Als Häretiker ist anzusehen, wer die durch die Kirche verkündete Wahrheit ablehnt, bzw. eine von der offiziellen Wahrheit abweichende Lehre vertritt und äußert. Häresie ist - vereinfacht gesagt - das öffentliche Verwerfen einer Glaubenswahrheit. Als Zulassung für den Erhalt der Absolution und der Kommunion nennt amoris laetitia im Fließtext bloß die Barmherzigkeit, die „…, voraussetzungslos und bedingungslos …“ sei (297). Das widerspricht dem Dogma „Zum würdigen oder fruchtbringenden Empfang der Sakramente ist beim erwachsenen Empfänger eine sittliche Disposition erforderlich. Unter sittliche Disposition (Bedingung) für den Empfang der Absolution (Sakrament der Versöhnung) ist die Reue, das ist ein
Seelenschmerz und eine
Abscheu über die
begangene Sünde,
verbunden mit dem
Vorsatz,
fortan nicht zu
sündigen (KKK 1451). Ein zulässiger Kommunionempfang setzt wiederum den Stand der Gnade (Bedingung/sittliche Disposition) zum Zeitpunkt des Empfanges des Heiligsten Leibes Christi voraus. Die mit amoris laetitia verkündete Auffassung stellt mE einen offenen Widerspruch zu katholischen Glaubenswahrheiten dar und ist, solange AL nicht abgeändert wird, von einer beharrlichen Weigerung und somit von einer Häresie auszugehen. Der besorgniserregende Aspekt im Denken von Papst Franziskus, das hinter solchen Aussagen steckt, ist die Idee einer unheilbaren Alternative zwischen Anspruch der Lehre und Barmherzigkeit: entweder das Eine oder das Andere. Aber die Kirche lehrt und lebt seit jeher das Gegenteil. Es ist das Sündenbewußtsein und die Reue, die Sünde begangen zu haben, die zusammen mit dem Vorsatz, die Sünde in Zukunft zu meiden, die Vergebung durch Gott möglich machen. Jesus rettet die Ehebrecherin vor der Steinigung, er vergibt ihr, aber er entlässt sie mit den Worten: „Geh und sündige nicht mehr“. Er sagt nicht: „Geh, und sei unbesorgt, denn meine Kirche wird sich nicht geistlich in dein persönliches Leben einmischen.“ Wieso sollte die Auffassung, amoris laeticia enthalte häretische Glaubens- und Lehrinhalte, falsch sein, wenn das 6. Gebot sowie das bisher gültige Dogma betreffend die sittliche Disposition zum wirksamen Empfang eines Sakramentes (Beichte und Kommunion) in personeller Hinsicht eingeschränkt wird, indem geschiedene Wiederverheiratete und Paare mit homosexuellen Neigungen sexuelle, bislang nach Lehre der Katholischen Kirche als irreguläre Beziehungen bezeichnet, Handlungen aufrecht halten dürften. Für diese Personen sollen die Unzuchtsbestimmungen des 6. Gebotes und erforderliche Voraussetzungen für den würdigen und wirksamen Empfang von Sakramenten - Bedingungen: Reue, das ist ein
Seelenschmerz und eine
Abscheu über die
begangene Sünde,
verbunden mit dem
Vorsatz,
fortan nicht zu
sündigen (KKK 1451) – nach amoris laetitia nicht mehr gelten. Bin gespannt mit welchen Argumente Sie die dargelegte Kritik falsifizieren werden!?