Eine der Falschbeschuldigungen war der Bischof von Hildesheim
Auszug aus dem Gastkommentar von Manfred Lütz über die Missbrauchs-Studie im Auftrag der deutschen Bischofskonferenz
Es gab sichere Hinweise auf Falschbeschuldigungen, bis ein solcher Fall mit der evidenten Falschbeschuldigung des verstorbenen Bischofs von Hildesheim Janssen auch öffentlich wurde. Ein angeblicher Betroffener hatte die 5 000 Euro erhalten und erst gesagt, er wolle nicht, dass dem weiter nachgegangen werde. Dann aber erpresste er die Kirche: Wenn sie ihm nicht einen höheren Geldbetrag zahle, dann gehe er zum Spiegel.
Die Kirche tat das nicht und der Spiegel tat dem Mann den Gefallen, eine Story daraus zu machen. Sofort trat ein Weihbischof auf und erklärte aus eigener Kompetenz, die Beschuldigung sei glaubwürdig.
Inzwischen ist offenbar durch die Recherchen eines Notars klar, dass es sich um eine Falschbeschuldigung handelte, doch niemand seitens der Kirche wollte an den Fall noch einmal rühren. Für diese Eskalation war die leichtfertige Gewährung der 5 000 Euro der Ausgangspunkt.
De facto werden ja so gut wie alle Anträge genehmigt. Es gibt nur vier Prozent Ablehnungen.
Der Teilstudie 1 kann man nun genauere Zahlen entnehmen, die aber wissenschaftlich nicht kritisch diskutiert werden. Immerhin hat man bei 23 Prozent der Antragsteller Hinweise in den Personalakten gefunden, aber bei 50 Prozent (!) zahlte man ohne jeden Aktenhinweis (45), man zahlte wegen der „Glaubwürdigkeit des Antragstellers .. oder aus caritativen Erwägungen“(46). Der wissenschaftliche Tiefpunkt von Teilprojekt 1 ist dann der abenteuerliche Schluss, den die Autoren daraus ziehen. Sie meinen nämlich, dass alle Antragsteller, über die in den Akten nichts zu finden ist, natürlich zum „Dunkelfeld“ zählen müssen. Das widerspricht nun jeder wissenschaftlichen Evidenz. Ohnehin ist schon auf Seite 42 fälschlicherweise von „Anträge(n) und damit die entsprechenden Missbrauchsfälle(n)“ die Rede.
Es gab sichere Hinweise auf Falschbeschuldigungen, bis ein solcher Fall mit der evidenten Falschbeschuldigung des verstorbenen Bischofs von Hildesheim Janssen auch öffentlich wurde. Ein angeblicher Betroffener hatte die 5 000 Euro erhalten und erst gesagt, er wolle nicht, dass dem weiter nachgegangen werde. Dann aber erpresste er die Kirche: Wenn sie ihm nicht einen höheren Geldbetrag zahle, dann gehe er zum Spiegel.
Die Kirche tat das nicht und der Spiegel tat dem Mann den Gefallen, eine Story daraus zu machen. Sofort trat ein Weihbischof auf und erklärte aus eigener Kompetenz, die Beschuldigung sei glaubwürdig.
Inzwischen ist offenbar durch die Recherchen eines Notars klar, dass es sich um eine Falschbeschuldigung handelte, doch niemand seitens der Kirche wollte an den Fall noch einmal rühren. Für diese Eskalation war die leichtfertige Gewährung der 5 000 Euro der Ausgangspunkt.
De facto werden ja so gut wie alle Anträge genehmigt. Es gibt nur vier Prozent Ablehnungen.
Der Teilstudie 1 kann man nun genauere Zahlen entnehmen, die aber wissenschaftlich nicht kritisch diskutiert werden. Immerhin hat man bei 23 Prozent der Antragsteller Hinweise in den Personalakten gefunden, aber bei 50 Prozent (!) zahlte man ohne jeden Aktenhinweis (45), man zahlte wegen der „Glaubwürdigkeit des Antragstellers .. oder aus caritativen Erwägungen“(46). Der wissenschaftliche Tiefpunkt von Teilprojekt 1 ist dann der abenteuerliche Schluss, den die Autoren daraus ziehen. Sie meinen nämlich, dass alle Antragsteller, über die in den Akten nichts zu finden ist, natürlich zum „Dunkelfeld“ zählen müssen. Das widerspricht nun jeder wissenschaftlichen Evidenz. Ohnehin ist schon auf Seite 42 fälschlicherweise von „Anträge(n) und damit die entsprechenden Missbrauchsfälle(n)“ die Rede.