Justizposse: Alfons Adam vom Berufungsgericht verurteilt

Der pensionierte Rechtsanwalt Alfons Adam ist heute am Oberlandesgericht Wien wegen „Herabwürdigung religiöser Lehren“ zu 2700 Euro Strafe (90 Tagsätze zu 30 Euro) verurteilt worden, die Hälfte bedingt auf drei Jahre.

Vorgeschichte

Adam hat im Februar 2012 das Impressum für ein kritisches Flugblatt zum Buddhismus gestellt. Das inkriminierte Flugblatt ist eine doppelte A-4 Seite. Sie wurde anlässlich einer Volksbefragung über den Bau einer buddhistischen „Stupa“ in der niederösterreichischen Ortschaft Gföhl als Postwurf an rund 1600 Haushalte versandt.

Im November 2013 verurteilte das Landgericht in Krems Adam wegen „Verhetzung“ zu 5400 Euro Strafe.

Adam ging in Berufung. Der erste Termin der Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Wien im März 2015 wurde wegen „Erkrankung“ verschoben. Heute, 28. Mai 2015, wurde die rund einstündige Berufungsverhandlung abgehalten.

Alle bisherigen Schriftstücke des Falls sind im Internet abrufbar:

www.provita.at/ohne-meinungsfr…

Ablauf der Berufungsverhandlung

Die Oberstaatsanwältin forderte in einem sehr kurzen Plädoyer das Urteil zu bestätigen und das Strafmaß hinaufzusetzen.

Der Verteidiger legte dar, dass alle Fakten auf dem Flugblatt über den Buddhismus der Wahrheit entsprechen. Andere Bücher über diese Religion würden das gleiche schreiben wie das inkriminierte Flugblatt.

Der Angeklagte habe ein Recht auf freie Meinungsäußerung und freie Religionsausübung inklusive der Kritik an anderen Religionen.

Ferner verwies der Verteidiger auf die Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“, wo alle Religionen verächtlich gemacht werden. Die Regierungschef Europas seien nach Paris geflogen, um die Toleranz für „Charlie Hebdo“ als europäischen Wert zu bezeugen.

Zudem führe eine Verurteilung Adams zu Rechtsunsicherheit. Es würde völlig unklar, was über Religionsgemeinschaften gesagt werden dürfe und was strafbar sei.

Alfons Adam selbst hielt ein langes Abschlussplädoyer. Er verwies auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen im Flugblatt. Seine Verurteilung führe dazu, dass beim Delikt der „Verhetzung“ der Wahrheitsbeweis nicht gelte.

Ferner kritisierte Adam eine Zweiklassen-Justiz. Er habe bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen den von Homosexuellen verwendeten Slogan „Christen fisten?“ eine Anzeige wegen Verhetzung und wegen der Blasphemie „Jesus – eine Samenspende aus Dänemark“ eine Anzeige wegen Herabwürdigung religiöser Lehren eingebracht. Diese Anzeige sei von der Staatsanwaltschaft Wien mangels Anfangsverdacht eingestellt worden.

Adams Forderung: „Ich bin nicht Täter, sondern Opfer. Ich bitte nicht um einen Freispruch, sondern ich verlange ihn.“

Urteilsbegründung

Der Senat der drei Richterinnen hat der Berufung des Angeklagten Folge gegeben und das Urteil wegen Verhetzung aufgehoben. Gleichzeitig verurteilte der Dreier-Damen-Senat den Angeklagten wegen Herabwürdigung religiöser Lehren. Das Strafmaß umfasst 90 Tagessätze zu 30 Euro – davon die Hälfte bedingt auf drei Jahre.

Zwischen dem Schuldspruch und der Urteilsbegründung erschall der Volkszorn im Publikum: „Politjustiz“, „Polit-Stalinismus“, „stalinistischer Schauprozess oder was soll das sonst sein“ und „Totengräberei der Demokratie und der Freiheit“.

Die vorsitzende Richterin drohte zweimal, den Saal zu räumen. Die Antwort des Volkes: „Erst sollten Sie hinausgehen.“

In der Urteilsbegründung führte die vorsitzende Richterin aus, dass das Flugblatt die religiösen Gefühle beleidigen könnte. Man habe die religiösen Ansichten anderer zu akzeptieren. Zwischenruf aus dem Volk: „Das macht ihr für Christen auch immer.“

