Das Referendum in Irland - eine legitime Entscheidung?
Die Medien hierzulande sind sich einig: Die Iren haben mit überwältigender Mehrheit für die Homo-Ehe gestimmt! Wirklich? Bei näherer Betrachtung sieht die Sache weniger eindeutig aus. Drei Fragen drängen sich auf:
1. Wie groß ist diese Mehrheit tatsächlich?
Die offiziellen Stellen sprechen von über 60% Zustimmung, und diese Zahl ist auch die einzige, die in den meisten Medienberichten genannt wird. Viel entscheidender jedoch ist die Anzahl der absoluten Yes-Stimmen und ihr Verhältnis zur Wahlbeteiligung. Diese lag bei 60,52%. Von 3.221.681 Wahlberechtigten gaben also insgesamt 1.949.725 Wähler ihre Stimme ab, 62,07% von diesen, sprich: 1.201.607 Wähler, votierten mit Yes, also für die Verfassungsänderung, die homosexuelle Partnerschaften der Ehe zwischen Mann und Frau rechtlich gleichstellen soll.
Und spätestens hier sprechen die Zahlen ein keineswegs eine so "überwältigend eindeutige" Sprache, wie uns weisgemacht werden soll. Setzt man die Yes-Stimmen nämlich in Relation zur wahlberechtigten Bevölkerung, sieht das Ergebnis ganz anders aus. Lediglich gut 37% der wahlberechtigten Iren stimmten für die Gesetzesänderung, 63% enthielten sich der Stimme oder votierten dagegen. Verrechnet man die Yes-Stimmen nun mit der Gesamtbevölkerung der Irischen Republik, ist das Ergebnis noch nüchterner: 26% der irischen Gesamtbevölkerung machten ihr Kreuz im Sinne einer Gleichstellung.
Nun ist es Teil demokratischer Spielregeln, auf derlei Gewichtungen keinen Wert zu legen. Wer an einer Abstimmung nicht teilnimmt, und zwar aus welchem Grund auch immer, hat Pech - er beeinflusst das Ergebnis nicht, das nun von denen "gemacht" wird, die votieren. Und seien es noch so wenige. Bei politischen Wahlen ist dieses Prozedere ja durchaus sinnvoll, und solange die Wahlbeteiligung nicht deutlich unter 50% fällt, wird niemand die Legitimität des Wahlergebnisses anzweifeln. Dies ist allerdings bei dem am vergangenen Freitag abgehaltenen Referendum nicht der Fall - die Mehrheit der Iren nahm an der Abstimmung teil. Doch ein unangenehmer Beigeschmack bleibt, denn wir werden auf eine weitere Frage gestoßen:
2. Ist ein Referendum über eine derart weitreichende und tiefgreifende Entscheidung wie eine gewöhnliche Wahl durchzuführen oder erfordert es ein spezielles Quorum?
Verfassungsänderungen in der Bundesrepublik Deutschland erfordern - da Volksabstimmungen nicht vorgesehen sind - eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit. Ein solches Quorum verhindert, dass wichtige Grundsatzentscheidungen leichtfertig und nach dem gewöhnlichen Mehrheitsprinzip (50%+1 Stimme) entschieden werden. Und dies aus gutem Grund. Kaum eine Regierung (außer großen Koalitionen, was schon gegen diese spricht) verfügt in der Regel über eine derartig riesige Mehrheit und kann daher ohne Unterstützung der Opposition keine Verfassungsänderungen durchdrücken.
Diese Regelung ist weise - warum gilt sie nicht in Irland für das verfassungsändernde Referendum zur Homoehe? In anderen Ländern sind Volksabstimmungen doch auch an ein Quorum gebunden. Weshalb galt die Zweidrittelmehrheit weder bezüglich der Wahlbeteiligung noch der erforderlichen Yes-Stimmen. In beiden Punkten wurde eine solche Mehrheit klar verfehlt. Es mag zwar auf den ersten Blick lächerlich erscheinen, darauf zu verweisen, dass nur ein gutes Viertel der Gesamtbevölkerung Irland für das Gesetz gestimmt hat, da etwa Kinder selbstverständlich kein Wahlrecht besitzen.
