Nachrichten
1186,7K

Explosiv und ungesehen seit Jahrhunderten: Vier Kardinäle stellen Papstdokument in Frage

Seit der Gegenreformation wurde ein Papst nicht mehr öffentlich in einer sensiblen Angelegenheit wie einem Päpstlichen Schreiben in Frage gestellt. Vier Kardinäle haben Mitte September einen Text unterzeichnet, indem sie dem Papst fünf Zweifel – sogenannte „dubia“ vorlegen.
Die vier Kardinäle sind (Bilder aus wikipedia):
Der emeritierte deutsche Kardinal Walter Brandmüller
der emeritierte Kardinal von Bologna, Carlo Caffarra
der amerikanische Kardinal Raymond Burke
der emeritierte deutsche Kardinal Joachim Meisner

Nachfolgend das Dokument.

1. Eine notwendige Vorbemerkung


Wenn vier Kardinäle den Brief an den Heiligen Vater Franziskus geschickt haben, dann ist das aus einer tiefen pastoralen Sorge heraus geschehen.

Wir haben eine ernste Verunsicherung vieler Gläubiger und eine große Verwirrung festgestellt, und zwar im Hinblick auf Fragen, die für das Leben der Kirche von großer Wichtigkeit sind. Wir haben festgestellt, dass auch innerhalb des Bischofskollegiums einander widersprechende Interpretationen des achten Kapitels von Amoris laetitia gegeben werden.

Die große Tradition der Kirche lehrt uns, dass der Ausweg aus Situationen wie dieser darin besteht, sich an den Heiligen Vater zu wenden und den Apostolischen Stuhl zu bitten, diejenigen Zweifel aufzulösen, welche die Ursache von Verunsicherung und Verwirrung sind.

Das, was wir tun, ist also ein Akt der Gerechtigkeit und der Liebe.

Ein Akt der Gerechtigkeit: Durch unsere Initiative bekennen wir, dass der Petrusdienst der Dienst der Einheit ist und dass Petrus – dem Papst – der Dienst zukommt, im Glauben zu stärken.

Ein Akt der Liebe: Wir wollen den Papst dabei unterstützen, Spaltungen und Entgegensetzungen vorzubeugen, indem wir ihn bitten, jede Mehrdeutigkeit zu zerstreuen.

Wir haben damit auch eine genau bestimmte Pflicht erfüllt. Nach dem Codex Iuris Canonici (Kan. 349) ist den Kardinälen, auch den jeweils einzelnen, die Aufgabe anvertraut, den Papst in seiner Sorge für die universale Kirche zu unterstützen.

Der Heilige Vater hat entschieden, nicht zu antworten. Wir haben diese seine souveräne Entscheidung als eine Einladung aufgefasst, das Nachdenken und die Diskussion fortzusetzen, friedlich und voller Respekt.

Und daher informieren wir das ganze Volk Gottes von unserer Initiative und stellen sämtliche Dokumente zur Verfügung.

Wir wollen hoffen, dass niemand dies nach dem Schema "Fortschrittliche-Konservative" interpretiert: Damit würde man vollständig fehlgehen. Wir sind tief besorgt um das wahre Wohl der Seelen, das höchste Gesetz der Kirche, und nicht darum, in der Kirche eine gewisse Art von Politik zu fördern.

Wir wollen hoffen, dass niemand uns – zu Unrecht – als Gegner des Heiligen Vaters und als Menschen beurteilt, denen es an Barmherzigkeit fehlt. Das, was wir getan haben und jetzt tun, entspringt aus der tiefen kollegialen Verbundenheit mit dem Papst und aus der leidenschaftlichen Sorge für das Wohl der Gläubigen.
Walter Kardinal Brandmüller
Raymond L. Kardinal Burke
Carlo Kardinal Caffarra
Joachim Kardinal Meisner

*

2. Der Brief der vier Kardinäle an den Papst

An den Heiligen Vater Franziskus
und zur Kenntnis an Seine Eminenz Kardinal Gerhard L. Müller

Heiliger Vater,

in der Folge der Publikation Ihres Nachsynodalen Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" sind seitens von Theologen und Gelehrten Interpretationen vorgetragen worden, die nicht nur divergieren, sondern auch im Gegensatz zueinander stehen, insbesondere im Hinblick auf das Kapitel VIII. Darüber hinaus haben die Kommunikationsmedien diese Auseinandersetzung weiter angefacht und dadurch bei vielen Gläubigen Ungewissheit, Verwirrung und Verunsicherung hervorgerufen.

Daher sind bei uns Unterzeichnern, aber auch bei vielen Bischöfen und Priestern zahlreiche Anfragen von Gläubigen aus unterschiedlichen sozialen Schichten eingegangen, welche die korrekte Interpretation betreffen, die dem Kapitel VIII des Apostolischen Schreibens zu geben ist.

