Angeblich 15-jähriger Afghane ersticht 15-Jährige in einem Drogeriemarkt

Altersbestimmung: „Eingriff in das Menschenwohl“ und „zu teuer“

Am 27. Dezember 2017 wurde die fünfzehnjährige Mia V. in einem Drogeriemarkt im rheinland-pfälzischen Kandel von dem angeblich ebenfalls fünfzehnjährigen Afghanen Abdul D. erstochen.
Abdul ist seit Frühjahr 2016 in Deutschland; er genießt den Status eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings. Die sog. Qualitätsmedien bequemten sich erst nach Tagen zu Berichten darüber, als im Netz massive Proteste gegen das Verschweigen der Mordtat laut geworden waren. Und auch sonst gab es nicht wenige, die sofort die Beschwichtigungsmaschinerie anwarfen.
(Fotos angeblich 15-Jährigen Afghane)

In einem Interview mit „Focus“ unter der Überschrift „Pädagoge gibt Einblick in Psyche des Täters“ meinte ein Münchner Sozialpädagoge namens Andreas Dexheimer etwa: Diese Mordtat sei das Ergebnis einer narzisstischen Kränkung. Ein verqueres Frauenbild in muslimisch geprägten Kulturen sieht Dexheimer nicht als Hintergrund, denn das Frauenbild von jungen Afghanen sei von Wertschätzung geprägt. Diese Wertschätzung gelte ebenfalls jüngeren Frauen oder Gleichaltrigen. Dexheimer hat angeblich Erfahrung mit 10.000 Flüchtlingen.

Nun hat sich die Debatte um „Kandel“ bzw. die Frage nach einer medizinischen Altersbestimmung eines jungen Flüchtlings ins sehr Grundsätzliche verlagert. Denn Deutsch sein heißt, eine Sache um ihrer selbst willen tun. Oder eben den Rechts(wege)staat bis zu dessen Knebelung auszudehnen.
Konkret: Wer auch nur einen kurzen Blick auf das im Internet verbreitete Bild von Abdul D. wirft, sieht, dass es sich hier nicht um einen Fünfzehnjährigen, sondern wohl um einen 25 bis 30 Jahre alten jungen Mann handelt. Eine solche Abweichung vom behaupteten Alter ist übrigens nichts Neues. Bereits im Mordfall Maria L. in Freiburg stellte der Vater des Mörders Hussein K. fest, dass sein Sohn nicht 17, sondern 33 Jahre alt sei.

Da das Alter eine maßgebliche Rolle bei Fragen des Asylrechts, des Aufenthaltsstatus, der Strafmündigkeit und auch der Schulpflicht spielt, ist es nicht belanglos, ob die Behörden um das Alter eines „Schutzsuchenden“ wissen. So lief denn über die Feiertage eine öffentliche Debatte an, ob man nicht mit Hilfe medizinischer Verfahren (vor allem Röntgenbilder der Handwurzel) ermitteln solle, ob es sich bei einem Flüchtling um einen minder- oder ein volljährigen handle. Nach derzeitigem Rechtsstand darf ein Flüchtling diese Untersuchung generell ablehnen, ohne dass ihnen ein draus Nachteil entstehen darf.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) forderte eine „strikte Regelung für eine medizinische Altersüberprüfung von allen ankommenden Flüchtlingen, die nicht klar als Kinder zu erkennen sind“. Dafür werde sich die CSU in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD einsetzen. „Noch immer täuschen zu viele Flüchtlinge ein jugendliches Alter vor“, sagte er der Funke-Mediengruppe. Auch der CDU-Vizevorsitzende Thomas Strobl sprach sich in der Welt am Sonntag dafür aus, das Alter von Asylbewerbern konsequent von Ärzten überprüfen zu lassen. Saarlands Ministerpräsidentin Kramp-Karrenbauer (CDU) und CDU-Bundesvize Julia Klöckner äußerten sich ähnlich, ebenso der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer (CSU).
Mayer konkret: Hier überwögen die öffentlichen Interessen des Staates klar gegenüber den Persönlichkeitsinteressen der Betroffenen. Mayer begründet dies damit, dass „mit dem Status der Minderjährigkeit zahlreiche Privilegien wie eine deutlich aufwendigere Betreuung und ein Abschiebeverbot verbunden sind“.
Es ist jedenfalls wichtig, das genau Alter zu kennen. Nicht nur aus strafrechtlichen Gründen. Unbegleitete Minderjährige genießen in Deutschland andere Rechte als Erwachsene. Sie müssen zum Beispiel anders untergebracht werden, und sie müssen zur Schule gehen (wobei einige deutsche Länder die Schulpflicht mit Blick auf Flüchtlinge zum Teil bis zum 25.Lebensjahr gestreckt haben.) Auch haben Familien der Minderjährigen besondere Reiserechte innerhalb Europas.

Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer schlägt eine Umkehr der Beweispflicht vor: „Wer Röntgen als unzumutbaren Eingriff wertet, könnte übrigens einen anderen Weg wählen:
Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt“
, schrieb Palmer auf Facebook. Die AfD stellte klar, sie fordere genau solche Tests „seit rund zwei Jahren“. Selbst SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach, selbst Arzt, mischte sich ein: Die Röntgen-Methoden, schrieb er, seien „genau genug“, um die Volljährigkeit von Flüchtlingen zu bestimmen.
Führende Rechtsmediziner bestätigten dies bereits 2016 im Deutschen Ärzteblatt: „Die Anwendung des Mindestalterskonzepts stellt sicher, dass das forensische Alter der begutachteten Person keinesfalls zu hoch angegeben wird, sondern praktisch immer unter dem tatsächlichen Alter liegt. Liegt das ermittelte Mindestalter oberhalb der juristisch relevanten Altersgrenze, ist das Überschreiten dieser Altersgrenze mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bewiesen.“
Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, im Nebenberuf Röntgenarzt, ansonsten Multifunktionär auch im Weltärztebund und in der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, sieht das ganz anders: „Die Untersuchungen sind aufwendig, teuer und mit großen Unsicherheiten belastet“, sagte er der Süddeutschen Zeitung. Wörtlich: „Wenn man das bei jedem Flüchtling täte, wäre das ein Eingriff in das Menschenwohl“, meinte er. Montgomery weiter: „Röntgen ohne medizinische Indikation ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit.“
Montgomery gibt damit einer Phalanx an Nein-Sagern Flankenschutz. Zum Beispiel der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin Malu Dreyer; sie lehnt weitergehende medizinische Untersuchungen ab. Sie ist sich hier einig mit dem Juso-Vorsitzenden Kevin Kühnert, der in umwerfender Logik hinausposaunt: „Wenn Leute wie im Zoo begutachtet werden, habe ich da nach meinen Wertvorstellungen Probleme mit.“ Die „Linke“ im Bundestag bezeichnete eine flächendeckende Altersklärung als „grundrechtswidrigen Unfug“. Gegen eine medizinische Altersbestimmung stehen zudem unter anderem der „Bundesverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“, das Deutsche Kinderhilfswerk, die Ärzteorganisation IPPNW und die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie.
Apropos „teuer“: Für jedes Altersgutachten bezahlt zum Beispiel die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie etwa 1500 Euro. Zum Vergleich: Für die Betreuung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings müssen Monat für Monat zwischen fünf- und achttausend Europa aufgebracht werden.
Österreich übrigens hat bereits 2009 in Zweifelsfällen eine „Altersbegutachtung“ durch Röntgenärzte vorgeschrieben.

