Petition gegen den Globalen Migrationspakt darf beim Petitionsausschuss des Bundestages nicht veröffentlicht werden, weil sie den interkulturellen Dialog belasten könnte.

(David Berger) Der Petitionsausschuss des Bundestags hat eine Petition, die die Unterzeichnung des „Global Compact for Migration“ verhindern will, von seinen Internetseiten gelöscht bzw. nicht frei geschaltet. Nach Angaben des Bundestagsabgeordneten Hansjörg Müller ist die zuständige Verwaltung der Meinung, eine Veröffentlichung könnte den interkulturellen Dialog belasten.

Ob dieser Akt, der jedem demokratischen Denken und der Grundidee des Petitionsausschusses des Bundestags diametral entgegen steht, auf Anweisung von oben oder aus vorauseilendem Gehorsam erfolgte, ist zur Stunde noch unklar.

Mir liegt der Text der Petition allerdings vor. Er fordert einen Bundestagsbeschluss, in dem der Bundestag der Bundesregierung untersagt, dem „Global Compact for Migration“ beizutreten bzw. diesem Dokument im Namen der Bundesregierung zuzustimmen. Oder andere Handlungen zu unternehmen, durch welche Deutschland dem „Global Compact for Migration“ beitritt, diesen unterstützt oder sich sonst wie im Sinne dieses Dokuments sich politisch bindet.

BUNDESTAG SOLL DER KANZLERIN DIE UNTERZEICHNUNG DES MIGRATIONSPAKTES UNTERSAGEN

In der Begründung dazu heißt es: „Die Garantie der Rechtssetzungsbefugnis der Legislative, die Einheitlichkeit der Rechtsordnung, der Vorbehalt der Machbarkeit aus dem Gewährleistungsrechten des Grundgesetzes, insbesondere des Grundrechts auf Asyl, sind souveräne, unveräußerliche Rechte der Bundesrepublik Deutschland.

Die Einwanderung nach Deutschland kann nicht durch ein Globales Forum künftig rechtsverbindlich und unabänderlich über die Souveränität des Deutschen Staatsvolkes bestimmt werden.“

TEXT WURDE NACHTRÄGLICH VERÄNDERT

Hinzukommt, dass man die Betroffenen offensichtlich sehr bewusst täuschen wollte, indem man den ursprünglichen Textentwurf vom Februar gegenüber dem am 11. Juli zur Abstimmung vorgelegten klammheimlich verändert hat.

In der Petition heißt es:

„Vorgestellt und beschlossen wurde im Europaparlament am 05.02.2018 eine weitaus weniger rechtlich und unmittelbar rechtlich weitreichende Formulierung. Zwischen der Variante aus Februar und der vom 11. Juli liegen hingegen so erhebliche Unterschiede, dass der Bundestag aufgefordert wird, der Kanzlerin die Unterzeichnung des Globalen Pakts zur Migration am 11.12.2018 anlässlich der feierlichen Eröffnung der UN-Konferenz in Marrakesch zu untersagen.“

„DIE KANZLERIN HAT KEIN RECHT, AM DEUTSCHEN BUNDESTAG VORBEI, DEN SOUVERÄN ZU MISSACHTEN“

Und dann kommt eine Passage, die eigentlich von unserem Demokratie- und Rechtsstaatbegriff her eine Selbstverständlichkeit ist, aber dennoch in unserer „Merkeldiktatur“ immer mehr in Vergessenheit geraten ist: „Die Kanzlerin hat kein Recht, am Deutschen Bundestag vorbei, den Souverän zu missachten. Der Bundestag möge sich intensiv mit dem Werk auseinandersetzen, Sachverständige hören und dann darüber entscheiden.“

Die schlechten Erfahrungen mit dem Petitionsausschuss des Bundestags und seiner Verwaltungssstellen, die bereits die Initiatoren und Unterzeichner der Petition 2018 machen mussten, scheinen offensichtlich kein Einzelfall zu sein.

Nur dass man nun bereits im Vorfeld vermeiden will, dass es überhaupt zu einer Petition kommt bzw. klar wird, was die Bevölkerung Deutschlands wirklich zur Flüchtlingspolitik des Systems Merkel denkt.

Was der Petitionsausschuss hier bietet, ist ein Schlag ins Gesicht unserer Demokratie. Einmal mehr wurde der Geist unsere freiheitlichen Demokratie auf dem Altar des immigrationsbesoffenen Systems Merkel geopfert.




Hansjörg Müller, MdB@mueller_mdb

Eine Petition wird nicht auf den
Theresia Katharina
Wenn doch der Globale Migrationspakt angeblich keine bindende Wirkung hat, warum wird dann die Petition dagegen nicht zugelassen, was einem Verbot gleichkommt?
Wäre doch dann eigentlich völlig egal!
luna1
Frau Merkel wird das verboten haben .. Demokratie war gestern :(