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Felix Staratschek
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Der Verrat am Grundgesetz und an Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP. Der Verrat am Grundgesetz und an Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP oder Mit Falschaussagen und Irreführungen für „ehrliche …Mehr
Der Verrat am Grundgesetz und an Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP.

Der Verrat am Grundgesetz und an Satzung und Grundsatzprogramm der ÖDP

oder

Mit Falschaussagen und Irreführungen für „ehrliche Politik“?


Sebastian Frankenberger, 23.08.2013, Abgeordnetenwatch: „Bei der Klage ging es nicht darum, dass über eine neue Verfassung abgestimmt wird. Und das Grundgesetz wurde auch nicht in Frage gestellt. Es ging darum zu versuchen, eine Volksabstimmung über den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt durchzusetzen.“ Die Begründung dieser Aussage sucht man vergebens.

„Mehr Demokratie“- Beilage in einem ÖDP- Rundbrief vom September 2012 stellt klar: „Wir fordern einen Volksabstimmung in Zusammenhang mit ESM und Fiskalpakt, nicht über die Verträge..... die politischen Folgen sind so weitreichend, dass es einer Volksabstimmung über eine neu gefasste Verfassung bedarf.“ Siehe auch die Mehr Demokratie- Pressemitteilung, die genau diesen Satz enthält.

Also beide Aussagen können nicht stimmen. Im ÖDP- Rundbrief stellt ja der Verein „Mehr Demokratie“ ausdrücklich klar, es soll nicht über die Verträge abgestimmt werden, sondern über eine neue Verfassung. Auch in der Klageschrift auf Seite 102 findet man diese Aussage wieder:

"...Den Weg für eine Anrufung des Souveräns eröffnet Art. 146 GG. Wenn wesentliche Integrationsschritte nicht mehr von den Befugnissen des verfassungsändernden Gesetzgebers getragen werden, dann hat der pouvoir constituant des deutschen Volkesim Wege einer neuen Verfassung darüber zu befinden. Dies bedeutet nicht etwa zwingend eine vollständige Ablösung des Grundgesetzes durch eine neue Verfassung. Vielmehr würdeeine die hier in Frage stehenden Integrationsschritte rechtfertigende Verfassung auch dann gegeben, wenn das Grundgesetz um Bestimmungen ergänzt wird, die zum Eintritt in eine bundesstaatsähnliche Fiskalunion ermächtigen. Der Hohe Senat wird ersucht, die dahingehende Verpflichtung der gesetzgebenden Körperschaften auszusprechen.
Zum Verfahren
Nur auf diesem Weg kann
demokratische Legitimation für die mit ESM, Fiskalvertrag und des Art. 136 Abs. 3 AEUV einhergehenden Integrationsschritte, für den Systemwechselin der Wirtschafts- und Währungsunion und die Aufgabe staatlicher Souveränität in einem, wenn nicht dem zentralen Politikfeld der Union vermittelt werden. Das tatsächlich bislang eingeschlagene Verfahren ist hierzu nicht geeignet."

Deckt sich dass mit Beschlusslagen der ÖDP?
Will die ÖDP eine „demokratische Legitimation“ für ESM und Fiskalpakt?
Will die ÖDP den „Systemwechsel“ in der Wirtschafts- und Währungsunion im Sinne dieser Verträge?
Will die ÖDP die „Aufgabe staatlicher Souveränität?“
Will die ÖDP eine neue Verfassung die genau auf die „hier in Frage stehenden Integrationsschritte“ zugeschnitten ist?

Nur auf diesen Weg kann demokratische Legitimation“ für den ESM und Fiskalpakt „vermittelt werden“.
Will die ÖDP Dinge, wie ESM und Fiskalpakt stoppen oder will diese sowas eine Chance auf eine „demokratische Legitimation“einräumen?
Schreibt man so was in eine Klage zur Verteidigung der Demokratie und des Grundgesetzes oder ist diese Klage der perfideste Angriff, der je auf das Grundgesetz ausgeführt wurde?

Solche Fragen stelle ich seit Sommer 2012 an den Bundesvorstand der ÖDP und an den Vereinsfunktionär von „Mehr Demokratie“ und Bundesvorsitzenden der ÖDP Sebastian Frankenberger. Solche Fragen verteile ich an die Basis der ÖDP.

Interessiert es keinen, ob der Bundesvorstand, wie es die Satzung fordert, die Partei nach der Beschlusslage von Bundesparteitag und Bundeshauptausschuss leitet?
Wurde irgendwas als Ziel der ÖDP beschlossen, was ich hier zitiere?
Oder hätte der Bundesvorstand sofort als diese Inhalte veröffentlicht wurden nicht die politische Notbremse ziehen müssen und die ÖDP komplett von dieser Aktion trennen müssen?

Aber der Verrat an der ÖDP geht ja viel weiter!

a) Verhinderung, dass Dr. Klaus Buchner, obwohl er aktiv werden wollte, eine eigene Klage gegen den ESM im Auftrag derÖDP formuliert. Selbst wenn man auf eine Aktion mit „Mehr Demokratie“ setzte, hätte das doch nie ein Grund sein dürfen, den früheren Bundesvorsitzenden der ÖDP am aktiven Handeln für die ÖDP zu hindern und auflaufen zu lassen. Dr. Buchner trat aus Protest gegen diese Verhinderung im Februar 2012 von mehreren Ämtern in der Partei zurück.

b) Der ÖDP-Bundesparteitag (April 2012) hat trotz der Gegenargumente des ÖDP-Bundesvorstandes eine Solidarisierung mit der ESM-Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing beschlossen. Wann wurde dies danach im Handeln desÖDP- Bundesvorstandes sichtbar? Wann wurde dagegen protetstiert, dass die Klage zurückgestellt wurde, die als einzige ein Votum des höchsten Gremiums der ÖDP hatte?

d) Der Antrag „Werte statt Lügen“ vom gleichen Parteitag fand auch keine Befürwortung vom Bundesvorstand. Dabei forderte die Petition, dass sich die EU auf die UNO- Menschenrechte verpflichtet und diese gegen alle EU- Maßnahmen einklagbares Recht werden. So sollten indirekt zahlreiche Verbesserungen in die EU- Verträge getragen werden, die die ÖDP- …