Der Spender ist als "hirntod" erklärt, obwohl der "unbekannte Bewußtseinszustand" nicht ausgeschlossen werden kann, wie neue Forschungsergebnisse zeigen (neurologie 2/15). Diese Spender sind Sterbende, bei denen das Herz noch schlägt, die Durchblutung funktioniert und die bei der Organentnahme eine Steigerung des Blutdrucks, des Pulses, der Hautspannung und der Schweißabsonderung zeigen (sämtlichst …Mehr
Der Spender ist als "hirntod" erklärt, obwohl der "unbekannte Bewußtseinszustand" nicht ausgeschlossen werden kann, wie neue Forschungsergebnisse zeigen (neurologie 2/15). Diese Spender sind Sterbende, bei denen das Herz noch schlägt, die Durchblutung funktioniert und die bei der Organentnahme eine Steigerung des Blutdrucks, des Pulses, der Hautspannung und der Schweißabsonderung zeigen (sämtlichst Schmerzzeichen). In der Schweiz wird bei der Orgenentnahme vorsorglich immer eine Vollnarkose gemacht. In Deutschland ist immer ein Anästesist anwesend für den Fall, daß sich der Spender zu sehr wehrt.
Wie kann so was kirchlich erlaubt werden bzw. ungeprüft übernommen werden?