Urteil im Regensburger Williamson-Prozess vertagt

(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte …More
(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte die Verkündung seiner Entscheidung auf den 11. Juli. Zuvor hatten Williamsons Verteidiger auf Freispruch, der Staatsanwalt auf eine Geldstrafe von 12.000 Euro plädiert, das wären 2.000 Euro mehr als der erstinstanzlich wegen Volksverhetzung ergangene Strafbefehl.
Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern.

Williamson hatte am 1. November 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehteam das Ausmaß der Judenvernichtung durch die Nazis bestritten. Die Existenz von Gaskammern leugnete er. Das Gespräch war am Rande einer Diakonenweihe im internationalen Seminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgenommen worden.
Seine Verteidiger brachten vor, der Geistliche habe in die Veröffentlichung seiner Äußerungen zum Holocaust nicht eingewilligt, sondern sei von den Journalisten …More
Defensor Fidei
@Institutum:
Formal juristisch muß die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.
Dafür reicht aus, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. 50% reichen dafür aus.
Und da für den Staatsanwalt nicht von Beginn an klar sein konnte, daß Bischof Williamsones es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist, mußte er Anklage erheben.
Genau dafür ist …More
@Institutum:

Formal juristisch muß die Staatsanwaltschaft bei hinreichendem Tatverdacht Anklage erheben.

Dafür reicht aus, wenn eine Verurteilung wahrscheinlich ist. 50% reichen dafür aus.

Und da für den Staatsanwalt nicht von Beginn an klar sein konnte, daß Bischof Williamsones es eben nicht besser weiß und damit "ungläubig" im Sinne des Gesetzes ist, mußte er Anklage erheben.

Genau dafür ist eine Hauptverhandlung ja letztendlich da. Und wenn sich dabei dann herausstellt, daß jemand aus sachlichen oder rechtlichen Gründen den Tatbestand nicht erfüllt, sondern unschuldig im Sinne des Gesetzes ist, dann fordert man eben Freispruch. Das kann auch die Staatsanwaltschaft tun.