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Priester vom Gericht verurteilt, da er an das Beichtgeheimnis festhält.

Das Strafgericht von Brügge hat einen Priester, der sich auf das Beichtgeheimnis beruft, wegen unterlassener Hilfeleistung zu einem Monat Bewährung und zur Zahlung einer moralischen Entschädigung von einem symbolischen Euro an die klagende Partei verurteilt.
Die Witwe eines Mannes, der sich das Leben genommen hatte, verklagte den Geistlichen - ein Freund des Selbstmörders - wegen unterlassener Hilfeleistung. Der Mann, der lange an einer schweren Depression litt, hatte kurz vor seinem Selbstmord im Oktober 2015 rund eine Stunde lang mit seinem Freud, dem Priester, telefoniert.
Nach Angaben der Witwe habe es im Vorfeld dieser Verzweiflungstat mehrere Telefongespräche zwischen den beiden Freunden gegeben und es seien auch SMS-Nachrichten zu dem Vorfall ausgetauscht worden. Doch der Priester habe gegen den Suizid seines Freundes nichts unternommen und er habe auch niemanden anders diesbezüglich angesprochen.

„Jeder, ohne Ausnahme, ist dazu verpflichtet, einem Menschen in einer Notsituation zu helfen.“
Staatsanwaltschaft Brügge
Aus diesem Grunde hatte die Witwe des Opfers Anzeige erstattet. Der Priester jedoch berief sich auf sein Glaubensbekenntnis und auf das Beichtgeheimnis und gab an, eben aus diesem Grunde nichts unternehmen durfte. Der Anwalt der Klägerin gab dazu an, dass man diesen Vorgang als einen Präzedenzfall betrachte und „dies nicht noch einmal sehen wolle.“
Ein Richter am Strafgericht von Brügge gab der Klägerin jetzt recht und verurteilte den Geistlichen wegen unterlassener Hilfeleistung zu dieser eher symbolischen Strafe. Auch die Staatsanwaltschaft war der Ansicht, dass der Priester jemanden ins Vertrauen hätte nehmen müssen: „Jeder, ohne Ausnahme, ist dazu verpflichtet, einem Menschen in einer Notsituation zu helfen.“
Juristen machen in Belgien einen Unterschied zwischen kirchlichem Recht und der belgischen Gesetzgebung. Die Witwe des Opfers hatte angegeben, dass ihr Mann immer, wenn er einen Tiefpunkt erreicht hatte, Freunde anrief. Dies sei ihrer Ansicht nach immer eine Art Hilferuf gewesen.
Der Priester wird gegen das Urteil in Berufung gehen. Dessen Anwalt gab dazu an, dass der Mann ausdrücklich nicht gewollt habe, dass sich sein Mandant an seine Gattin richtete: "Mein Mandant hat diesen Willen respektiert und muss dafür jetzt büßen."
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Der Mann war ein Freund der Familie.