Und nun erlauben wir uns, im Bewusstsein unserer pastoralen Verantwortung und in dem Wunsch, die Synodalität, zu der Eure Heiligkeit uns ermahnt, immer mehr Wirklichkeit werden zu lassen, und mit tiefem Respekt, Sie, Heiliger Vater, als obersten Lehrer des Glaubens, der vom Auferstandenen dazu berufen ist, seine Brüder im Glauben zu stärken, zu bitten, die Ungewissheiten zu beseitigen und Klarheit zu schaffen, indem Sie gütig Antwort geben auf die "Dubia", die wir diesem Brief beizulegen uns erlauben.

Möge Eure Heiligkeit uns segnen, während wir Ihnen ein stetes Gedenken im Gebet versprechen.

Walter Kard. Brandmüller
Raymond L. Kard. Burke
Carlo Kard. Caffarra
Joachim Kard. Meisner

Rom, den 19. September 2016

3. Die "Dubia"

1. Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in "Amoris laetitia" Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, "more uxorio" mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in "Familiaris consortio" (Nr. 84) festgelegt sind und dann in "Reconciliatio et paenitentia" (Nr. 34) und "Sacramentum caritatis" (Nr. 29) bekräftigt werden. Kann der Ausdruck "in gewissen Fällen" der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin "more uxorio" zusammenleben?

2. Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Amoris laetitia" (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

3. Ist es nach "Amoris laetitia" Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

4. Soll man nach den Aussagen von "Amoris laetitia" (Nr. 302) über die "Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern", die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der "die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt unsittlichen Akt in einen 'subjektiv' sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln" können?

5. Soll man nach "Amoris laetitia" (Nr. 303) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

4. Erläuternde Anmerkung vonseiten der vier Kardinäle

Der Kontext


Die "Dubia" (lateinisch: "Zweifel") sind formelle Fragen, die dem Papst und der Kongregation für die Glaubenslehre gestellt werden, um Klärungen hinsichtlich bestimmter Themen zu erbitten, welche die Lehre und die Praxis betreffen.

Das Besondere im Hinblick auf diese Anfragen besteht darin, dass sie so formuliert sind, dass sie als Antwort "Ja" oder "Nein" erfordern, ohne theologische Argumentation. Diese Weise, sich an den Apostolischen Stuhl zu wenden, ist nicht unsere Erfindung; sie ist eine jahrhundertealte Praxis.

Kommen wir zu der Sache, um die es konkret geht.

Nach der Publikation des Nachsynodalen Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" über die Liebe in der Familie hat sich eine breite Debatte entwickelt, vor allem über das achte Kapitel. Insbesondere sind die Abschnitte 300–305 Gegenstand auseinanderstrebender Interpretationen geworden.

Für viele – Bischöfe, Pfarrer, Gläubige – deuten diese Abschnitte einen Wandel in der Disziplin der Kirche an im Hinblick auf die Geschiedenen, die in einer neuen Verbindung leben, oder lehren ihn sogar ausdrücklich; andere dagegen vertreten, auch wenn sie den Mangel an Klarheit in den betreffenden Passagen und auch deren Mehrdeutigkeit einräumen, dennoch die Ansicht, dass diese selben Seiten in Kontinuität mit der vorhergehende Lehre des Lehramts gelesen werden könnten und keine Änderung in der Praxis und der Lehre der Kirche enthielten.

Durch pastorale Sorge um die Gläubigen dazu bewogen, haben vier Kardinäle einen Brief an den Heiligen Vater gesandt, und zwar in der Gestalt von "Dubia" – in der Hoffnung, auf diese Weise Klarheit zu bekommen, denn Zweifel und Unsicherheit sind stets in hohem Maße schädlich für die Hirtensorge.

Die Tatsache, dass die Interpreten zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, ist auch unterschiedlichen Weisen geschuldet, das christliche Leben aufzufassen. In diesem Sinne ist das, worum es in "Amoris laetitia" geht, nicht nur die Frage, ob diejenigen Geschiedenen, die eine neue Verbindung eingegangen sind, (unter bestimmten Bedingungn) wieder zu den Sakramenten zugelassen werden können oder nicht.

Vielmehr impliziert die Interpretation des Dokuments auch unterschiedliche, einander entgegengesetzte Zugänge zum christlichen Lebensstil.

Und so gilt: Während die erste Frage der "Dubia" ein praktisches Thema im Hinblick auf die zivil wiederverheirateten Geschiedenen betrifft, beziehen sich die anderen vier Fragen auf grundlegende Themen des christlichen Lebens.

Die Fragen:

Zweifel Nr. 1:


Es stellt sich die Frage, ob es aufgrund dessen, was in "Amoris laetitia" Nr. 300–305 gesagt ist, nunmehr möglich geworden ist, einer Person im Bußsakrament die Absolution zu erteilen und sie also zur heiligen Eucharistie zuzulassen, die, obwohl sie durch ein gültiges Eheband gebunden ist, "more uxorio" mit einer anderen Person zusammenlebt – und zwar auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die in "Familiaris consortio" Nr. 84 festgelegt sind und dann in "Reconciliatio et paenitentia" Nr. 34 und "Sacramentum caritatis" Nr. 29 bekräftigt werden. Kann der Ausdruck "in gewissen Fällen" der Anmerkung 351 (zu Nr. 305) des Apostolischen Schreibens "Amoris laetitia" auf Geschiedene in einer neuen Verbindung angewandt werden, die weiterhin "more uxorio" zusammenleben?

