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Versuche, ein Fazit zu ziehen: Die Mutter Kirche braucht nichts zu fordern, sie muss jedoch gewisse Aktionen des Staates ausdrücklich als "nicht von Gott kommend" kennzeichnen, so z. B. die Behauptung, die zivil verordnete Verbindung zwischen einem Mann und seinem Laptop sei eine Ehe. Das würde die Kirche z. B. dann richtigerweise tun, wenn sie sagen würde: "Die Zivilehen haben ab heute null …More
Versuche, ein Fazit zu ziehen: Die Mutter Kirche braucht nichts zu fordern, sie muss jedoch gewisse Aktionen des Staates ausdrücklich als "nicht von Gott kommend" kennzeichnen, so z. B. die Behauptung, die zivil verordnete Verbindung zwischen einem Mann und seinem Laptop sei eine Ehe. Das würde die Kirche z. B. dann richtigerweise tun, wenn sie sagen würde: "Die Zivilehen haben ab heute null Wert für die Kirche."
Die Anerkennung einer "Religionsfreiheit" durch das Konzil ist kein Freibrief, auch dann nicht, wenn der Begriff mehrdeutig ist. Man mag darin das "Einschleichen des Irrtums" sehen, man kann auch ein Entgegenkommen gegen all die sehen, die den Begriff richtig verwenden.
Religionsfreiheit im positiven Sinn bedeutet:
1. die subjektive Möglichkeit, sich für den Glauben zu entscheiden
2. die Möglichk…More
Religionsfreiheit im positiven Sinn bedeutet:
1. die subjektive Möglichkeit, sich für den Glauben zu entscheiden
2. die Möglichk…More
Die Anerkennung einer "Religionsfreiheit" durch das Konzil ist kein Freibrief, auch dann nicht, wenn der Begriff mehrdeutig ist. Man mag darin das "Einschleichen des Irrtums" sehen, man kann auch ein Entgegenkommen gegen all die sehen, die den Begriff richtig verwenden.
Religionsfreiheit im positiven Sinn bedeutet:
1. die subjektive Möglichkeit, sich für den Glauben zu entscheiden
2. die Möglichkeit der Kirche, sich auch in antikirchlichen Ländern (wie z. B. China) zu entfalten
und nur im negativen Sinn bedeutet sie
3. das Nichteingreifen des Staates bei bösartiger Missachtung der wahren Religion - allerdings ist sie hier eingeschränkt auf Fälle, wo die gerechte öffentliche Ordnung nicht gestört wird. Und ich behaupte, dass diese etwa durch Minarette sehr wohl gestört würde, da diese gegen die wahre Gerechtigkeit sehr deutliche Zeichen setzen.
Eine Religionsfreiheit im Sinne der Modernisten ist durch die Kirche nie bekannt worden.
Religionsfreiheit im positiven Sinn bedeutet:
1. die subjektive Möglichkeit, sich für den Glauben zu entscheiden
2. die Möglichkeit der Kirche, sich auch in antikirchlichen Ländern (wie z. B. China) zu entfalten
und nur im negativen Sinn bedeutet sie
3. das Nichteingreifen des Staates bei bösartiger Missachtung der wahren Religion - allerdings ist sie hier eingeschränkt auf Fälle, wo die gerechte öffentliche Ordnung nicht gestört wird. Und ich behaupte, dass diese etwa durch Minarette sehr wohl gestört würde, da diese gegen die wahre Gerechtigkeit sehr deutliche Zeichen setzen.
Eine Religionsfreiheit im Sinne der Modernisten ist durch die Kirche nie bekannt worden.
@Salutator Danke für Ihren Beitrag. Die Schwierigkeit ist, dass man gerade zum Zweck der Toleranz nicht völlig von "Religionsfreiheit" im Sinne des Konzils Abstand nehmen kann, weil auch jemand Träger einer Freiheit ist, wenn er sie in falscher Weise gebraucht.
Sie liefern der Diskussion wohl eine wertvolle Chance, wenn Sie den Begriff des "religiösen Pluralismus" einführen. Dieser wird wohl …More
Sie liefern der Diskussion wohl eine wertvolle Chance, wenn Sie den Begriff des "religiösen Pluralismus" einführen. Dieser wird wohl …More
@Salutator Danke für Ihren Beitrag. Die Schwierigkeit ist, dass man gerade zum Zweck der Toleranz nicht völlig von "Religionsfreiheit" im Sinne des Konzils Abstand nehmen kann, weil auch jemand Träger einer Freiheit ist, wenn er sie in falscher Weise gebraucht.
Sie liefern der Diskussion wohl eine wertvolle Chance, wenn Sie den Begriff des "religiösen Pluralismus" einführen. Dieser wird wohl auch für besonders "Tolerante" einsehbar den Indifferentismus so sehr begünstigen, dass er auch dann abzulehnen ist, wenn das Lehramt, die Klugheit und die Verhältnismässigkeit einmal gebieten sollten, der noch offenen Glaubensentscheidung Freiraum zu geben.
Sie liefern der Diskussion wohl eine wertvolle Chance, wenn Sie den Begriff des "religiösen Pluralismus" einführen. Dieser wird wohl auch für besonders "Tolerante" einsehbar den Indifferentismus so sehr begünstigen, dass er auch dann abzulehnen ist, wenn das Lehramt, die Klugheit und die Verhältnismässigkeit einmal gebieten sollten, der noch offenen Glaubensentscheidung Freiraum zu geben.
Die Zweischwertlehre muss wieder gelebt werden. Religiöser Pluralismus kann es in einem gesunden Staatswesen nicht geben. So wie sich jedes Individuum für oder gegen Gott entscheiden muss, so muss sich auch ein Staatswesen für oder gegen Gott entscheiden. Dass Andersgläubige toleriert (=erduldet) werden, ist eine andere Sache.