Quelle: www.tichyseinblick.de/…/altersbestimmun… 3.1.2017
Theresia Katharina
@Irenäus Wir haben inzwischen auch ausländische Ärzte, die das durchführen können! Aber außerhalb Europas macht das der Clan selber, das ist auch bekannt!
Dixit Dominus
"Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt“.
Das ist eine empfehlenswerte Vorgehensweise. Ich kann schon nicht nachvollziehen, worin bei einer Altersfeststellung das Problem liegen soll. Wenn wir Einheimischen Anträge bei Behörden stellen, müssen wir i. d. Regel auch das Geburtsdatum angeben. Wieso soll …Mehr
"Wer nicht nachweisen kann oder durch eine Untersuchung nicht belegen will, dass er unter 18 Jahren alt ist, wird als Erwachsener behandelt“.
Das ist eine empfehlenswerte Vorgehensweise. Ich kann schon nicht nachvollziehen, worin bei einer Altersfeststellung das Problem liegen soll. Wenn wir Einheimischen Anträge bei Behörden stellen, müssen wir i. d. Regel auch das Geburtsdatum angeben. Wieso soll das nicht auch von "Flüchtlingen" verlangt werden können? Wenn sie das nicht können oder wollen, dann muss das Alter eben von den Behörden selbst festgestellt werden. Und wenn die "Schutzsuchenden" sich weigern, stuft man sie gleich als Erwachsene ein (s. o.). Der Staat muss nicht jeden Eiertanz mitmachen, kostet ja alles Geld - Geld von uns Steuerzahlern.
Irenäus
@Theresia Katharina Mit Betonung auf "normalerweise". ;-O Was wir nicht wissen, wissen wir nich! Bei Salafisten und anderen Extremisten wird die Beschneidung gemäss alter Tradition vielfach während einer religiösen Familienfeier auf dem Stubentisch gemacht, so wie es auch oft bei Juden der Fall ist, und nicht in einem nichtsemitischen Krankenhaus der Gojim und Kuffare, die sie ja als unrein verabscheuen.
Theresia Katharina
@Irenäus Die Beschneidung der moslemischen Buben findet in Europa normalerweise im Krankenhaus oder ambulant beim Chirurgen unter örtlicher Betäubung statt!
Irenäus
@Hans Eisen Im Islam gibt es keine Alters-Untergrenze für Kinderschändung! Das Judentum hat immerhin eine Alters-Untergrenze von 3 Jahren und 1 Tag für Geschlechtsverkehr mit nicht-jüdischen Mädchen (siehe Aboda zara Fol.: 37a). Für jüdische Mädchen ist die Alterr-Untergrenze höher. Da der Islam im wesentlichen aus dem Judentum entstanden ist, hat der Islam auch die jüdischen Gesetz weitgehend …Mehr
@Hans Eisen Im Islam gibt es keine Alters-Untergrenze für Kinderschändung! Das Judentum hat immerhin eine Alters-Untergrenze von 3 Jahren und 1 Tag für Geschlechtsverkehr mit nicht-jüdischen Mädchen (siehe Aboda zara Fol.: 37a). Für jüdische Mädchen ist die Alterr-Untergrenze höher. Da der Islam im wesentlichen aus dem Judentum entstanden ist, hat der Islam auch die jüdischen Gesetz weitgehend übernommen. Der schiitische Religionsführer Ayatollah Khomeyni hat den Geschlechtsverkehr mit Mädchen sogar bis hinab zum Babyalter erlaubt (siehe "Le petit livre vert de l'Ayatollah Khomeyni). Allerdings hat Khomeyni bei ganz jungen Mädchen das sog. Thighing vorgeschlagen. Was das ist, kann im Internet nachgelesen werden. Der erfundene "Prophet" Mohammed hat Thighing mit seiner erfundenen Frau Aisha praktiziert, da die erfundene Frau Aisha erst 6 Jahre alt war bei der Heirat. Als die erfundene Frau Aisha dann 9 Jahre alt war, hat der erfundene "Prophet" dann mit dem Thighing aufgehört. Die blosse Existenz des Islams ist eine Monstrosität. Die betroffenen Mädchen sind ein Leben lang traumatisiert und schweigen darüber. Wann wird Gott mit dieser abscheulichen, menschenverachtenden Religion aufräumen?
Hans Eisen
Ich rufe alle gläubigen Katholiken auf, sich in der AfD anstatt der Zentrumspartei zu engagieren, denn das ZENTRUM ist letztlich eine linke Politsekte.
SvataHora
@Irenäus - Ich gebe Ihnen recht! Ich sagte nur, dass bestimmt wieder die "Entwürdigungskeule" rausgeholt wird, um "Genitaluntersuchungen" (als solche werden sie dann gebrandmarkt!) zu verhindern, damit schön alles beim alten bleibt.
Irenäus
@SvataHora Was ist dann wenn die jungen Mohammedaner beschnitten werden? Das ist wohl viel menschenunwürdiger und entwürdigender, wenn den ca. 8-jährigen Knaben das intimste Stück des ganzen Leibes abgeschnitten wird, und das erst noch vor versammelter Familie um den Stubentisch. Die Begutachtung der Geschlechtsorgane durch einen Arzt ist nicht-invasiv und somit absolut problemlos für alle.
SvataHora
@Irenäus - "den Entwicklungsstand der äußeren Geschlechtsorgane begutachten"? Das hat in Deutschland wohl schlechte Karten: groß wird das Geschrei sein über "menschenunwürdige und entwürdigende Methoden". Da wird dann lieber wieder auf die "humane Option" gesetzt; und der womöglich 20jährige kommt als "15jähriger§ mit einer Minimalstrafe davon. Das wird eine zeitlang gutgehen. Aber das Volk lässt …Mehr
@Irenäus - "den Entwicklungsstand der äußeren Geschlechtsorgane begutachten"? Das hat in Deutschland wohl schlechte Karten: groß wird das Geschrei sein über "menschenunwürdige und entwürdigende Methoden". Da wird dann lieber wieder auf die "humane Option" gesetzt; und der womöglich 20jährige kommt als "15jähriger§ mit einer Minimalstrafe davon. Das wird eine zeitlang gutgehen. Aber das Volk lässt sich auf Dauer nicht zum Narren halten und wird bei kommenden Wahlen entsprechend das Kreuzchen setzen!
Irenäus
Die Altersbestimmung kann aber auch schnell, einfach und fast gratis durch jeden Arzt durchgeführt werden. Er muss nur den Entwicklungstand der äusseren Geschlechtsorgane begutachten. Diese kostengünstige Methode wird z.B. in der Schweiz bei zweifelhaften Altersangaben angewendet, d.h in den Fällen, wo die Invasoren ein viel zu tiefes Alter angeben. Meistens korrigieren die Betroffenen von selbst …Mehr
Die Altersbestimmung kann aber auch schnell, einfach und fast gratis durch jeden Arzt durchgeführt werden. Er muss nur den Entwicklungstand der äusseren Geschlechtsorgane begutachten. Diese kostengünstige Methode wird z.B. in der Schweiz bei zweifelhaften Altersangaben angewendet, d.h in den Fällen, wo die Invasoren ein viel zu tiefes Alter angeben. Meistens korrigieren die Betroffenen von selbst das Alter noch oben.
Hans Eisen
Kinderschändung ist laut Sharia erlaubt, wenn das Mädchen mindestens 9 Jahre alt ist, weil Mohammed es so mit seiner Aise gemacht hat. In Deutschland dürfen Araber und Neger sowieso alles tun, ohne dafür bestraft zu werden. Man kann jetzt schon wetten, dass der Mörder nur eine Bewährungsstrafe bekommt.