Die erste Frage nimmt besonders Bezug auf "Amoris laetitia" Nr. 305 und auf die Fußnote 351. Die Anmerkung 351 erwähnt, wenn sie speziell von den Sakramenten der Buße und der Kommunion spricht, die zivil wiederverheirateten Geschiedenen nicht, und auch der Haupttext tut dies nicht.

Der Abschnitt 84 des Apostolischen Schreibens "Familiaris consortio" von Papst Johannes Paul II. hat bereits die Möglichkeit ins Auge gefasst, zivil wiederverheiratete Geschiedene zu den Sakramenten zuzulassen. Er nennt drei Bedingungen:

– Die betreffenden Personen können sich nicht trennen, ohne ein neues Unrecht zu begehen (beispielsweise könnten sie für die Erziehung ihrer Kinder Verantwortung tragen).

– Sie übernehmen die Verpflichtung, gemäß der Wahrheit ihrer Situation zu leben, indem sie aufhören, zusammenzuleben, als ob sie Mann und Frau wären ("more uxorio"), und sich der Akte enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.

– Sie vermeiden es, Anstoß zu geben (das heißt, sie vermeiden das In-Erscheinung-Treten der Sünde, um die Gefahr zu vermeiden, dass sie andere zum Sündigen hinführen).

Die von "Familiaris consortio" (Nr. 84) und von den darauf folgenden Dokumenten genannten Bedingungen werden unmittelbar vernünftig erscheinen, sobald man sich daran erinnert, dass die eheliche Verbindung nicht allein auf gegenseitiger Zuneigung beruht und dass die sexuellen Akte nicht lediglich eine Aktivität unter den anderen sind, die das Paar vollzieht.

Die sexuellen Beziehungen sind für die eheliche Liebe da. Sie sind etwas so Wichtiges, so Gutes und so Wertvolles, dass sie einen besonderen Kontext erfordern: den Kontext der ehelichen Liebe. Daher müssen nicht nur die Geschiedenen sich enthalten, die in einer neuen Verbindung leben, sondern auch all diejenigen, die nicht verheiratet sind. Für die Kirche hat das sechste Gebot – "Du sollst nicht ehebrechen" – immer jede Ausübung der menschlichen Sexualität mit umfasst, die keine eheliche ist, das heißt jede Art von sexuellen Akten außer denjenigen, die mit dem eigenen rechtmäßigen Ehegatten vollzogen werden.

Es scheint, dass die Kirche, wenn sie diejenigen Gläubigen zur Kommunion zulassen würde, die sich von ihrem rechtmäßigen Ehegatten getrennt haben oder sich von ihm haben scheiden lassen und die eine neue Verbindung eingegangen sind, in der die so leben, als ob sie Mann und Frau wären, durch diese Praxis der Zulassung einen der folgenden Sätze lehren würde im Hinblick auf die Ehe, die menschliche Sexualität und das Wesen der Sakramente:

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht verheiratet. Trotzdem können Personen, die nicht verheiratet sind, unter bestimmten Bedingungen in legitimer Weise Akte sexueller Intimität vollziehen.

– Eine Scheidung löst das Eheband auf. Personen, die nicht verheiratet sind, können nicht in legitimer Weise sexuelle Akte vollziehen. Die Geschiedenen und Wiederverheirateten sind auf legitime Weise verheiratet, und ihre sexuellen Akte sind auf erlaubte Weise eheliche Akte.

– Eine Scheidung löst das Eheband nicht auf, und die Partner der neuen Verbindung sind nicht miteinander verheiratet. Personen, die nicht verheiratet sind, dürfen keine sexuellen Akte vollziehen. Daher leben die zivil wiederverheirateten Geschiedenen in einer Situation habitueller, öffentlicher, objektiver und schwerer Sünde. Wenn die Kirche Personen zur Eucharistie zulässt, bedeutet das jedoch nicht, dass sie auch ihren öffentlichen Lebenswandel gutheißt; der Gläubige kann auch im Bewusstsein schwerer Sünde zum eucharistischen Tisch hinzutreten. Um im Bußsakrament die Absolution zu empfangen, ist nicht immer der Vorsatz erforderlich, sein Leben zu ändern. Die Sakramente sind also vom Leben losgelöst: Die christlichen Riten und der Kult bewegen sich in einer anderen Sphäre als das christliche moralische Leben.

Zweifel Nr. 2:

Ist nach dem Nachsynodalen Apostolischen Schreiben "Amoris laetitia" (vgl. Nr. 304) die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 79) des heiligen Johannes Paul II. über die Existenz absoluter moralischer Normen, die ohne Ausnahme gelten und in sich schlechte Handlungen verbieten, noch gültig?

