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Lebensschutz-Sieg für die Meinungsfreiheit – Maulkorb-Deutschland verurteilt

Heute verurteilte der „Europäische Menschenrechtsgerichtshof“ die Bundesrepublik Deutschland für einen Maulkorberlass. Der Menschenrechtsgerichtshof hat einer Klage des deutschen Lebensschützers Klaus Günter Annen stattgegeben.

Am 18. und 19. Juli 2005 verteilte Annen in der Nähe einer Abtreibungsstätte folgende Flugblätter: www.babykaust.de/…/flugblatt_innen…

Auf der ersten Seite des Faltblattes stand in Fettbuchstaben, dass die Klinik der beiden behandelnden Ärzte, deren vollständige Namen genannt wurden, "rechtswidrige Abtreibungen" durchführe. Darunter wurde in kleinerer Schriftgröße ausgeführt, dass diese vom deutschen Gesetzgeber "erlaubt und nicht unter Strafe" gestellt seien.

Die Rückseite des Faltblattes enthielt folgenden Satz: "Die Ermordung der Menschen in Auschwitz war rechtswidrig, aber der moralisch verkommene NS-Staat hatte den Mord an den unschuldigen Menschen erlaubt und nicht unter Strafe gestellt."

Mehrere deutsche Gerichte verboten Annen die Verbreitung der Flugblätter sowie die Nennung der Namen und Adressen der Ärzte auf der Webseite „babycaust.de“.

Dagegen forderte Annen sein Recht auf freie Meinungsäußerung ein. Er berief sich auf Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilte Deutschland in einem heute veröffentlichten Urteil mit 5 zu 2 Stimmen zu einer Strafzahlung von 13.696,87 Euro. Die Bundesrepublik habe das Recht Annens auf Meinungsverletzt verletzt, weil es ihm verboten hat, die Kinderabtreiber namentlich auf der Webseite zu nennen und Flugblätter zu verteilen.

Das Englische Urteil im Wortlaut: www.babykaust.de/…/egmr_meinungsfr…
AlexBKaiser
Noch ein Artikel zum Thema: www.lto.de/…/egmr-3690-10-ab…