02:12
Gloria Global am 18. Dezember 2014 Neues birituelles Seminar in Benin Benin. Im Oktober eröffnete Erzbischof Pascal N'Koué von Parakou in Benin ein neues Priesterseminar im Geist des Motu Proprio „…More
Gloria Global am 18. Dezember 2014
Neues birituelles Seminar in Benin
Benin. Im Oktober eröffnete Erzbischof Pascal N'Koué von Parakou in Benin ein neues Priesterseminar im Geist des Motu Proprio „Summorum Pontificum“. Dort werden beide Formen des römischen Ritus unterrichtet. Am Fest der Immaculata segnete Erzbischof Jean-Pierre Cattenoz von Avignon das Seminar ein. Zu der Zeremonie reisten der Bischof von Bayonne, der Bischof von Nantes und der Abt von Le Barroux an.
England schafft Gewissensfreiheit ab
England. Hebammen müssen in England indirekt bei Abtreibungen mitwirken. Das entschied der Oberste Gerichtshof in London gegen zwei katholische Hebammen. Die fünf Richter urteilten einstimmig, dass sich die Gewissensfreiheit der Hebammen auf die direkte Abtreibung beschränke. In einer Stellungnahme erklärten die Hebammen, dass die Folgen des Urteils für die Gewissensfreiheit nicht absehbar sind.
Der Trend ist: Zusammenbruch
Deutschland. Im Bistum Trier wird auf zehn aussteigende oder …More
Carlus
zu @ Landpfarrer 18.12.2014 21:19:22
@Carlus
Sie schrieben
"männliche ~~ weibliche Form
1. Mann ~~~~ Weib
2. Herr ~~~~ Frau".
"Herr" und "Frau" sind eigentlich nicht die komplementären Begriffe. Zu "Herr" müsste es ja "Herrin" heissen, während der komplementäre Begrif zu "Frau" (von althochdeutsch "frouwa") verloren gegangen ist
Sehr geehrter Hochwürdiger Herr Landpfarrer,
nun ein wenig Nachhilfe …
More
zu @ Landpfarrer 18.12.2014 21:19:22
@Carlus
Sie schrieben
"männliche ~~ weibliche Form
1. Mann ~~~~ Weib
2. Herr ~~~~ Frau".

"Herr" und "Frau" sind eigentlich nicht die komplementären Begriffe. Zu "Herr" müsste es ja "Herrin" heissen, während der komplementäre Begrif zu "Frau" (von althochdeutsch "frouwa") verloren gegangen ist

Sehr geehrter Hochwürdiger Herr Landpfarrer,
nun ein wenig Nachhilfe für Sie persönlich, nachdem ich von einer Einladung durch Herrn und Frau XY, mit meinem mir angetrauten Weib zurück gekommen bin, möchte ich Sie nicht auf die Folter spannen und umgehend die Richtigstellung vornehmen.


1. ein Mann ist ein Mann und wird als Herr angesprochen;
2. ein Weib ist ein Weib und wird als Frau angesprochen;
3. nicht jeder Herr ist ein Herr, das ist Ihnen auch klar, oder etwa nicht!

4. es gibt Herren die das angeborene oder das erworbene Recht zum Herrschen besitzen, in so einem Fall wird der Titel mit einem Zusatz versehen; z.b.
a. S.H. (nicht Heiligkeit, sondern Bezug auf seine Geburt) Graf von und zu XY, direkte Anrede ohne Herr, da er über dm, Herr steht;
b. in der Sprache unter dem Volk, Graf xx ist unser Herrscher in der liebevollen Zuneigung das ist unser Herr;
c. seine Gemahlin ist keine Herrscherin, sie ist aber nicht mit den anderen Weibern gleich zu stellen und im Umfeld der Untertanen gleichgeartet als Frau anzusprechen, hier findet eine Anleihe von den Rechten des Ehemannes statt,da sie ein Teil von ihm ist, in die geachtete Beizeichnung
> das ist unser Herr,
erfolgt in der gleichen Achtung die Bezeichnung
> das ist unsere Herrin

die offizielle Anrede erfolgt ebenfalls gleichlautende zu der des Mannes ohne Anred Frau wie folgt;

d. S.H. Gräfin von und zu XY

Im Adel gibt es eine Ausnahme in welcher der Titel Herr und Frau verwendet, das ist der Barone oder die Barones, diese werden angesprochen auch öffentlich als Freiherr und Freifrau.


1. Ein Landpfarrer kann, wenn die Haushälterin eine bestimmte Persönlichkeit entwickelt hat und diese dominant auslebt vom Landpfarrer (auch Stadtpfarrer oder Kaplan) als Ihre "Herrin" bezeichnen!

2. verheiratete Männer mit einem ähnlichen Format, empfinden ihre Gemahlin ebenfalls als Herrin, so hört man am Stammtisch auch, "ich muß gehen, sonst ihr kennt ja meine Herrin!"

3. Ein Frau wird nur dann als Herrin bezeichnet , wenn ihr Gemahl ein richtiger und wirklicher Herr ist, ohne Tadel, aufrecht und tadellos, willensstark und ehrlich.

4. In den unter 1. & 2. genannten Fällen können die aufgezeigten Weiber keine Herrin sein, da die Herren in ihrer Partnerschaft selbst keine Herren sind.