Der zweite Zweifel betrifft die Existenz der sogenannten in sich schlechten Handlungen. Der Abschnitt 79 der Enzyklika "Veritatis splendor" vertritt die Auffassung, dass es möglich sei "die bewusste Wahl einiger Verhaltensweisen bzw. konkreter Handlungen nach ihrer Spezies […] als sittlich schlecht zu bewerten, ohne die Absicht, mit der diese Wahl vollzogen wurde, oder ohne die Gesamtheit der vorhersehbaren Folgen jener Handlungen für alle betroffenen Personen zu berücksichtigen".

Die Enzyklika lehrt also, dass es Handlungen gibt, die immer schlecht sind, die durch moralische Normen verboten sind, die ohne Ausnahme verpflichten ("moralische Absoluta"). Diese moralischen Absoluta sind immer negativ, das heißt, sie sagen uns, was wir nicht tun dürfen: "Du sollst nicht töten", "Du sollst nicht ehebrechen". Lediglich negative Normen können ohne Ausnahme verpflichten.

Nach "Veritatis splendor" ist im Falle in sich schlechter Handlungen keine Unterscheidung der Umstände oder der Intentionen notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Geheimagent aus der Frau des Terroristen, falls er mit ihr einen Ehebruch begehen würde, wertvolle Informationen herausholen könnte, um so das Vaterland zu retten. (Das klingt wie ein Beispiel aus einem James-Bond-Film, ist aber schon vom heiligen Thomas von Aquin in "De Malo", q. 15, a. 1 erörtert worden.) Johannes Paul II. vertritt die Auffassung, dass die Absicht (hier "das Vaterland retten") die Spezies der Handlung ("Ehebruch begehen") nicht verändere und dass es genüge, die Spezies der Handlung ("Ehebruch") zu kennen, um zu wissen, dass man sie nicht tun darf.

Zweifel Nr. 3:

Ist es nach "Amoris laetitia" Nr. 301 noch möglich, zu sagen, dass eine Person, die habituell im Widerspruch zu einem Gebot des Gesetzes Gottes lebt – wie beispielsweise dem, das den Ehebruch verbietet (vgl. Mt 19,3–9) –, sich in einer objektiven Situation der habituellen schweren Sünde befindet (vgl. Päpstlicher Rat für die Gesetzestexte, Erklärung vom 24. Juni 2000)?

Im Abschnitt 301 erinnert "Amoris laetitia" daran, dass die Kirche "im Besitz einer soliden Reflexion über die mildernden Bedingungen und Umstände" ist. Und sie schließt: "Daher ist es nicht mehr möglich zu behaupten, dass alle, die in einer sogenannten ‚irregulären‘ Situation leben, sich in einem Zustand der Todsünde befinden und die heiligmachende Gnade verloren haben."

In der Erklärung vom 24. Juni 2000 wollte der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte den Kanon 915 des Codex Iuris Canonici klären, der sagt: "Zur heiligen Kommunion dürfen nicht zugelassen werden […] sowie andere, die hartnäckig in einer offenkundigen schweren Sünde verharren." Die Erklärung des Päpstlichen Rates sagt, dass dieser Kanon auch auf diejenigen Gläubigen anwendbar ist, die geschieden und zivil wiederverheiratet sind. Sie stellt klar, dass die "schwere Sünde" objektiv verstanden werden muss, da ja derjenige, der die Kommunion austeilt, keine Möglichkeit hat, die subjektive Zurechenbarkeit der jeweiligen Personen zu beurteilen.

Für die Erklärung betrifft also die Frage der Zulassung zu den Sakramenten das Urteil über die objektive Lebenssituation der jeweiligen Person und nicht das Urteil, dass diese Person sich im Stand der Todsünde befinde. Sie könnte nämlich subjektiv nicht vollständig verantwortlich sein, oder auch gar nicht.

Auf derselben Linie liegt es, wenn der heilige Johannes Paul II. in seiner Enzyklika "Ecclesia de Eucharistia" (Nr. 37) daran erinnert, "dass das Urteil über den Gnadenstand nur dem Betroffenen zukommt, denn es handelt sich um ein Urteil des Gewissens". Also hat die von "Amoris laetitia" vorgetragene Unterscheidung zwischen der subjektiven Situation der Todsünde und der objektiven Situation der schweren Sünde ein solides Fundament in der Lehre der Kirche.

Johannes Paul II. besteht jedoch weiterhin auch darauf: "Aber in den Fällen, in denen ein äußeres Verhalten in schwerwiegender, offenkundiger und beständiger Weise der moralischen Norm widerspricht, kommt die Kirche nicht umhin, sich in ihrer pastoralen Sorge um die rechte Ordnung der Gemeinschaft und aus Achtung vor dem Sakrament in Pflicht nehmen zu lassen." Er bestätigt also erneut die Lehre des oben erwähnten Kanons 915.

Die Frage 3 der "Dubia" möchte also klären, ob es auch nach "Amoris laetitia" noch möglich ist, zu sagen, dass diejenigen Personen, die habituell im Widerspruch zum Gebot des Gesetzes Gottes leben, in einer objektiven Situation habitueller schwerer Sünde leben – auch wenn es aus gewissen Gründen nicht sicher ist, ob ihre habituelle Übertretung ihnen subjektiv zurechenbar ist.

