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Abtreiberin für Werbung schuldiggesprochen

Das Amtsgericht der hessischen Stadt Gießen verurteilte die Abtreiberin Kristina Hänel (61) am Freitag zur Zahlung von 40 Tagessätzen à 150 Euro - insgesamt 6.000 Euro. Damit folgte die Vorsitzende Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft.Mediziner. „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil.

Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.

Die Verteidigerin der Abtreiberin kündigte Berufung an.
De Profundis
Der Verein 'Ärzte für das Leben' erklärte, Abtreibung sei keine normale medizinische Leistung, sondern die Tötung eines Menschen vor seiner Geburt. In einer humanen Gesellschaft habe eine Werbung für Abtreibung deshalb keinen Platz.
Ein einfacher Christ
In diesem Punkt ist es in Deutschland besser als in Österreich, wo in Wien die Werbung für den Kindermord in vielen U-Bahn-Stationen zu sehen ist.
Eugenia-Sarto
Das Urteil ist gut. Schön wäre bei der Begründung gewesen, dass die Richterin noch gesagt hätte, dass bei der Abtreibung ein Baby getötet wird.
Tina 13
Wie lange schaut mal wohl noch zu oder weg, obwohl man die Gebote Gottes kennt ?!
Stelzer
Eine korrekte Richterin und ebenso der Staatsanwalt. Heute nicht mehr allgemein vorhanden. Ein Trost in übler Zeit.
De Profundis
Sie will ggf. bis vors Bundesverfassungsgericht.