Die Richterin kritisierte das Flugblatt für seine „sehr sehr selektiv wiedergegebenen Äußerungen“ –ohne zu sagen, dass sie unwahr seien. Die auf dem Flugblatt gewählten Zitate lieferten keinen politischen Beitrag zu Debatten innerhalb der Glaubenslehre des Buddhismus.
elisabethvonthüringen
Was Dr. Adam nicht schaffte, schafft der Wiedehopf mit links... 😀 🙄 😀
Stupa in NÖ: Baustopp vorerst bis Anfang August
Nachdem Projektgegner die Bauarbeiten für den ersten Stupa Niederösterreichs bei Grafenwörth (Niederösterreich) verhindert haben, gilt jetzt vorerst ein Baustopp bis Anfang August. Bis dahin will man die Brutzeit des Wiedehopfs abwarten.
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dazu in oesterreich.ORF.atMehr
Was Dr. Adam nicht schaffte, schafft der Wiedehopf mit links... 😀 🙄 😀

Stupa in NÖ: Baustopp vorerst bis Anfang August
Nachdem Projektgegner die Bauarbeiten für den ersten Stupa Niederösterreichs bei Grafenwörth (Niederösterreich) verhindert haben, gilt jetzt vorerst ein Baustopp bis Anfang August. Bis dahin will man die Brutzeit des Wiedehopfs abwarten.
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dazu in oesterreich.ORF.at
pacem
elisabethvonthüringen
Buddhismus-Romantik in Europa
Warum verehren trotzdem viele Europäer den Buddhismus weiterhin als Hort der Friedfertigkeit? Mythen verfügten über eine gewisse Hartnäckigkeit, sagt Schmidt-Leukel. Die Buddhismus-Romantik sei gespeist aus der Fantasie von Leuten, die mit dem Christentum nicht mehr zufrieden seien, ergänzt Zöllner. "Starke Klischees haben ein langes Leben", analysiert Schmidt-Leukel …Mehr
Buddhismus-Romantik in Europa
Warum verehren trotzdem viele Europäer den Buddhismus weiterhin als Hort der Friedfertigkeit? Mythen verfügten über eine gewisse Hartnäckigkeit, sagt Schmidt-Leukel. Die Buddhismus-Romantik sei gespeist aus der Fantasie von Leuten, die mit dem Christentum nicht mehr zufrieden seien, ergänzt Zöllner. "Starke Klischees haben ein langes Leben", analysiert Schmidt-Leukel. Und in Europa gebe es eine Menge Klischees über den Buddhismus: absolute Friedfertigkeit, es gebe in ihm keine Dogmen und jeder könne machen, was er will. Das alles seien "reine Projektionen".

Selbst die Tatsache, dass die Mehrheit der japanischen Buddhisten in den 1930er und 1940er Jahren die Bündnispolitik ihrer Regierung mit dem faschistischen Hitler-Deutschland unterstützte, habe das mythische Zerrbild des Buddhismus in Europa nicht wirklich erschüttern können, sagt der Münsteraner Religionswissenschaftler.
Josef P.
"Hubsi" Kramer bezeichnete im ORF die Heilige Schrift als „Lüge“. Die Anzeige wurde abgewiesen!
An die Dr. Josef Preßlmayer
Staatsanwaltschaft Wien 3871 Steinbach 63
Landesgerichtsstraße 11
1080 Wien 26. November 2013
betrifft: : Beleidigung der Heiligen Schrift als „Lüge“. „Herabwürdigung religiöser Lehren“, nach § 188 sowie §282, 283 (2), Verhetzung: „Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich …Mehr
"Hubsi" Kramer bezeichnete im ORF die Heilige Schrift als „Lüge“. Die Anzeige wurde abgewiesen!

An die Dr. Josef Preßlmayer

Staatsanwaltschaft Wien 3871 Steinbach 63

Landesgerichtsstraße 11

1080 Wien 26. November 2013

betrifft: : Beleidigung der Heiligen Schrift als „Lüge“. „Herabwürdigung religiöser Lehren“, nach § 188 sowie §282, 283 (2), Verhetzung: „Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.“

In der ORF-Sendung „Café Sonntag“ vom 24. 11. 2013 bezeichnete der

„linkspolitische Aktionskünstler“ (ORF-Programm) „Hubsi“ Kramer die bekannte Schrift-Stelle der Bibel: „Am Anfang war das Wort“ als „Lüge“. Am Anfang war die „Gebärmutter“, behauptete er.

Indem Kramer dieses Schriftwort als „Lüge“ bezeichnete, verletzte er meine religiösen Gefühle zutiefst und hat damit auch die Straftat der „Herabwürdigung religiöser Lehren“, nach § 188, begangen.

Diese Handlung war „geeignet“... „berechtigtes Ärgernis bei einem mit den rechtlich geschützten Werten (entsprechend) verbundenen Menschen zu erregen“.

Da ich der katholischen Kirche angehöre und deren Werte rechtlich geschützt sind hat Kramer durch die Beschuldigung, dieses Schriftwort sei eine „Lüge“, berechtigtes Ärgernis bei mir erregt. Der interviewende ORF-Moderator hat gegen diese Straftat keinerlei Einspruch oder Bedenken erhoben, ja durch die angeregte Fortsetzung dieses Gespräches signalisierte er sein Wohlwollen und seine Zustimmung gegenüber dem Blasphemiker Kramer.

