Wissen die SPD-Genossen überhaupt vorüber sie reden?
In einem weiteren Beitrag zum Thema § 219a StGB (Werbung für die Kinderabtreibung) fragt "Tagesschau.de" am 12.12.2018 auf ihrer Homepage:
"Wie könnte ein Kompromiss aussehen?"
und stellt fest:
"Vor allem zwei Punkte haben die SPD-Abgeordneten gestern in ihrer Fraktionssitzung noch einmal als Minimalansprüche an einen Kompromiss formuliert:
Frauen sollen sich problemlos über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informieren können
und
Ärztinnen und Ärzte künftig straffrei bleiben, wenn sie diese Informationen im Internet anbieten."
Die "Initiative Nie Wieder!" fragt sich, ob die SPD-Politiker wissen, worüber sie reden und bezweifelt, daß die roten Genossen überhaupt wissen, worum es beim 219a StGB genau geht, denn
1. schon heute ist des den Frauen problemlos möglich, sich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren
und
2. schon heute bleiben Ärztinnen und Ärzte straffrei, wenn diese Informationen über den Schwangerschaftsabbruch im Internet anbieten.
Ihre "Minimalansprüche für einen Kompromiss" sind doch bereits im aktuellen 219a StGB erfüllt!
Von daher muß angenommen werden, daß die SPD-Politiker den § 219a StGB entweder noch gar nicht gelesen haben, oder, wenn doch, ihn nicht verstanden haben.
Ob das am fehlenden IQ liegt, können wir nicht sagen.
Die "Initiative Nie Wieder!" schlägt vor, daß von der SPD-Spitze Frau Kolja Schwartz von der ARD-Rechtsredaktion zu einem Tagesseminar eingeladen wird, damit die roten Genossen endlich verstehen, über was sie reden.
Zudem wäre erstrebenswert und von Vorteil, wenn alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages in Causa 219a StGB den gleichen Erkenntnisstand haben, denn
"sonst wüßten sie ja nicht, was sie tun!"
Lieber Leser: Schlagen Sie das doch einmal der SPD-Chefin und Katholikin Andrea Nahles vor:
andrea.nahles.wk@bundestag.de
andrea.nahles@bundestag.de
pressestelle@spd.de
"Wie könnte ein Kompromiss aussehen?"
und stellt fest:
"Vor allem zwei Punkte haben die SPD-Abgeordneten gestern in ihrer Fraktionssitzung noch einmal als Minimalansprüche an einen Kompromiss formuliert:
Frauen sollen sich problemlos über Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs informieren können
und
Ärztinnen und Ärzte künftig straffrei bleiben, wenn sie diese Informationen im Internet anbieten."
Die "Initiative Nie Wieder!" fragt sich, ob die SPD-Politiker wissen, worüber sie reden und bezweifelt, daß die roten Genossen überhaupt wissen, worum es beim 219a StGB genau geht, denn
1. schon heute ist des den Frauen problemlos möglich, sich über den Schwangerschaftsabbruch zu informieren
und
2. schon heute bleiben Ärztinnen und Ärzte straffrei, wenn diese Informationen über den Schwangerschaftsabbruch im Internet anbieten.
Ihre "Minimalansprüche für einen Kompromiss" sind doch bereits im aktuellen 219a StGB erfüllt!
Von daher muß angenommen werden, daß die SPD-Politiker den § 219a StGB entweder noch gar nicht gelesen haben, oder, wenn doch, ihn nicht verstanden haben.
Ob das am fehlenden IQ liegt, können wir nicht sagen.
Die "Initiative Nie Wieder!" schlägt vor, daß von der SPD-Spitze Frau Kolja Schwartz von der ARD-Rechtsredaktion zu einem Tagesseminar eingeladen wird, damit die roten Genossen endlich verstehen, über was sie reden.
Zudem wäre erstrebenswert und von Vorteil, wenn alle Abgeordnete des Deutschen Bundestages in Causa 219a StGB den gleichen Erkenntnisstand haben, denn
"sonst wüßten sie ja nicht, was sie tun!"
Lieber Leser: Schlagen Sie das doch einmal der SPD-Chefin und Katholikin Andrea Nahles vor:
andrea.nahles.wk@bundestag.de
andrea.nahles@bundestag.de
pressestelle@spd.de