Abtreiberin für Werbung schuldiggesprochen
Das Amtsgericht der hessischen Stadt Gießen verurteilte die Abtreiberin Kristina Hänel (61) am Freitag zur Zahlung von 40 Tagessätzen à 150 Euro - insgesamt 6.000 Euro. Damit folgte die Vorsitzende Richterin der Forderung der Staatsanwaltschaft.Mediziner. „Der Gesetzgeber möchte nicht, dass über den Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit diskutiert wird, als sei es eine normale Sache“, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.
Die Verteidigerin der Abtreiberin kündigte Berufung an.
Bei einem Schwangerschaftsabbruch handele es sich nicht um eine normale Leistung wie beim Herausnehmen eines Blinddarms. Das Gericht entsprach mit dem Urteil der Forderung des Staatsanwalts.
Die Verteidigerin der Abtreiberin kündigte Berufung an.