Aber, so frage ich, ist die Entscheidung für die Gleichsetzung von Homo-Partnerschaften mit der traditionellen Ehe keine generationenübergreifende Entscheidung? Kann es wirklich 26% der Bevölkerung erlaubt sein, einen Wandel herbeizuführen, der mit jahrhundertealten Überzeugungen bricht und die Gesellschaft möglicherweise auf immer verändert? Diese Überlegung führt notwendigerweise zu einer dritten Frage:
3. Darf ein Volk überhaupt über eine derartige Gesetzesänderung abstimmen?
Diese Frage führt uns tief in die Problematik der Rechtsauffassungen. Wenn man, wie alle Christen (und auch alle Juden und Muslime) per definitionem ein Naturrecht annimmt, das göttliche Gebote widerspiegelt, kann diese Frage nur verneint werden. Denn naturrechtlich gesehen ist die Ehe eine unauflösliche Bindung zwischen Mann und Frau. Diesem Rechtsgrundsatz liegt neben den göttlichen Geboten die unbezweifelbare Tatsache zugrunde, dass nur Mann und Frau Kinder zeugen und diese gemeinsam (!) erziehen können.
Naturrechtliche Überzeugungen, so scheint es, spielen jedoch in einer immer areligiöser werdenden Gesellschaft, die von rot-grünen Ideologien geprägt ist, eine immer geringere Rolle. Doch auch und gerade jeder Linke wird einen fundamentalen Naturrechtsgrundsatz wohl kaum infrage stellen: die Würde des Menschen. Diese lässt sich als unhinterfragbare Tatsache ausschließlich aus naturrechtlichen Überlegungen ableiten, da nur das Naturrecht ewige Gültigkeit beanspruchen kann. Wer sich die Menschenwürde auf die Fahnen schreibt, der kann das Naturrecht nicht verneinen. Und wer das Naturrecht nicht verneint, der kann die Ehe als lebenslängliche Bindung von Mann und Frau nicht aufgeben. Keine Volksabstimmung kann daran etwas ändern.
1. Wie groß ist diese Mehrheit tatsächlich?
Die offiziellen Stellen sprechen von über 60% Zustimmung, und diese Zahl ist auch die einzige, die in den meisten Medienberichten genannt wird. Viel entscheidender jedoch ist die Anzahl der absoluten Yes-Stimmen und ihr Verhältnis zur Wahlbeteiligung. Diese lag bei 60,52%. Von 3.221.681 Wahlberechtigten gaben also insgesamt 1.949.725 Wähler ihre Stimme ab, 62,07% von diesen, sprich: 1.201.607 Wähler, votierten mit Yes, also für die Verfassungsänderung, die homosexuelle Partnerschaften der Ehe zwischen Mann und Frau rechtlich gleichstellen soll.
Und spätestens hier sprechen die Zahlen ein keineswegs eine so "überwältigend eindeutige" Sprache, wie uns weisgemacht werden soll. Setzt man die Yes-Stimmen nämlich in Relation zur wahlberechtigten Bevölkerung, sieht das Ergebnis ganz anders aus. Lediglich gut 37% der wahlberechtigten Iren stimmten für die Gesetzesänderung, 63% enthielten sich der Stimme oder votierten dagegen. Verrechnet man die Yes-Stimmen nun mit der Gesamtbevölkerung der Irischen Republik, ist das Ergebnis noch nüchterner: 26% der irischen Gesamtbevölkerung machten ihr Kreuz im Sinne einer Gleichstellung.
