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Bundesverfassungsgericht nimmt NetzDG-Klage von Beverfoerde u.a. nicht zur Entscheidung an

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die vor acht Monaten eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als unzulässig eingestuft und die drei Beschwerdeführer, Hedwig von Beverfoerde u.a., auf den fachgerichtlichen Rechtsweg verwiesen.

Der entsprechende Nichtannahmebeschluss desBVerfG erging bereits am 23.04.2019 (Az. 1 BvR 2314/18), wurde jedoch dem Anwalt der drei Beschwerdeführer erst Wochen später zugestellt. Beverfoerde und Mitstreiter sehen sich durch das NetzDG sowohl in ihrer Meinungsfreiheit als auch in ihrer Informationsfreiheit verfassungswidrig beeinträchtigt.In seiner dreiseitigen Begründungbejahte das Gericht zwar einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 I 1, 1. Alt. GG), verwies die Beschwerdeführer jedoch auf den fachgerichtlichen Instanzenweg, der mitunter jahrelang dauern könnte.

Im Ergebnis hat das Bundesverfassungsgericht damit auch eine Ausnahme vom grundsätzlichen Erfordernis der fachgerichtlichen Rechtswegerschöpfung wegen grundsätzlicher Bedeutung – diese Ausnahme lässt das Bundesverfassungsgerichtsgesetz ausdrücklich zu –abgelehnt, worauf sich die Beschwerdeführer insbesondere berufen hatten.

Rechtsanwalt Dr. Lipinski: »Die Entscheidung ist schwer verständlich. Bei einer derart wichtigen verfassungsrechtlichen Streitfrage, die die Meinungs- und Informationsfreiheit von vielen Millionen namentlich Facebook-und Twitter- Nutzern betrifft, ist es nicht nachvollziehbar, die Beschwerdeführer auf einen jahrelangen fachgerichtlichen Instanzenzug zu verweisen, während täglich viele Videos, Beiträge u.Ä. weiterhin gelöscht bzw. gesperrt werden.«Die Beschwerdeführer prüfen und erwägen jetzt die Möglichkeiten, die Sache vor anderen Gerichten weiter zu verfolgen.

Die Meinungs- und Informationsfreiheit, insbesondere in den Sozialen Medien, sind auch Voraussetzung für die Arbeit des Aktionsbündnisses DemoFürAlle, das zwei Deutschlandtouren mit dem „Bus der Meinungsfreiheit“ durchgeführt hat.

Beschwerdeführerin und DemoFürAlle-Sprecherin, Hedwig v. Beverfoerde: »Wir sind sehr enttäuscht, dass das Bundesverfassungsgericht die für Millionen Bürger drängende Prüfung des NetzDG auf Verfassungsmäßigkeit verweigert. Mir als Beschwerdeführerin ging es darum, dieses Zensurgesetz an der Wurzel zu fassen. Wir haben deshalb diese einzige Chance zur Verfassungsklage innerhalb Jahresfrist nach Inkrafttreten des Gesetzes genutzt und damit der Allgemeinheit – ganz unabhängig vom Ausgang – einen Dienst erwiesen.

Immerhin haben wir das Bundesverfassungsgericht veranlasst, die Zurückweisung ordentlich zu begründen, während es mehr als 90% aller Beschwerden ohne ein Wort der Begründung zurückweist. Dabei sah sich das Gericht genötigt, festzustellen, dass ein Eingriff in die Meinungsfreiheit vorliegt. Dass Karlsruhe sich mit keinem Wort zur Sache geäußert hat, ist kein „Freispruch“ für das NetzDG.«
Walpurga50
Pack und Pack hält wohl zusammen.
Fischl
Verräter
Lutrina
Hm, vielleicht liegt das daran, daß die Richter am BVerfG von exakt denselben Parteien ernannt werden, die das NetzDG durchgesetzt haben (Parlament darf gnädigerweise noch darüber "abstimmen" damit die Kulisse aufrecht erhalten bleibt)?
Ist genau wie mit der Staatsfunk-Steuer. Es würde niemals den Machthabern dazwischen gefunkt werden...
Erinnert Tag für Tag mehr an die DDR 🤮