Zweifel Nr. 4:

Soll man nach den Aussagen von "Amoris laetitia" Nr. 302 über die "Umstände, welche die moralische Verantwortlichkeit vermindern", die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 81) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, nach der "die Umstände oder die Absichten niemals einen bereits in sich durch sein Objekt sittenlosen Akt in einen 'subjektiv' sittlichen oder als Wahl vertretbaren Akt verwandeln" können?

Im Abschnitt 302 betont "Amoris laetitia", dass "ein negatives Urteil über die objektive Situation kein Urteil über die Anrechenbarkeit oder die Schuldhaftigkeit der betreffenden Person" beinhalte. Die "Dubia" nehmen Bezug auf die Lehre, wie sie von Johannes Paul II. in "Veritatis splendor" formuliert worden ist: Danach verwandeln Umstände oder gute Absichten niemals eine in sich schlechte Handlung in eine entschuldbare oder auch gute.

Die Frage lautet, ob "Amoris laetitia" der Aussage zustimmt, dass keine Handlung, die das Gesetz Gottes übertritt (wie Ehebruch, Diebstahl, Meineid), jemals, auch unter Berücksichtigung der Umstände, welche die persönliche Verantwortung mildern, entschuldbar oder auch gut werden kann.

Sind diese Handlungen, welche die Tradition der Kirche als schwere Sünden und als in sich schlecht bezeichnet hat, weiterhin zerstörerisch und schädlich für jeden, der sie begeht, in welchem subjektiven Verantwortlichkeitsstatus er sich auch befinden mag?

Oder können diese Handlungen in Abhängigkeit vom subjektiven Status der Person und von den Umständen und von den Intentionen aufhören, schädlich zu sein, und lobenswert oder wenigstens entschuldbar werden?

Zweifel Nr. 5:

Soll man nach "Amoris laetitia" Nr. 303 die auf die Heilige Schrift und die Tradition der Kirche gegründete Lehre der Enzyklika "Veritatis Splendor" (Nr. 56) des heiligen Johannes Paul II. für weiterhin gültig halten, die eine kreative Interpretation der Rolle des Gewissens ausschließt und bekräftigt, dass das Gewissen niemals dazu autorisiert ist, Ausnahmen von den absoluten moralischen Normen zu legitimieren, welche Handlungen, die durch ihr Objekt in sich schlecht sind, verbieten?

"Amoris laetitia" sagt (in Nr. 303): Das "Gewissen kann nicht nur erkennen, dass eine Situation objektiv nicht den generellen Anforderungen des Evangeliums entspricht. Es kann auch aufrichtig und ehrlich das erkennen, was vorerst die großherzige Antwort ist, die man Gott geben kann […]". Die "Dubia" erbitten eine Klärung dieser Aussagen, da sie divergente Interpretationen zulassen.

Für diejenigen, welche die Idee eines kreativen Gewissens ins Spiel bringen, können die Vorschriften von Gottes Gesetz und die Norm des individuellen Gewissens in Spannung oder auch im Gegensatz zueinander stehen, wobei das letzte Wort immer dem Gewissen zukommen solle, das die letzte Entscheidung trifft im Hinblick auf gut und böse. "Veritatis splendor" (Nr. 56) sagt: "Auf dieser Grundlage maßt man sich an, die Zulässigkeit sogenannter ‚pastoraler‘ Lösungen zu begründen, die im Gegensatz zur Lehre des Lehramtes stehen, und eine ‚kreative‘ Hermeneutik zu rechtfertigen, nach welcher das sittliche Gewissen durch ein partikulares negatives Gebot tatsächlich nicht in allen Fällen verpflichtet würde."

Nach dieser Sichtweise wird es für das Gewissen niemals genügen, zu wissen: "Dies ist Ehebruch", "Dies ist Mord", um zu wissen, dass es sich um etwas handelt, was nicht getan werden darf und soll.

Vielmehr solle man auch auf die Umstände und die Intentionen schauen, um zu wissen, ob diese Handlung nicht schlussendlich entschuldbar oder auch verpflichtend sein kann (vgl. Frage 4 der "Dubia"). Für diese Theorien könnte das Gewissen nämlich auf legitime Weise entscheiden, dass in einem bestimmten Fall der Wille Gottes für mich in einer Handlung besteht, mit der ich eines seiner Gebote übertrete. "Du sollst nicht ehebrechen" würde gerade noch als eine allgemeine Norm angesehen. Hier und jetzt und angesichts meiner guten Absichten wäre Ehebruch zu begehen dasjenige, was Gott wirklich von mir verlangt. So gesehen wären Fälle von tugendhaftem Ehebruch, legalem Mord und verpflichtendem Meineid mindestens vorstellbar.

Das würde bedeuten, dass man das Gewissen auffassen würde als eine Instanz, autonom zu entscheiden hinsichtlich gut und böse, und das Gesetz Gottes als eine Last, die willkürlich auferlegt worden ist und die an einem gewissen Punkt zu unserem wahren Glück im Widerspruch stehen könnte.

