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Der Babycaust – offener Brief Holocaust. Der Babycaust – offener Brief Frau BM Gabriele Heinisch – Hossek Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienstag Monritenplatz 3 A – 1010 Wien Sehr …Mehr
Der Babycaust – offener Brief Holocaust.

Der Babycaust – offener Brief

Frau
BM Gabriele Heinisch – Hossek
Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienstag

Monritenplatz 3
A – 1010 Wien

Sehr geehrte Frau Bundesminister,
Zeitungsberichten entnehme ich, dass Sie derzeit prüfen lassen, ob gegen die polemische Gleich-setzung von Abtreibungen mit dem Holocaust rechtliche Schritte unternommen werden können.
Mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen hierfür danken, und sie zu einem entschlossenen Vorgehen gegen derartige Verbalentgleisungen auffordern. Ein Vergleich zwischen Holocaust und Abtreibung, der die historischen Tatsachen auf den Kopf stellt und das Andenken der Opfer in leichtfertiger Weise missbraucht, verbietet sich nämlich mindestens aus folgenden Gründen.

1. Wegen der Opferzahl:
Dem Holocaust sind in den Jahren 1942 bis 1945 ca. 6 Millionen unschuldige Menschen zum Opfer gefallen. Demgegenüber werden heute weltweit jährlich ca. 46 Millionen Kinder abgetrieben. Die Zahl der jährlichen Abtreibungsopfer liegt daher nicht weit unterhalb der geschätzten Gesamtzahl der der Opfer des Zweiten Weltkriegs (ca. 55 Millionen Tote im Zeitraum 1939 – 1945, wobei die Opfer des Holocaust und alle Ziviltoten bereits eingerechnet sind); jedes Jahr fallen der Abtreibung sieben- bis achtmal soviel Menschen zum Opfer als dem Holocaust in drei Jahren.

2. Wegen der Heimtücke der Täter, bzw. der Wehrlosigkeit der Opfer:
a). während die Opfer des Holocaust wenigstens die (oft allerdings nur theoretische) Möglichkeit hatten, sich der Ermordung durch Flucht zu entziehen oder Widerstand zu leisten, haben die Opfer der Abtreibung diese Möglichkeit nicht. Die Opfer des Holocaust waren wehrlos, aber die Opfer der Abtreibung sind noch viel wehrloser.
b). Wehrlos sind die Opfer der Abtreibung insbesondere auch deswegen, weil sie nicht einmal darauf hoffen können, dass ihre Hinterbliebenen die Stimme gegen die Verharmlosung der Abtreibung erheben werden. Gerade diese nächsten Angehörigen (die Mütter und Väter) sind es nämlich, die für Abtreibungen die Hauptverantwortung tragen. Im Gegensatz dazu wird das Andenken der Opfer des Holocaust durch die Nachfahren der Opfer und durch internationale Vereinigungen Überlebender in weitgehend wirkungsvoller Weise geschützt.

3. Wegen der Miterantwortung der Allgemeinheit:
a). Der Holocaust wurde von einem totalitären und gewalttätigen Regime verübt. Für den Massenmord an den Juden fehlte es an einer rechtlichen Grundlage. Es ist davon auszugehen, dass eine ganz überwiegende Mehrheit der Deutschen, hätte sie die Möglichkeit gehabt, ihre Meinung über den Holocaust in einer demokratischen Abstimmung zum Ausdruck zu bringen, ihm nicht zugestimmt hätte. Demgegenüber besteht für die Abtreibung in den meisten europäischen Ländern eine rechtliche Grundlage in Form von Gesetzen, die die Tötung eines Kindes im Mutterleib straffrei stellen. Diese Gesetze sind in demokratisch gewählten Parlamenten beschlossen worden, und die Öffentlichkeit hatte hiervon Kenntnis.
b). Die Nationalsozialisten haben (mit …
Gemeinfrei
Hl. Leopold Mandic
Das ist eine schwere Sünde die Gott sehr Beleidigt.
Virgina
Diese Menschen die so ein kleines Geschöpf töten,werden beim Sterben nicht leicht haben. Da würde nur noch die Barmherzigkeit Gottes helfen. 😇