Nun ist es Teil demokratischer Spielregeln, auf derlei Gewichtungen keinen Wert zu legen. Wer an einer Abstimmung nicht teilnimmt, und zwar aus welchem Grund auch immer, hat Pech - er beeinflusst das Ergebnis nicht, das nun von denen "gemacht" wird, die votieren. Und seien es noch so wenige. Bei politischen Wahlen ist dieses Prozedere ja durchaus sinnvoll, und solange die Wahlbeteiligung nicht deutlich unter 50% fällt, wird niemand die Legitimität des Wahlergebnisses anzweifeln. Dies ist allerdings bei dem am vergangenen Freitag abgehaltenen Referendum nicht der Fall - die Mehrheit der Iren nahm an der Abstimmung teil. Doch ein unangenehmer Beigeschmack bleibt, denn wir werden auf eine weitere Frage gestoßen:
2. Ist ein Referendum über eine derart weitreichende und tiefgreifende Entscheidung wie eine gewöhnliche Wahl durchzuführen oder erfordert es ein spezielles Quorum?
Verfassungsänderungen in der Bundesrepublik Deutschland erfordern - da Volksabstimmungen nicht vorgesehen sind - eine parlamentarische Zweidrittelmehrheit. Ein solches Quorum verhindert, dass wichtige Grundsatzentscheidungen leichtfertig und nach dem gewöhnlichen Mehrheitsprinzip (50%+1 Stimme) entschieden werden. Und dies aus gutem Grund. Kaum eine Regierung (außer großen Koalitionen, was schon gegen diese spricht) verfügt in der Regel über eine derartig riesige Mehrheit und kann daher ohne Unterstützung der Opposition keine Verfassungsänderungen durchdrücken.
Diese Regelung ist weise - warum gilt sie nicht in Irland für das verfassungsändernde Referendum zur Homoehe? In anderen Ländern sind Volksabstimmungen doch auch an ein Quorum gebunden. Weshalb galt die Zweidrittelmehrheit weder bezüglich der Wahlbeteiligung noch der erforderlichen Yes-Stimmen. In beiden Punkten wurde eine solche Mehrheit klar verfehlt. Es mag zwar auf den ersten Blick lächerlich erscheinen, darauf zu verweisen, dass nur ein gutes Viertel der Gesamtbevölkerung Irland für das Gesetz gestimmt hat, da etwa Kinder selbstverständlich kein Wahlrecht besitzen.
Aber, so frage ich, ist die Entscheidung für die Gleichsetzung von Homo-Partnerschaften mit der traditionellen Ehe keine generationenübergreifende Entscheidung? Kann es wirklich 26% der Bevölkerung erlaubt sein, einen Wandel herbeizuführen, der mit jahrhundertealten Überzeugungen bricht und die Gesellschaft möglicherweise auf immer verändert? Diese Überlegung führt notwendigerweise zu einer dritten Frage:
3. Darf ein Volk überhaupt über eine derartige Gesetzesänderung abstimmen?
Diese Frage führt uns tief in die Problematik der Rechtsauffassungen. Wenn man, wie alle Christen (und auch alle Juden und Muslime) per definitionem ein Naturrecht annimmt, das göttliche Gebote widerspiegelt, kann diese Frage nur verneint werden. Denn naturrechtlich gesehen ist die Ehe eine unauflösliche Bindung zwischen Mann und Frau. Diesem Rechtsgrundsatz liegt neben den göttlichen Geboten die unbezweifelbare Tatsache zugrunde, dass nur Mann und Frau Kinder zeugen und diese gemeinsam (!) erziehen können.
Naturrechtliche Überzeugungen, so scheint es, spielen jedoch in einer immer areligiöser werdenden Gesellschaft, die von rot-grünen Ideologien geprägt ist, eine immer geringere Rolle. Doch auch und gerade jeder Linke wird einen fundamentalen Naturrechtsgrundsatz wohl kaum infrage stellen: die Würde des Menschen. Diese lässt sich als unhinterfragbare Tatsache ausschließlich aus naturrechtlichen Überlegungen ableiten, da nur das Naturrecht ewige Gültigkeit beanspruchen kann. Wer sich die Menschenwürde auf die Fahnen schreibt, der kann das Naturrecht nicht verneinen. Und wer das Naturrecht nicht verneint, der kann die Ehe als lebenslängliche Bindung von Mann und Frau nicht aufgeben. Keine Volksabstimmung kann daran etwas ändern.