Lehmann: Zentralismus ist Problem der Kirche - Freiheit dank Liturgiereform

(gloria.tv/ KNA) Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann sieht im Zentralismus der katholischen Kirche eine unbearbeitete Aufgabe des Zweiten Vatikanischen Konzils. Dieser sei «zweifellos ein echtes Problem …More
(gloria.tv/ KNA) Der Mainzer Kardinal Karl Lehmann sieht im Zentralismus der katholischen Kirche eine unbearbeitete Aufgabe des Zweiten Vatikanischen Konzils. Dieser sei «zweifellos ein echtes Problem», sagte Lehmann am Montagabend in München. Durch die Liturgiereform des Konzils sei relativ viel Freiheit entstanden. Heute aber entscheide Rom über ein nationales Gesangbuch. «Wir haben uns auch einfach manches gefallen lassen,» räumte der Kardinal ein. In einigen Angelegenheiten «hätte man auf den Tisch hauen müssen».
Im Streit um die Schwangerenkonfliktberatung habe er erlebt, dass man mit den römischen Instanzen ringen müsse, sagte Lehmann weiter. Zwar sei die Entscheidung anders ausgegangen, als er es sich gewünscht habe. Dennoch gebe es in Rom Behörden, «mit denen man ausgezeichnet zusammenarbeiten kann». Er wehre sich auch gegen den Vorwurf, an der Stellung Frau in der Kirche habe sich nichts geändert. Zum Diakonat der Frau räumte er jedoch ein: «Ich bin traurig, dass wir 25 Jahre …More
Marcus, der mit dem C
@bennet:
22.
§ 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.
§ 2. Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen …
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@bennet:

22.
§ 1. Das Recht, die heilige Liturgie zu ordnen, steht einzig der Autorität der Kirche zu. Diese Autorität liegt beim Apostolischen Stuhl und nach Maßgabe des Rechtes beim Bischof.
§ 2. Auch den rechtmäßig konstituierten, für bestimmte Gebiete zuständigen Bischofsvereinigungen verschiedener Art steht es auf Grund einer vom Recht gewährten Vollmacht zu, innerhalb festgelegter Grenzen die Liturgie zu ordnen.

aus Sacrosanctum Concilium
Steht ein (Diözesan-)Bischof im Schisma, kann er keinen Akt der Leitungsgewalt mehr rechtmäßig setzen, da er durch die Tatstrafe der Exkommunikation unfähig wird, sein Amt auszuüben (u.a. Can 415 CIC)
Die uneingeschränke Autorität zur Ordnung der Liturgie liegt beim Papst, der Bischof darf diese nur innerhalb der ihm zugestandenen rechtlichen Grenzen ordnen. Im übrigen ist es nur folgerichtig, wenn vom Vatikan eine Neuauflage des Gotteslobs gestoppt wird, da in diesem u.a. die Einsetzungsworte enthalten sind. Da aber schon längst eine Revision des Meßbuchs zur Korrektur der Kelchworte angeordnet ist, wäre es widersinnig, ein Gotteslob herauszubringen, daß binnen weniger Jahre revisionsbedüftig ist, da es veraltet ist.