Austritt aus dem Kirchensteuersystem = kein Formalakt des Abfalls von der Katholischen Kirche !
Austritt aus dem Kirchensteuersystem = kein Formalakt des Abfalls von der Katholischen Kirche !
Gegenwärtig ist eine Frage sehr präsent, daher muss sie geklärt werden:
"Kann man aus der Körperschaft öffentlichen Rechts (Kirchensteuersystem)
austreten, ohne aus der Glaubensgemeinschaft der Kirche auszutreten ?"
Diese Frage hat Rom entschieden und anhand eines bekannt
gewordenen Beispiels 2010 nochmal bestätigt.
1.) Der Formalakt des Abfalls von der Katholischen Kirche
Hier das maßgebliche Schreiben des Rates für die Gesetzestexte im Jahr 2006,
das von Benedikt XVI. approbiert wurde mit der Anordnung der Bekanntmachung
an alle Bischofskonferenzen: www.vatican.va/…/rc_pc_intrptxt_…
Daraus ergibt sich:
a) Der Formalakt des Abfalls von der Katholischen Kirche (actus formalis
defectionis ab Ecclesia Catholica) setzt einen Akt der Apostasie (Glaubensabfall),
der Häresie (Irrlehre) oder des Schismas (Spaltung) voraus.
b) Das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn, was nur rechtlich-
administrativen Charakter hat, aber keine wirkliche Trennung von den
konstitutiven Elementen der Kirche darstellt, zieht keine Exkommunikation
nach sich. Man bleibt in der Glaubensgemeinschaft der Kirche.
2.) Römische Bestätigung anhand eines Falles im Jahr 2010
Ein Katholik aus dem Bistum Regensburg wollte beweisen, dass er
aus dem Steuersystem der Katholischen Kirche austreten könne unter
Beibehaltung der Kirchenzugehörigkeit. Er hatte einen durchaus
nachvollziebaren Grund. (zum Nachlesen hier:
www.regensburg-digital.de/…/01092010). Rom hat ihm 2010 Recht
gegeben. Das entsprechende Schreiben aus dem Vatikan, das ich ganz
anführe, war auf kath.net (www.kath.net/news/28014) übersetzt:
"Sehr geehrter Herr Dr. Janker,
ich nehme Bezug auf Ihr freundliches Schreiben vom 24.06. des Jahres,
mit welchem Sie dieses Dikasterium darum gebeten haben, entsprechend
des Art. 158 der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" zwei Erklärungen
der Deutschen Bischofskonferenz (vom Dezember 1969 und vom April 2006)
im Lichte des vom Heiligen Vater approbierten Rundschreibens dieses
Päpstlichen Rates vom 13. März 2006, Prot. N. 10279/2006, zu prüfen.
Da, wie Sie selbst festgestellt haben, diese Erklärungen keine Rechtskraft
besitzen, fällt es nicht in die Zuständigkeit dieses Dikasteriums, sich dazu
zu äußern. Deshalb werden nachfolgend nur einige Anmerkungen gemacht.
Es ist daran zu erinnern, dass das erwähnte Rundschreiben ein universales
Kriterium enthält, welches für alle Nationen gilt, darunter auch Deutschland.
Gemäß dem Rundschreiben wird eine Austrittserklärung aus der Kirche nur
wirksam sein, wenn die in diesem Dokument genannten Bedingungen erfüllt
sind.
Dabei ist jedoch anzumerken, dass eine offizielle Austrittserklärung aus der
Katholischen Kirche* sicherlich kein Akt ist, der zu billigen ist, weil er einen
negativen Eindruck verursacht; mit anderen Worten, er verursacht ein
Ärgernis. Es handelt sich daher um einen Akt, der vermieden werden sollte.
Ich versichere Ihnen, Sie in mein Gebet einzuschließen und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Erzbischof Francesco Coccopalmerio, Präsident"
* Anm.:
Auf den Fall bezogen kann nur die Austrittserklärung Dr. Jankers
aus der Körperschaft öffentlichen Rechts gemeint sein, weil er formal
ausdrücklich hinzufügte, nicht aus der Glaubensgemeinschaft der Kirche
austreten zu wollen.
Damit ist die Frage geklärt:
Man bleibt katholisch, auch ohne Kirchensteuer.
