Galahad
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Sind die Hl. Beicht und Ehesakrament bei der FSSPX gültig?

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← Wenn Jurastudenten sich in der Theologie verirren…
(veröffentlicht am 24. Dezember 2012 auf antonloehmer.wordpress.com)
Anläßlich des jüngsten sachkundigen Artikels über die Frage nach der Gültigkeit der Beichte bei Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. auf dem Internetportal kath.net (www.kath.net/detail.php) möchte ich hier eine Abhandlung über die Thematik beisteuern, die ich vor einem Jahr verfaßt habe. Ich erhebe als kanonistischer Laie keinen Anspruch auf Fehlerlosigkeit und bin offen für konstruktive Gegenargumente. Dem Text liegen vor allem die beiden wichtigsten Abhandlungen über das Ecclesia-Supplet-Prinzip in der deutschsprachigen Literatur zugrunde, “Der gute Glaube im Codex Iuris Canonici” von Matthäus Kaiser (1965) und die Dissertation “Ecclesia supplet” von Horst Herrmann (1968).
Von Anton Loehmer
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Conde_Barroco
Ein guter junger Mann der Löhmer
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