Urteil im Regensburger Williamson-Prozess vertagt

(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte …More
(gloria.tv/ KNA) Im Berufungsprozess gegen den britischen Holocaustleugner und Traditionalistenbischof Richard Williamson (71) in Regensburg hat es am Montag kein Urteil gegeben. Das Gericht vertagte die Verkündung seiner Entscheidung auf den 11. Juli. Zuvor hatten Williamsons Verteidiger auf Freispruch, der Staatsanwalt auf eine Geldstrafe von 12.000 Euro plädiert, das wären 2.000 Euro mehr als der erstinstanzlich wegen Volksverhetzung ergangene Strafbefehl.
Der Angeklagte blieb der Verhandlung fern.

Williamson hatte am 1. November 2008 in einem Interview mit einem schwedischen Fernsehteam das Ausmaß der Judenvernichtung durch die Nazis bestritten. Die Existenz von Gaskammern leugnete er. Das Gespräch war am Rande einer Diakonenweihe im internationalen Seminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgenommen worden.
Seine Verteidiger brachten vor, der Geistliche habe in die Veröffentlichung seiner Äußerungen zum Holocaust nicht eingewilligt, sondern sei von den Journalisten …More
damdem
@Defensor Fidei
Das Legalitätsprinzip ("Staatsanwalt muss anklagen" - ach der arme!) hat schon Bände gefüllt. Natürlich muss ein Staatsanwalt auch das Hirn einschalten oder kann - falls es eine wirklich heisse Suppe auszulöffeln gilt - auch mal in den Ausstand treten (was natürlich bei bestimmten Fallgruppen das Stirnrunzeln politischer Parteien bewirkt, quod erat demonstrandum). Was er nicht darf …More
@Defensor Fidei
Das Legalitätsprinzip ("Staatsanwalt muss anklagen" - ach der arme!) hat schon Bände gefüllt. Natürlich muss ein Staatsanwalt auch das Hirn einschalten oder kann - falls es eine wirklich heisse Suppe auszulöffeln gilt - auch mal in den Ausstand treten (was natürlich bei bestimmten Fallgruppen das Stirnrunzeln politischer Parteien bewirkt, quod erat demonstrandum). Was er nicht darf, ist gleichgelagerte Fälle ungleich beurteilen. Aber bitte, auch das ist letztlich eine Leerformel, denn was auf der Welt ist wirklich gleich? Zum von Ihnen zitierten Entscheid: Es ist ein Witz, "unwissend" von "unbelehrbar" zu trennen. Wann bin ich genügend informiert, um "wissend" zu sein?