Wegen Europawahl: Ermittlungen gegen von der Leyen vorläufig ausgesetzt

Wegen Europawahl: Ermittlungen gegen von der Leyen vorläufig ausgesetzt

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Die Untersuchungen gegen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) werden bis zum 6. Dezember vorläufig eingestellt. Das berichtet unter anderem die spanische Tageszeitung El País. Konkret geht es bei den Ermittlungen um möglicherweise illegale Methoden, die von der Leyen bei der Beschaffung von Corona-Impfstoffen in den Verhandlungen mit Pfizer angewendet haben soll. Nun hat ein belgisches Gericht entschieden, dass die Ermittlungen für die Zeit der Europawahl sowie der Wahl des Kommissionspräsidenten ausgesetzt werden. Erst wenn klar ist, ob von der Leyen ihr Amt als Kommissionspräsidentin verteidigen kann, sollen die Untersuchungen wieder aufgenommen werden.

Hintergrund der Verhandlung war die Frage, ob die Europäische Staatsanwaltschaft (EuSta) oder die belgischen Behörden für die Ermittlungen zuständig sind. Hier traf das Gericht am Freitag jedoch keine Entscheidung. Stattdessen wurde beschlossen, die Untersuchungen gegen von der Leyen grundsätzlich erst einmal auszusetzen. Die Entscheidung, welche Staatsanwaltschaft schlussendlich mit der Causa von der Leyen betraut werden soll, wurde auf den 6. Dezember vertagt.

Im April 2021 berichtete die New York Times über die dubiosen Vertragsverhandlungen zwischen der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und dem CEO von Pfizer, Albert Bourla. Es ging um die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen für die Europäische Union. Unter äußerst zweifelhaften Umständen bestellte die Europäische Kommission rund 1,8 Milliarden Impfdosen bei dem Pharmariesen Pfizer. Teile des Vertrags wurden sogar über persönliche Textnachrichten zwischen von der Leyen und Bourla abgewickelt, die bis heute nicht veröffentlicht wurden.

Nach diesen schockierenden Enthüllungen vergingen zwei weitere Jahre, bis der belgische Lobbyist Frédéric Baldan im April 2023 Klage gegen von der Leyen bei einem Gericht in Lüttich einreichte. Er wirft der EU-Kommissionspräsidentin schwerwiegende Vergehen vor, darunter die „Anmaßung von Ämtern und Titeln“, die „Vernichtung öffentlicher Dokumente“ sowie „unrechtmäßige Bereicherung und Korruption“. Inzwischen haben sich Ungarn, Polen und zahlreiche Organisationen sowie Einzelpersonen der Klage angeschlossen.

Nachdem zunächst belgische Behörden Ermittlungen aufgenommen hatten, übernahm schließlich die Europäische Staatsanwaltschaft (EPPO) die strafrechtlichen Untersuchungen. Das Urteil aus Belgien dürfte die Untersuchungen nun weiter in die Länge ziehen. Für von der Leyen ist das Urteil ein großer Erfolg. Die Wähler werden vorerst im Dunkeln über ihre Rolle bei der Impfstoffbeschaffung belassen. Von der Leyen kann sich nun in aller Ruhe dem Wahlkampf und ihrer beabsichtigten Wiederwahl als Kommissionspräsidentin widmen.



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