Jedoch entscheidet das Gewissen nicht über gut und böse. Die Idee einer "Gewissensentscheidung" ist irreführend. Der dem Gewissen eigene Akt ist das Urteilen und nicht das Entscheiden. Es sagt: "Das ist gut", "Das ist schlecht". Dieses Gutsein oder Schlechtsein hängt nicht von ihm ab. Es nimmt das Gutsein oder Schlechtsein einer Handlung hin und erkennt es an, und um das zu tun, das heißt um zu urteilen, braucht das Gewissen Kriterien; es ist vollständig abhängig von der Wahrheit.

Die Gebote Gottes sind eine willkommene Hilfe, die dem Gewissen geschenkt ist, damit es die Wahrheit erfassen und somit wahrheitsgemäß urteilen kann. Die Gebote Gottes bringen die Wahrheit zum Ausdruck über das Gute, über unser tiefstes Sein, und erschließen etwas Entscheidendes im Hinblick darauf, wie man gut leben kann.

Auch Papst Franziskus drückt sich in "Amoris laetitia" (Nr. 295) in denselben Begriffen aus: "Denn das Gesetz ist auch ein Geschenk Gottes, das den Weg anzeigt, ein Geschenk für alle ohne Ausnahme".
a.t.m und 2 weitere User verlinken diesen Beitrag
Wolfgang Franz
Ich muss noch nachtragen, ich finde man kann die afd keinesfalls in die Nähe von Rechtsextremisten sehen, ganz um Gegenteil. Das selbe gilt für die derzeitige polnische Regierungspartei. Ich habe es eher anders rum beobachtet. In Staaten, wo lange Zeit eine Politik, wie eben derzeit bei uns, verankert war, versuchen Faschisten und andere rechtsradikale , aufkommende konservative Bewegungen,als …Mehr
Ich muss noch nachtragen, ich finde man kann die afd keinesfalls in die Nähe von Rechtsextremisten sehen, ganz um Gegenteil. Das selbe gilt für die derzeitige polnische Regierungspartei. Ich habe es eher anders rum beobachtet. In Staaten, wo lange Zeit eine Politik, wie eben derzeit bei uns, verankert war, versuchen Faschisten und andere rechtsradikale , aufkommende konservative Bewegungen,als TrittbrettFahrer, zu missbrauchen, was aber dann immer bald entlarvt wird. Selbst haben diese Leute nicht genug Anhänger, deshalb diese "Versuche ". Und rechte wie linke Extremisten gibt es in jeden Land, aber bei uns hält sich das in grenzen
Wolfgang Franz
Ich kann nicht sagen, ob die afd, oder die CSU christlicher ist, bzw.in welcher der Parteien, mehr fromme , gläubige Personen wirken, aber ich habe schon den Eindruck, daß die afd Politiker kluge Köpfe sind, mit ernsthaften guten Absichten. Sie lehnen diesen ganzen abscheulichen GenderWahnsinn ab und haben ganz vernünftige Vorstellungen, wie ein moderner zeitgemäßer Staat funktionieren kann und …Mehr
Ich kann nicht sagen, ob die afd, oder die CSU christlicher ist, bzw.in welcher der Parteien, mehr fromme , gläubige Personen wirken, aber ich habe schon den Eindruck, daß die afd Politiker kluge Köpfe sind, mit ernsthaften guten Absichten. Sie lehnen diesen ganzen abscheulichen GenderWahnsinn ab und haben ganz vernünftige Vorstellungen, wie ein moderner zeitgemäßer Staat funktionieren kann und verstehen, daß dieses nicht bedeutet alle Lehren, Gesetze, Erfahrungen und Traditionen die sich in der Vergangenheit bewährt haben, über Bord zu werfen. Ausserdem sind die afd Leute nicht so unglaublich verlogen und selbstherrlich, wie mir scheint. Auf alle fälle, in jeder Beziehung glaubwürdiger, ehrlicher, demokratischer und einfach sympatischer, als diese skrupellose Abzockerbande, die ich eh schon jahrelang nur noch als verlogenes, notwendiges Übel wahr genommen habe. Natürlich auch nicht perfekt, aber sie sind ja eine sehr neue Partei und werden noch dazu lernen. Und Trump, ist mir 1000 mal lieber als Clinton und Obama. Und alleine der Unterschied beim Thema lebensschutz und wo er sich im Syrien Konflikt postiert , überzeugt mich x mal mehr , als das was bisher das Sagen hatte. Schließlich, ich habe mich mit den polit. Aussagen der afd Leute und deren Programm in letzter zeit genauer angesehen und ich habe bisher nichts gefunden, was irgendwie in Richtung Faschismus tendieren würde. Vielleicht nicht in allen belangen Bilderbuch konsevativ, aber für mich absolut akzeptabel, in jeden Fall nen versuch wehrt
