Recht auf soziale Sicherheit (Art. 22 AEMR, Art. 9 UNO- Sozialpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))

IX.2.14: Menschenrecht auf Nahrung (Art. 25 AEMR, Art. 11 UNO- Sozialpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG))

IX.2.15: Menschenrecht auf Gesundheit (Art. 25 AEMR, Art. 12 UNO- Sozialpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art 2 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 1 GG, Art 1 Abs. 2 GG und Art. 38 GG)

IX.2.16: Menschenrecht auf Schutz vor uneingewilligten medizinischen und wissenschaftlichen Versuchen (Art. 7 S 2 UNO- Zivilpakt (in Verbindung mit Art. 25 GG, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG, Art.1 Abs. 2 GG und Art 38 GG))

IX.3: Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 28 GG)

IX.4: Gleichheit (Art. 3 GG in Verbindung mit Art. 38 GG)

IX.5: Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art.. 38 GG)

IX.6: Meinungs- und Informationfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 38 GG)

IX.7: Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG in Verbindung mit Art. 38 GG)

IX.8: Recht auf Eigentum (Art. 14 GG)

IX.9: Rechtsschutzgarantie (Art. 19 Abs. 4 GG in Verbindung mit Art. 38 GG)

X: Struturprinzipien des Grundgesetzes

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/grundgesetz

X.1: Verbindung mit Art. 38 GG

X.2: Demokratie (Art. 20 Abs. 1 GG) und Recht auf Vertretung durch den Bundestag (Art. 38 GG)

X.3: Rechtsstaatlichkeit

X.4: Sozialstaat

X.5: Förderalismus

XI: Gewährleistungsstaat

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/staatsfromwechsel

XI.1: Gewährleistungsstaat bei Daseinsvorsorge und Verwaltung

XI.2: Gewährleistungsstaat und Legislative

XI.3: Gewährleistungsstaat und Judikative

XI.4 Gewährleistungsstaat und Sicherhheit

XI.5: Verfassungswidrigkeit des Gewährleistungsstaates vom Ansatz her anhand einer Rede des VVDStRL- Vorsitzednen Prof. Dr. Andreas Voßkuhle (Verfassungsrichter im EU- Verfahren!!!! (Anmerkung von F.St.)

XI.6: Verfassungswidrigkeit des Gewährleistungsstaates aufgezeugt anhand des wissenschaftlichen Werkes von PD Dr. Claudio Franzius

XI.7: Erosionsmechanismus über Art. 18 AEUV

XI.8: Uninformiertheit von Regierungen und Parlamenten über den beabsichtigten Staatsformwechsel und dessen Folgen

XI.9: Verfassungsfeindlichkeit des Gewährleistungsstaates

XI.10: Kolumbianische Erfahrungen mit dem Gewährleistungsstaat

XI.11: Gewährleistungsstaat aus Sicht eines Resolutionsentwurfes beim Europarat

XI.12: Staatsformwechsel zum Gewährleistungsstaat selbst bei Schaffung eines neuen Grundgesetzes unmöglich

XI.13: Gewährleistungsstaat aus der Sicht des "Vier heilige Reifen Modells"

XII: Anlagen und in Bezug genommene Texte

http://sites.google.com/site/euradevormwald/home/quellen

Hervorhebungen in Fettschrift durch Felix Staratschek

An das Bundesverfassungsgericht,

Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

18.09.2009

Verfassungsbeschwerde

Sarah Luzia Hassel-Reusing

Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal, 0202 / 2502621

Antragstellerin gegen den Deutschen Bundestag, vertreten durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Norbert Lammert, Platz der Republik 1, 11011 Berlin,

gegen den deutschen Bundesrat, vertreten durch dessen gegenwärtigen Präsidenten, Herrn Peter Müller, Leipziger Str. 3-4, 10117 Berlin,

und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesregierung, diese vertreten durch die Bundeskanzlerin, Frau Dr. Angela Merkel, Bundeskanzleramt, Willy-Brandt Str. 1, 10557 Berlin,

Der Text zu den Abschnitten ist im Inhaltsverzeichnis verlinkt.

Die Internetseite der Autorin der Klage: http://sites.google.com/site/buergerrechtemenschenrechte