archangelus
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Waren die alten Römer katholischer als wir? Predigt von P. Michael Wildfeuer vom Sonntag, 16. Aug. 2015 über die EinäscherungMore
Waren die alten Römer katholischer als wir?
Predigt von P. Michael Wildfeuer vom Sonntag, 16. Aug. 2015 über die Einäscherung
archangelus
An den Dogmatiker von P. Michael Wildfeuer
Danke für Ihre Fragen und Einwände! Sie bieten die Gelegenheit, die Sache besser zu erklären:
Ich wollte nicht sagen, dass die derzeitige Kirche eine Afterkirche sei; und ich habe dies auch nicht gesagt. Ich habe gefragt, ob die vier von mir genannten Punkte (falsche Wesensbestimmung der hl. Messe, Verbot der überlieferten Messe, für alle bei den …More
An den Dogmatiker von P. Michael Wildfeuer

Danke für Ihre Fragen und Einwände! Sie bieten die Gelegenheit, die Sache besser zu erklären:

Ich wollte nicht sagen, dass die derzeitige Kirche eine Afterkirche sei; und ich habe dies auch nicht gesagt. Ich habe gefragt, ob die vier von mir genannten Punkte (falsche Wesensbestimmung der hl. Messe, Verbot der überlieferten Messe, für alle bei den Wandlungsworten , 1 Stunde eucharistische Nüchternheit) zu der wahren katholischen Kirche oder zu der „Afterkirche“ gehören. Klar, die eine heilige, katholische und apostolische Kirche, die wir im Credo bekennen, ist unzerstörbar. Und die Sichtbarkeit gehört zu ihrem Wesen. Aber ihre Sichtbarkeit kann Schwankungen unterliegen: Es kann Zeiten und Zonen geben, in denen die Kirche sehr hell oder nicht so hell erstrahlt. Aber ganz verschwinden kann ihr Glanz nie.

Sie haben Recht, das neue Kirchenrecht stellt dem Buchstaben nach Erd- und Feuerbestattung nicht auf dieselbe Stufe. Es „empfiehlt“, dass die „fromme Gewohnheit“ der Erdbestattung beibehalten wird und es verbietet die Feuerbestattung, wenn diese aus dem christlichen Glauben widersprechenden Gründen gewählt wird.

Jedoch sagt Papst Leo XIII., ist es niemals erlaubt, formal bei einer Leichenverbrennung auch nur mitzuwirken (Denzinger-Hünermann Nr. 3279), geschweige denn, sie für sich selbst anzuordnen.

Bisher war die Erdbestattung ein strenges Gebot, dessen Übertretung „sträflich“ (vgl. Eichmann-Mörsdorf, Kirchenrecht, 2. Bd. Paderborn 1958, S. 326) war, jetzt wurde aus dem Gebot die „Empfehlung“ einer „frommen Gewohnheit“. Mir scheint dies eine Bagatelisierung und somit ein Widerspruch zur wahren Auffassung der Kirche zu sein.

Nicht dem Buchstaben, aber der Praxis nach werden jedoch Erd- und Feuerbestattung heute tatsächlich auf dieselbe Stufe gestellt, wenn nicht gar die letztere der ersteren vorgezogen wird.

Der erbsündlich geschwächte Mensch braucht eben klare Gesetze und Vorschriften und nicht bloß Empfehlungen, sonst rutscht er ab. („Das Gesetz wurde um der Übertretungen willen … aufgestellt“, haben wir heute in der hl. Lesung gehört [Gal 3,19].)

Insofern halte ich nach wie vor die Frage für berechtigt, ob die heutige Rechtslage bzgl. Bestattung von der wahren katholischen Kirche kommt, zumal diese Rechtslage genau das gewährt, was die Erzfeinde der wahren Kirche wollten.

Noch ein Wort zu Notlagen, wie Krieg, Pest oder dgl.. Das Gebot der Erdbestattung ist ein „positives Gesetz“. Somit gilt von ihm der Grundsatz: Ein positives Gesetz verpflichtet nicht unter schwerem Nachteil. (Lex positiva non obligat sub gravi incommodo.) So wurden schon im Alten Bund in bestimmten Fällen die Leichen verbrannt.

M. E. kann man sehr wohl die kirchliche Autorität grundsätzlich anerkennen, kann aber oder muss sogar – um katholisch zu bleiben – bei vielen Dingen Fragezeichen machen oder wenn ein Widerspruch zum Glauben vorliegt, NEIN sagen.

Die Muttergottes selbst hat in La Salette gewarnt: „Rom wird den Glauben verlieren und Sitz des Antichristen werden.“ Da heißt es, mit ganzem Herzen und Verstand aufpassen, um nicht in die Irre zu gehen.

Ich würde mich freuen, wenn ich mit diesen Worten einen kleinen Beitrag zur Klarheit in dieser Zeit voller Unklarheiten geleistet hätte.