cyprian
@Tradition und Kontinuität - "...von derart unterwürfiger Peinlichkeit, Leisetreterei..." Cool formuliert; voll auf den Punkt gebracht! Der Heilige Vater wird sich aus dieser "Unterwürfigkeit" seinen Spaß machen und trotzdem mit voller Wucht zurückschlagen - vllt. nicht ganz so offensichtlich aber garantiert so wie es am effektivsten wehtut.
Tradition und Kontinuität
Die Initiative der Kardinäle ist ganz sicher lobenswert. Die Formulierung hingegen ist von derart unterwürfiger Peinlichkeit, Leisetreterei um nicht zu sagen Duckmäusertum, dass der Effekt der Aussage riskiert kläglich zu verpuffen.
cyprian
@Gestas - Die Gesellschaft wird nicht konservativer sondern Teile davon driften nach rechts ab: wie anders konnte ein hochentwickeltes und intelligentes Volk wie die Deutschen seinerzeit einem Massenmörder wie Adolf Hitler auf den Leim gehen?! Wehret den Anfängen!! In den einzelnen Ländern gibt es immer mehr Nationalisten mit extremen Ansichten. Gestern hörte ich im Weltspiegel auf ARD von einem …Mehr
@Gestas - Die Gesellschaft wird nicht konservativer sondern Teile davon driften nach rechts ab: wie anders konnte ein hochentwickeltes und intelligentes Volk wie die Deutschen seinerzeit einem Massenmörder wie Adolf Hitler auf den Leim gehen?! Wehret den Anfängen!! In den einzelnen Ländern gibt es immer mehr Nationalisten mit extremen Ansichten. Gestern hörte ich im Weltspiegel auf ARD von einem Rechtsdrall in Polen. Da sprach ein Professor in Warschau in der Straßenbahn mit einem Deutschen deutsch. Er wurde angeherrscht, er solle polnisch sprechen. Nachdem er seinem Gegenüber erklärte, dass sein Begleiter Deutscher sei, der kein Polnisch versteht, haute der Rechtsextremist seine Stirn an die Stirn des Professors. Passen Sie auf, bald wird auch die Idee wieder aufgegriffen, dass der Franzose unser Erbfeind ist. Die Nationalisten einer Nation kramen ihre alten Vorurteile und ihren Hass gegen die andere Nation wieder aus der Mottenkiste. So vieles, was überwunden zu sein schien, feiert fröhliche Urständ! Alte Feindbilder - auch landesintern - leben wieder auf: da könnten Sie ohne weiteres damit rechnen, falls sie mal auf die Straße runtergehen und sind nicht ganz so gut bei Fuß, dass Sie verspottet oder gar geschubst werden. - Den "Spinner", den Sie mich nannten, sehe ich Ihnen nach. Ich könnte Sie jetzt auch wer weiß was nennen, aber das lass ich lieber.
a.t.m
@HerzMariae sie haben leider falsch gedacht, siehe ihren Kommentar:
Dieses Pontifikat ist ordentlich am Wanken. Die Unterstützer des Papstes sind die Massenmedien, Kommunisten und Schwule (solange deren Treue eben hält). Stimmt eben nicht ganz. PF wird vor allem von Seinesgleichen, den anderen innerkirchlichen antikatholischen "Irrlehrer und Wölfe in Schafskleidern" Unterstützt , siehe die Kardinäle …Mehr
@HerzMariae sie haben leider falsch gedacht, siehe ihren Kommentar:
Dieses Pontifikat ist ordentlich am Wanken. Die Unterstützer des Papstes sind die Massenmedien, Kommunisten und Schwule (solange deren Treue eben hält). Stimmt eben nicht ganz. PF wird vor allem von Seinesgleichen, den anderen innerkirchlichen antikatholischen "Irrlehrer und Wölfe in Schafskleidern" Unterstützt , siehe die Kardinäle Marx, Kaspar, Schönborn, Woelki usw. usw. denn ohne die Unterstützung dieser hätte er erstens gar nicht Papst werden können, und ohne deren Unterstützung und Werben wäre er völlig isoliert, vermutlich sogar noch mehr als seine Heiligkeit Papst Benedikt XVI der ja in allen seinen Aktionen von den Mietlingen und Berufskatholiken bekämpft und isoliert wurde, weswegen er vermutlich Genervt, Mutlos, Feige und Lau das Handtuch geworfen hat.