In Ergänzung der rechtlichen Beurteilung erläutere ich die Verletzung der religiösen Gefühle bei mir insofern, dass ich praktizierender Katholik bin, dieses Schriftwort als Offenbarung Gottes sehe und die Bezeichnung, es sei eine „Lüge“ als Frevel und Blasphemie betrachte.
Boni
@Gerti Harzl,
Mit Irrtum meine ich lediglich, dass man bei einer lehramtslosen Religion nicht sagen kann, was die Religion lehrt. Man kann aber natürlich sagen, was die Anhänger dieser Religion nach deren Auskunft glauben. Das hätte man sprachlich vielleicht unterscheiden können, aber es wäre haarspalterisch, Herrn Adam die fehlende Unterscheidung zwischen der Religion selbst und dem Glauben ihrer …Mehr
@Gerti Harzl,
Mit Irrtum meine ich lediglich, dass man bei einer lehramtslosen Religion nicht sagen kann, was die Religion lehrt. Man kann aber natürlich sagen, was die Anhänger dieser Religion nach deren Auskunft glauben. Das hätte man sprachlich vielleicht unterscheiden können, aber es wäre haarspalterisch, Herrn Adam die fehlende Unterscheidung zwischen der Religion selbst und dem Glauben ihrer Anhänger vorzuwerfen.
Boni
Die Richter hätten sagen müssen, dass eine Religion ohne Lehramt nicht bezüglich ihrer Lehren kritisiert werden kann. Es weiß nämlich kein Mensch, was lehramtslose Religionen verbindlich lehren. Damit hätten die Richter dann eine klarstellende Beseitigung eines Irrtums des Beklagten gebracht und den Fall ganz ohne Strafe abschließen können.
Ein weiterer Kommentar von Boni
Boni
Was diese "Richter" übersehen haben:
Bereits durch das öffentliche Fürwahrhalten einer Religion äußert man Nichtakzeptanz dieser seiner Religion widersprechender Lehren und der diese Lehren beinhaltenden Religion.
Das öffentliche Fürwahrhalten einer Religion aber ist ein Grundrecht. Die Forderung nach Akzeptanz ist also grundrechtswidrig.
elwand
"Alfons Adam selbst hielt ein langes Abschlussplädoyer. Er verwies auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen im Flugblatt. Seine Verurteilung führe dazu, dass beim Delikt der „Verhetzung“ der Wahrheitsbeweis nicht gelte."
"Es mag ja sein, daß Dr. Adams Aussage, was das Wesen des Buddhismus angeht, sachlich nicht ganz richtig war."
Und um das zusammenzubringen braucht es Gestudiertheit.
Und nochwas:…Mehr
"Alfons Adam selbst hielt ein langes Abschlussplädoyer. Er verwies auf den Wahrheitsgehalt der Aussagen im Flugblatt. Seine Verurteilung führe dazu, dass beim Delikt der „Verhetzung“ der Wahrheitsbeweis nicht gelte."
"Es mag ja sein, daß Dr. Adams Aussage, was das Wesen des Buddhismus angeht, sachlich nicht ganz richtig war."
Und um das zusammenzubringen braucht es Gestudiertheit.
Und nochwas: Zu Wahrheit braucht es keine Meinungsfreiheit und Meinungen sind beweisunabhängig. Man streitet über A und B und meint C. Gut, daß man sich aufregen konnte, auch eine Form der staatstragenden Unterhaltung.
Elisabetta
KLARSTELLUNG. Mit der gesetzlich garantierten Glaubensfreiheit habe ich natürlich das Grundrecht der Religionsfreiheit gemeint.
Elisabetta
Und wie man sieht, stehen wir Katholiken zunehmend mit einem Fuß im Kriminal, sobald wir uns zu Fakten äußern, die unserem Glaubensverständnis widersprechen. Die viel gepriesene Meinungsfreiheit und Toleranz gilt nur für politisch korrekte Äußerungen und die sind mit unserem Glaubensverständnis nicht kompatibel. Also ist auch von der gesetzlich garantierten Glaubensfreiheit nur mehr wenig zu halten.
St Georgsband
Weit ist es gekommen....
Ottov.Freising
@CrimsonKing
Es mag ja sein, daß Dr. Adams Aussage, was das Wesen des Buddhismus angeht, sachlich nicht ganz richtig war. Aber wäre Österreich de facto und nicht nur angeblich noch ein katholisches Land, wäre er wohl kaum dafür verurteilt worden.Mehr
@CrimsonKing

