Schönborns lockere „Bedingungen“ für wiederverheiratet Geschiedene
„Subsistit in“ auf Sakramente übertragen – Schönborns lockere „Bedingungen“ für wiederverheiratet Geschiedene
13. Oktober 2014 09:36
(Rom) Was der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx in Rom vertritt, wurde bereits berichtet. Was aber vertritt der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Wiens Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn in Rom? Kardinal Schönborn ergriff bereits am ersten Tag der Bischofssynode das Wort. Inzwischen gab er dem Journalisten Iacopo Scaramuzzi von Vatican Insider ein ausführliches Interview. Wir dokumentieren das vollständige Interview.
Subsistit in auf die Sakramente übertragen
Schönborn macht zunächst einen grundsätzlichen Vorschlag von größter Tragweite für „alle Sakramente“. Das umstrittene subsistit in, mit dem das Zweite Vatikanische Konzil den Anspruch aufweichte, die eine Kirche Jesu Christi zu sein, außerhalb derer es kein Heil gibt, auch auf die Sakramente zu übertragen, „besonders das Ehesakrament“. Darin stimmen die Erzbischöfe von München und Wien, Marx und Schönborn erstaunlich gut überein. Eine Formel, die keineswegs nur die wiederverheiratet Geschiedenen betrifft, sondern weit darüber hinausgeht. So sagte Marx am vergangenen Montag auf der Pressekonferenz von Radio Vatikan. An einer homosexuellen Beziehung sei ja „nicht alles schlecht, nur weil sie homosexuell ist“. Schönborn zeigte sich bereits im Frühjahr 2012 von der Beziehung eines homosexuellen Pfarrgemeinderates mit dessen Homo-Partner „beeindruckt“, kassierte den Applaus der veröffentlichten Meinung und verzichtete auf die Einhaltung des Kirchenrechts. Den zuständigen Pfarrer ließ er dafür im Stich.
Zur konkreten Frage der Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene folgt ein dichter Wortschwall. Der Kardinal sagt dabei an keiner Stelle explizit, daß wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion zugelassen werden sollen. Noch weniger widerspricht er jedoch dieser Forderung. Vielmehr nennt er vier Bedingungen als Vorleistung, die eine Aufweichung des Ehesakramentes rechtfertigen sollen. Bedingungen, die in Wirklichkeit gar keine Bedingungen sind, weshalb Kardinal Schönborn auch nur von „Aufmerksamkeiten“ spricht. Damit setzt Wiens Erzbischof unausgesprochen voraus, daß die Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion das angestrebte Ziel ist.
Die lockeren „Bedingungen“ sind ein „Bußweg“, der zu absolvieren sei. Etwa die Frage an wiederverheiratet Geschiedene ob es einen Versöhnungsversuch zwischen den Ehepartnern gegeben habe. Wenn eine Versöhnung „nicht möglich“ sei, dann sei es wichtig, so Schönborn, daß sie zumindest ihren „Zorn im Herzen“ überwinden, über das, was sie in der Ehe erlebt hätten. Schönborn jongliert mit dem, was er ausspricht und was er nicht ausspricht, aber zu verstehen gibt.
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13. Oktober 2014 09:36
(Rom) Was der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Kardinal Reinhard Marx in Rom vertritt, wurde bereits berichtet. Was aber vertritt der Vorsitzende der Österreichischen Bischofskonferenz, Wiens Erzbischof Kardinal Christoph Schönborn in Rom? Kardinal Schönborn ergriff bereits am ersten Tag der Bischofssynode das Wort. Inzwischen gab er dem Journalisten Iacopo Scaramuzzi von Vatican Insider ein ausführliches Interview. Wir dokumentieren das vollständige Interview.
Subsistit in auf die Sakramente übertragen
Schönborn macht zunächst einen grundsätzlichen Vorschlag von größter Tragweite für „alle Sakramente“. Das umstrittene subsistit in, mit dem das Zweite Vatikanische Konzil den Anspruch aufweichte, die eine Kirche Jesu Christi zu sein, außerhalb derer es kein Heil gibt, auch auf die Sakramente zu übertragen, „besonders das Ehesakrament“. Darin stimmen die Erzbischöfe von München und Wien, Marx und Schönborn erstaunlich gut überein. Eine Formel, die keineswegs nur die wiederverheiratet Geschiedenen betrifft, sondern weit darüber hinausgeht. So sagte Marx am vergangenen Montag auf der Pressekonferenz von Radio Vatikan. An einer homosexuellen Beziehung sei ja „nicht alles schlecht, nur weil sie homosexuell ist“. Schönborn zeigte sich bereits im Frühjahr 2012 von der Beziehung eines homosexuellen Pfarrgemeinderates mit dessen Homo-Partner „beeindruckt“, kassierte den Applaus der veröffentlichten Meinung und verzichtete auf die Einhaltung des Kirchenrechts. Den zuständigen Pfarrer ließ er dafür im Stich.
Zur konkreten Frage der Kommunion für wiederverheiratet Geschiedene folgt ein dichter Wortschwall. Der Kardinal sagt dabei an keiner Stelle explizit, daß wiederverheiratet Geschiedene zur Kommunion zugelassen werden sollen. Noch weniger widerspricht er jedoch dieser Forderung. Vielmehr nennt er vier Bedingungen als Vorleistung, die eine Aufweichung des Ehesakramentes rechtfertigen sollen. Bedingungen, die in Wirklichkeit gar keine Bedingungen sind, weshalb Kardinal Schönborn auch nur von „Aufmerksamkeiten“ spricht. Damit setzt Wiens Erzbischof unausgesprochen voraus, daß die Zulassung wiederverheiratet Geschiedener zur Kommunion das angestrebte Ziel ist.
Die lockeren „Bedingungen“ sind ein „Bußweg“, der zu absolvieren sei. Etwa die Frage an wiederverheiratet Geschiedene ob es einen Versöhnungsversuch zwischen den Ehepartnern gegeben habe. Wenn eine Versöhnung „nicht möglich“ sei, dann sei es wichtig, so Schönborn, daß sie zumindest ihren „Zorn im Herzen“ überwinden, über das, was sie in der Ehe erlebt hätten. Schönborn jongliert mit dem, was er ausspricht und was er nicht ausspricht, aber zu verstehen gibt.
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