Gottes und Mariens Segen auf allen Wegen
Gestas
@cyprian
Ich muß schon sagen-sie spinnen immer mehr -
"die am liebsten einen katholischen Verschnitt der Scharia in unseren Ländern haben würden"
Sie merken, das die Gesellschaft immer konservativer wird und das können es nicht ertragen.
Ja, ich glaube schon das Trump frömmer ist wie Obama und Clinton. Auch glaube ich, das die AfD christlicher ist wie die CSU
cyprian
@Ottov.Freising - Ich habe Sie auf einigen Videos gesehen, und ich schätze dass Sie einer der ganz wenigen jungen Leute hier in diesem Forum sind. Früher dachte ich immer, auf GTV sind lauter junge Leute; aber bei näherem Hinsehen wurde mir klar: es ist ein katholisches seniorbook, mit vielen usern, die am liebsten einen katholischen Verschnitt der Scharia in unseren Ländern haben würden. Ich aber …Mehr
@Ottov.Freising - Ich habe Sie auf einigen Videos gesehen, und ich schätze dass Sie einer der ganz wenigen jungen Leute hier in diesem Forum sind. Früher dachte ich immer, auf GTV sind lauter junge Leute; aber bei näherem Hinsehen wurde mir klar: es ist ein katholisches seniorbook, mit vielen usern, die am liebsten einen katholischen Verschnitt der Scharia in unseren Ländern haben würden. Ich aber bin für eine offene und liberale Politik, wo jeder der Mensch sein kann, der er ist. Das ist nämlich der Unterschied zu all diesen grausamen Religionen, wo Leute, die nicht ins Schema passen, geknebelt und massakriert werden. Bei Jesus jedoch ist alles freiwillig: "Wer da will..." Was viele Fromme dabei aber vergessen: solche rechtsorientierten Parteien sind keinen Funken christlicher als die Linken. Glauben Sie, dass Trump frömmer ist Obama? Glauben Sie, dass die AfD christlicher ist als die CSU? (Halt, Sie sind ja Austrian.) Selbst die FPÖ, die schon seit vielen Jahren als die österreiche Saubermannpartei galt, stand mit dem Tod Jörg Haiders plötzlich ganz schön blöd da: da stellte sich raus, dass er einen "lover" hatte. Inwieweit er in diese Richtung noch weiter involviert war, habe ich nicht mitverfolgt. Interessierte mich auch gar nicht wirklich. Aber nach außen große Klappe. Darum stehen alle, die Vorurteile, Hass und Ausgrenzung säen, niemals auf der Seite Jesu! - Natürlich wäre es mir am liebsten, wenn alle Menschen der traditionellen katholischen Lehre folgen würden. Ich kann sie aber nicht zwingen. Nicht mal die "Konzilskatholiken" kann ich zwingen, Tradis zu sein. Ich spreche in Ich-Form. Sagen wir lieber: WIR! Wir können nur konsequent unseren Weg gehen und versuchen durch Wort und Beispiel Seelen für Christus zu gewinnen und sie dorthin führen, wo sie den unverfälschten Glauben hören. - Aber alles andere wäre keinen Deut besser als die Scharia! Soviel zu dem, was ich Ihrer Meinung nach "im politischen Bereich...nicht sehen will".
Jungerheld
Thank God for these faithful, persistent pastors. Where would we be without them? May God continue to give them great courage and strength.
Eugenia-Sarto
Wenn er nicht antwortet, dann heisst das, dass er nicht antworten kann, denn die Kardinäle haben Recht.
Ottov.Freising
Danke! Danke! Danke!
Da sind ja doch noch ein paar vereinzelte Hirten!
@cyprian
Tja, es ist exakt wie im politischen Bereich - aber dort wollen Sie es ja leider nicht sehen...
Tradition und Kontinuität
Ich freue mich über die Reaktion der 4 Kardinäle, besonders auch, dass Kardinal Meisner, den ich sehr mag, dabei ist. Traurig, aber auch symptomatisch für ein Klima in dem Widerspruch mit Amtsentzug bestraft wird, ist, dass es sich ausschließlich um Kardinäle handelt, die nichts mehr zu verlieren haben. Auch Burke nicht, denn man hat ihm seine wichtigen Funktionen und Ämter allesamt vorher …Mehr
Ich freue mich über die Reaktion der 4 Kardinäle, besonders auch, dass Kardinal Meisner, den ich sehr mag, dabei ist. Traurig, aber auch symptomatisch für ein Klima in dem Widerspruch mit Amtsentzug bestraft wird, ist, dass es sich ausschließlich um Kardinäle handelt, die nichts mehr zu verlieren haben. Auch Burke nicht, denn man hat ihm seine wichtigen Funktionen und Ämter allesamt vorher weggenommen. Das gibt ihm aber jedoch eine neue Freiheit und es ist wirklich begrüßenswert, dass er diese auch nutzt. Wir können aber sicher sein, dass noch manch anderer Kirchenmann sich den tapferen Vier im Herzen angeschlossen hat.
cyprian
@Cowgirl - Die Rache FranzdesUnbarmherzigen wird grausam sein! Nie wurde in der Kirche soviel von Demokratie und Mitbestimmung geschwafelt wie heute. Das gilt aber nur für diejenigen, die beim offiziellen Gebrülle mitheulen! Diejenigen, die es wagen auch nur Gegenfragen zu stellen, sind sofort unten durch! Diktatur in Reinstkultur!
Eugenia-Sarto
Deo gratias! Endlich bewegt sich etwas!
studiosus
trotzdem: 4 von 211 Kardinaelen ist peinlich wenig....
Josef Berchtold teilt das
1
Das Fass ist am Überlaufen.
Josef Berchtold
Das Fass ist am Überlaufen.