Es mag ja sein, daß Dr. Adams Aussage, was das Wesen des Buddhismus angeht, sachlich nicht ganz richtig war. Aber wäre Österreich de facto und nicht nur angeblich noch ein katholisches Land, wäre er wohl kaum dafür verurteilt worden.
Gerti Harzl
Ich wiederhole hier, was ich vor dem Verlassen des Saales den Richterinnen und der Staatsanwältin noch erhobenen Hauptes und im Angesicht des Kreuzes, das vor ihnen stand, gesagt habe: Ich bin stolz auf den Dr. Adam!
elwand
"Natürlich wenn jemand"
Und uneigentlich?
a.t.m
Crimson King: Natürlich wenn jemand nur durch die von satanischen Gender Mainstream rosa gefärbte Antikatholische Scheuklappenbrille blickt, erkennt er nur dass was einen der "Fürst der Welt und Widersacher Gottes unseres Herrn" sehen lässt. Um das wahre Wesen einer Religion zu erkennen, ist es eben auch erforderlich dorthin zu blicken in denen diese die Macht hat, und wie dort mit Minderheiten …Mehr
Crimson King: Natürlich wenn jemand nur durch die von satanischen Gender Mainstream rosa gefärbte Antikatholische Scheuklappenbrille blickt, erkennt er nur dass was einen der "Fürst der Welt und Widersacher Gottes unseres Herrn" sehen lässt. Um das wahre Wesen einer Religion zu erkennen, ist es eben auch erforderlich dorthin zu blicken in denen diese die Macht hat, und wie dort mit Minderheiten umgegangen wird. Sehr empfehlenswerte Literatur über das wahre Wesen des Buddhismus: www.google.at/url

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
CrimsonKing
a.t.m. sollte mal lesen lernen. Wo stehe ich auf der Seite des Buddhismus? Ich bestreite aber, dass "der Buddhismus" für die Emordung von Menschen verantwortlich sein soll, genauso wie ich bestreite, dass das Christentum für die Ermordung der Opfer des Attentäters Breivik verantwortlich sein soll.
a.t.m
Ist schon traurig das sich hier ein angeblich katholischer User auf die Seite des Buddhismus stellt und das obwohl der Buddhismus wie in Myanmar, Indien für die Ermordung zahlreicher Menschen verantwortlich sind. Das dieser User auch diejenigen Verteidigt die die "Himmelschreienden Sünde der Sodomie" fördern und als Nicht Sünde darstellen, dafür aber diejenigen Verunglimpfend angreift die die …Mehr
Ist schon traurig das sich hier ein angeblich katholischer User auf die Seite des Buddhismus stellt und das obwohl der Buddhismus wie in Myanmar, Indien für die Ermordung zahlreicher Menschen verantwortlich sind. Das dieser User auch diejenigen Verteidigt die die "Himmelschreienden Sünde der Sodomie" fördern und als Nicht Sünde darstellen, dafür aber diejenigen Verunglimpfend angreift die die Wahrheit über diese Sünde die Gott den Herrn ein Gräuel ist sagen, sagt ja zumindest mir welcher Geist in diesen Wütet..

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
CrimsonKing
Ich habe nicht gesagt, dass ich das Urteil richtig finde. Der Vergleich mit dem "KFS"-Urteil hinkt allerdings schon deshalb, weil das eine Urteil in Österreich, das andere in Deutschland gefällt wurde. Insofern lässt sich nicht feststellen, ob hier mit zweierlei Maß gemessen wird, wobei grundsätzlich ein anderes Gericht auch im selben Land ggf. zu einem anderen Urteil gekommen wäre.
CrimsonKing
Die von Adam gemachten Aussagen über den Buddhismus entsprechen NICHT der Wahrheit, wie hier behauptet wird. Da man mir hier widersprechen wird, bitte ich um Belege dafür, dass sich Adams Aussgen in buddhistichen Lehren finden. Es ist richtig, dass es gewaltbereite buddhistische Mönche gibt, die z.B. in Myanmar grausam gegen die dortige islamische Minderheit vorgehen. Nur beruht diese Gewalt nicht …Mehr
Die von Adam gemachten Aussagen über den Buddhismus entsprechen NICHT der Wahrheit, wie hier behauptet wird. Da man mir hier widersprechen wird, bitte ich um Belege dafür, dass sich Adams Aussgen in buddhistichen Lehren finden. Es ist richtig, dass es gewaltbereite buddhistische Mönche gibt, die z.B. in Myanmar grausam gegen die dortige islamische Minderheit vorgehen. Nur beruht diese Gewalt nicht auf buddhistischen Lehren. Genauso gab und gibt es Christen, die Gewalt anwenden, siehe den Attentäter Anders Berhring Breivik. Soll man deswegen behaupten, das Christentum sein eine gewalttätige Religion, die Kinder von Attentätern umbringen lässt?