Echte Wahlfreiheit für Familien: Ja zum Betreuungsgeld!

Am 21. Juli 2015 hat das Bundesverfassungsgericht per Urteil (1 BvF 2/13) festgestellt, dass die Gesetzgebung zum bislang vom Bund ausgezahlten Betreuungsgeld in den Kompetenzbereich der Bundesländer fällt. Seither werden in allen deutschen Bundesländern außer Bayern von den zuständigen Stellen keine neuen Anträge mehr auf Auszahlung des Betreuungsgeldes bewilligt, da es deren Regierungen – anders als der Freistaat Bayern – unterlassen haben, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zum Fortbestand dieser, für Familien so wichtigen Leistung zu schaffen.

Dadurch wird hunderttausenden jungen Familien(zuletzt bezogen ca. 450.000 Familien das Betreuungsgeld) ihre verfassungsmäßige Wahlfreiheit (Verfassungsgerichtsbeschluß vom 10. November 1998; 2 BvR 1057/91) geraubt, sich selbst um ihre Kinder kümmern zu können. Viele Mütter sehen sich angesichts ständig steigender Lebenshaltungskosten genötigt, arbeiten gehen zu müssen und ihre Kinder währenddessen in Betreuungseinrichtungen abzugeben, obwohl sie sich viel lieber selbst der Betreuung und Erziehung annehmen würden. Auch sehen sich viele Mütter, die ihre Kinder bewusst zu Hause betreuen (können) einem wachsenden sozialen Druck ausgesetzt, weil ihnen für ihre wertvolle Tätigkeit zunehmend die gesellschaftliche Anerkennung fehlt. Dieser Effekt wird durch den Entzug des Betreuungsgeldes womöglich noch verstärkt.

Wussten Sie schon, dass...

...Ergebnisse der neuesten Hirnforschung belegen, wie unersetzlich die elterliche Fürsorge in der frühkindlichen Entwicklungsphase sind?

...Wissenschaftler warnen, dass die Stressbelastung für Kleinkinder in Krippen tendenziell zu Übergewicht, schweren psychischen Störungen, späteren Herzerkrankungen führt und auch mit sozial negativen Auffälligkeiten wie Streiten, Kämpfen, Prahlen, Lügen und Sachbeschädigung einhergehen kann? Dies sind weitreichende und unabsehbare Folgen für unsere Gesellschaft.

...ein Krippenplatz leicht das Zehnfache (bis zu EUR 1.500) des Betreuungsgeldes (zuletzt 150 Euro) kosten kann?

...sich die meisten jungen Mütter wünschen, selbst für ihr Kind zu sorgen, sich das aber oft nicht leisten können?

...die Betreuer in Kindertagesstätten zeitlich und personell mit den Kindern meist überfordert sind?

...sich in Kitas durchschnittlich eine Betreuerin um neun Kleinkinder kümmern muß?

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeld

Wir ersuchen deshalb mit dieser Petition die Familienminister der 15 Bundesländer, in denen keine neuen Anträge auf Betreuungsgeld mehr genehmigt werden, schnellstmöglich eine entsprechende gesetzliche Grundlage nach dem Vorbild des Freistaates Bayern zu schaffen, damit auch im Rest Deutschlands bald wieder junge Familien mit dem Betreuungsgeld unterstützt werden.

Schaffen wir echte Wahlfreiheit für junge Familien, damit diese sich frei und ohne finanziellen und gesellschaftlichen Druck, dafür entscheiden können, ihre Kinder selbst zu betreuen und nicht aus wirtschaftlicher Notwendigkeit gezwungen werden, ihre Kinder in Betreuungseinrichtungen abzugeben. Die Familienminister der 15 anderen Bundesländer sollen sich endlich der Lebensrealität von jungen Familien in Deutschland stellen. Hunderttausende junge Familien lehnen staatliche Bevormundung und wirtschaftlichen Zwang ab und sehnen sich nach fairer, freier und gerechter Unterstützung!

Vielen Dank für Ihre Unterzeichnung im Namen all jener Familien.

http://www.citizengo.org/de/fm/31100-echte-wahlfreiheit-fuer-familien-ja-zum-betreuungsgeld

Wir danken Ihnen ganz herzlich für Ihre treue Unterstützung, Ihre

Ruth Staiger und das gesamte Team von CitizenGO

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