Gegenwärtig ist eine Frage sehr präsent, daher muss sie geklärt werden:
"Kann man aus der Körperschaft öffentlichen Rechts (Kirchensteuersystem)
austreten, ohne aus der Glaubensgemeinschaft der Kirche auszutreten ?"
Diese Frage hat Rom entschieden und anhand eines bekannt
gewordenen Beispiels 2010 nochmal bestätigt.
1.) Der Formalakt des Abfalls von der Katholischen Kirche
Hier das maßgebliche Schreiben des Rates für die Gesetzestexte im Jahr 2006,
das von Benedikt XVI. approbiert wurde mit der Anordnung der Bekanntmachung
an alle Bischofskonferenzen: www.vatican.va/…/rc_pc_intrptxt_…
Daraus ergibt sich:
a) Der Formalakt des Abfalls von der Katholischen Kirche (actus formalis
defectionis ab Ecclesia Catholica) setzt einen Akt der Apostasie (Glaubensabfall),
der Häresie (Irrlehre) oder des Schismas (Spaltung) voraus.
b) Das Verlassen der Kirche im meldeamtlichen Sinn, was nur rechtlich-
administrativen Charakter hat, aber keine wirkliche Trennung von den
konstitutiven Elementen der Kirche darstellt, zieht keine Exkommunikation
nach sich. Man bleibt in der Glaubensgemeinschaft der Kirche.
2.) Römische Bestätigung anhand eines Falles im Jahr 2010
Ein Katholik aus dem Bistum Regensburg wollte beweisen, dass er
aus dem Steuersystem der Katholischen Kirche austreten könne unter
Beibehaltung der Kirchenzugehörigkeit. Er hatte einen durchaus
nachvollziebaren Grund. (zum Nachlesen hier:
www.regensburg-digital.de/…/01092010). Rom hat ihm 2010 Recht
gegeben. Das entsprechende Schreiben aus dem Vatikan, das ich ganz
anführe, war auf kath.net (www.kath.net/news/28014) übersetzt:
"Sehr geehrter Herr Dr. Janker,
ich nehme Bezug auf Ihr freundliches Schreiben vom 24.06. des Jahres,
mit welchem Sie dieses Dikasterium darum gebeten haben, entsprechend
des Art. 158 der Apostolischen Konstitution "Pastor Bonus" zwei Erklärungen
der Deutschen Bischofskonferenz (vom Dezember 1969 und vom April 2006)
im Lichte des vom Heiligen Vater approbierten Rundschreibens dieses
Päpstlichen Rates vom 13. März 2006, Prot. N. 10279/2006, zu prüfen.
Da, wie Sie selbst festgestellt haben, diese Erklärungen keine Rechtskraft
besitzen, fällt es nicht in die Zuständigkeit dieses Dikasteriums, sich dazu
zu äußern. Deshalb werden nachfolgend nur einige Anmerkungen gemacht.
Es ist daran zu erinnern, dass das erwähnte Rundschreiben ein universales
Kriterium enthält, welches für alle Nationen gilt, darunter auch Deutschland.
Gemäß dem Rundschreiben wird eine Austrittserklärung aus der Kirche nur
wirksam sein, wenn die in diesem Dokument genannten Bedingungen erfüllt
sind.
Dabei ist jedoch anzumerken, dass eine offizielle Austrittserklärung aus der
Katholischen Kirche* sicherlich kein Akt ist, der zu billigen ist, weil er einen
negativen Eindruck verursacht; mit anderen Worten, er verursacht ein
Ärgernis. Es handelt sich daher um einen Akt, der vermieden werden sollte.
Ich versichere Ihnen, Sie in mein Gebet einzuschließen und verbleibe mit
freundlichen Grüßen
Erzbischof Francesco Coccopalmerio, Präsident"
* Anm.:
Auf den Fall bezogen kann nur die Austrittserklärung Dr. Jankers
aus der Körperschaft öffentlichen Rechts gemeint sein, weil er formal
ausdrücklich hinzufügte, nicht aus der Glaubensgemeinschaft der Kirche
austreten zu wollen.
Damit ist die Frage geklärt:
Man bleibt katholisch, auch ohne Kirchensteuer.