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Staateninsolvenz für die Welt Interview mit Jürgen Kaiser von Erlassjahr. Im Interview mit Jürgen Kaiser vom Verband Erlassjahr um das Staateninsolvenzverfahren. Das entwicklungspolitische Bündnis …Mehr
Staateninsolvenz für die Welt Interview mit Jürgen Kaiser von Erlassjahr.

Im Interview mit Jürgen Kaiser vom Verband Erlassjahr um das Staateninsolvenzverfahren. Das entwicklungspolitische Bündnis Erlassjahr engagiert sich für ein international verbindliches Staateninsolvenzverfahren, welches in Staatsbankrottsitutationen die Position der Schuldnerländer gegenüber seinen Gläubigern stärken soll.
Aktueller Hintergrund des Interviews ist der internationale Vertrag über ein Staateninsolvenzverfahren für die Entwicklungsländer, welcher auf der bereits laufenden 69. Sitzung der Uno-Vollversammlung möglicherweise beschlossen werden wird. www.youtube.com/watch
Erlassjahr gehört zu den Verbänden, die an der Ausarbeitung des Statateninsolvenzverfahrens für die Entwicklungsländer beteiligt sind.
Am 09.09.2014 hat die Uno-Vollversammlung mit 124 Ja-, 11 Nein-Stimmen und 41 Enthaltungen auf einen Antrag Boliviens vom 28.08.2014 hin eine Resolution (Az. A/68/L.57/Rev.1) beschlossen, auf ihrer 69. Sitzung einen völkerrechtlichen Vertrag für ein Staateninsolvenzverfahren für die Entwicklungsländer einzubringen und zu beschließen (Nr. 5+6 der Resolution vom 09.09.2014). Laut der Pressemitteilung der Uno haben Vertreter Argentiniens und Jamaicas die Resolution unterstützt u. a. mit dem Ziel, den spekulativen Umgang mit Staatsanleihen durch Geierfonds zu unterbinden. Bemerkenswerterweise werden die Menschenrechte in der Resolution vom 09.09.2014 nicht explizit erwähnt, sondern insoweit nur im letzten Erwägungsgrund die Ziele der Uno (zu denen gem. Art. 1 Nr. 3 Uno-Charta auch die Menschenrechte gehören). Das verblasst in der Resolution deutlich z. B. hinter der Einladung an IWF und Weltbank und der Anerkennung von deren Zuständigkeiten (Nr. 3+4 der Resolution). In einem der Erwägungsgründe wird auch an die Beiträge des IWF bis incl. 2003 für ein Staateninsolvenzverfahren erinnert. Das ist vor allem bemerkenswert angesichts der schweren Menschenrechtsverletzungen bis hin zum Römischen Statut durch Auflagen des IWF vor allem gegenüber den Entwicklungsländern.
Die 69. Sitzung der Uno-Vollversammlung geht vom 16.09. bis zum 16.12.2014, davon die „General Debate“ vom 24.09.2014 bis zum 01.10.2014.. Auf der am 16.09.2014 veröffentlichten vorläufigen Tagesordnung geht es in Punkt 17 c um die Nachhaltigkeit der Verschuldung und um Entwicklung („external debt sustainability and development“). An der Stelle könnte es um Einbringung und Beschluss eines Vertrags über das Staateninsolvenzverfahren der Entwicklungsländer gehen.
Für die Frage, wie gleichheitsgerecht und menschenrechtskonform ein Staateninsolvenzverfahren ist, dürfte es vor allem darauf ankommen, anhand welcher verbindlicher Maßstäbe wer auf welche Weise über Schuldenreduzierungen, Haushaltskürzungen, Steuererhöhungen und Privatisierungen entscheidet, und welche Grenzen dabei beachtet werden. Ein tiefer Eingriff in die Souveränität der Staaten wäre es in jedem Fall.
Für die Staaten der Eurozone ist für den Fall eines Staatsbankrotts über Art. 12 Abs. 3 ESM-Vertrag, Begleitgesetze zu diesem (in Deutschland die §§ 4a bis 4k Bundesschuldenwesengesetz) und die ab dem 01.01.2013 den neuen Staatsanleihen beizufügenden kollektiven Aktionsklauseln das Staateninsolvenzverfahren des ESM anstatt eines vom Schuldnerstaat selbst entschiedenen Staatsbankrotts vorgeschrieben.