Der Fuldaer Erzbischof Johannes Dyba über das rot-grüne Gleichstellungsgesetz im Juli 2000
Zum rot-grünen Gleichstellungsgesetz äußerte sich Erzbischof Johannes Dyba im Nachrichten-Magazin DER SPIEGEL Nr. 28/2000:
Recht ist es, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Gleiches ungleich oder Ungleiches gleich zu behandeln schafft dagegen Unrecht. Das ist der elementare Webfehler des Gesetzentwurfs. Da eine beliebige Freundschaft oder Partnerschaft sich von Ehe und Familie mit all ihren Lasten und Pflichten wesentlich und absichtsvoll unterscheidet, ist es Unrecht, sie gleichzustellen.
Volker Beck sagt, dass er mit seinen Vorstellungen vor 20 Jahren noch ausgelacht worden wäre. Das stimmt, weil vor 20 Jahren noch jedes Kind wusste, dass zur Ehe Mann und Frau gehören und ein gleichgeschlechtliches Paar, das sich im Standesamt zwecks Eheschließung eingefunden hätte, für geistesgestört erklärt worden wäre. Die natürliche Ordnung der Dinge hat sich inzwischen aber nicht geändert, nur die ideologische Vernebelung der letzten 20 Jahre hat allzu vielen Leuten den klaren Blick auf die Schöpfungsordnung entzogen.
Die vorgesehene Gleichstellung widerspricht aber nicht nur der Natur, sondern auch unserer Verfassung. Das Grundgesetz stellt in Artikel 6 Ehe und Familie unter den „besonderen“ Schutz des Staates. Das „Besondere“ ist das Gegenteil von Gleichstellung. Verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Fürsorge der Gemeinschaft gibt das Grundgesetz den Müttern. Von importierten Lustknaben zum Beispiel ist nicht die Rede, abgesehen davon, dass die Koppelung eines Zuzugs- und Bleiberechts an eine homosexuelle Liaison Erpressung Tür und Tor öffnet.
Die besondere Förderung von Ehe und Familie hat unsere Verfassung natürlich nicht ohne Grund vorgesehen, sondern weil von gesunden und glücklichen Familien unser aller Zukunft abhängt. Wenn der Nachwuchs ausbleibt und keine starke neue Generation mehr heranreift, dann sind all die Milliardeninvestitionen für wissenschaftliche und technische Zukunftsprojekte in den Sand gesetzt. Wir haben die Familien bisher eher zu wenig gefördert. Wenn wir jetzt die Weitergabe des Lebens mit all den damit verbundenen Mühen mit dem Verzicht auf seine Weitergabe gleichstellen, sägen wir den Ast ab, auf dem wir einmal sitzen wollen.
Kurzum: Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre eine Verabschiedung von der Schöpfungsordnung, eine Aushöhlung des Grundgesetzes und ein weiterer fataler Schritt in die Degeneration – im wörtlichsten Sinne des Wortes.
Quelle: www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-84385.html
Recht ist es, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln. Gleiches ungleich oder Ungleiches gleich zu behandeln schafft dagegen Unrecht. Das ist der elementare Webfehler des Gesetzentwurfs. Da eine beliebige Freundschaft oder Partnerschaft sich von Ehe und Familie mit all ihren Lasten und Pflichten wesentlich und absichtsvoll unterscheidet, ist es Unrecht, sie gleichzustellen.
Volker Beck sagt, dass er mit seinen Vorstellungen vor 20 Jahren noch ausgelacht worden wäre. Das stimmt, weil vor 20 Jahren noch jedes Kind wusste, dass zur Ehe Mann und Frau gehören und ein gleichgeschlechtliches Paar, das sich im Standesamt zwecks Eheschließung eingefunden hätte, für geistesgestört erklärt worden wäre. Die natürliche Ordnung der Dinge hat sich inzwischen aber nicht geändert, nur die ideologische Vernebelung der letzten 20 Jahre hat allzu vielen Leuten den klaren Blick auf die Schöpfungsordnung entzogen.
Die vorgesehene Gleichstellung widerspricht aber nicht nur der Natur, sondern auch unserer Verfassung. Das Grundgesetz stellt in Artikel 6 Ehe und Familie unter den „besonderen“ Schutz des Staates. Das „Besondere“ ist das Gegenteil von Gleichstellung. Verfassungsrechtlichen Anspruch auf die Fürsorge der Gemeinschaft gibt das Grundgesetz den Müttern. Von importierten Lustknaben zum Beispiel ist nicht die Rede, abgesehen davon, dass die Koppelung eines Zuzugs- und Bleiberechts an eine homosexuelle Liaison Erpressung Tür und Tor öffnet.
Die besondere Förderung von Ehe und Familie hat unsere Verfassung natürlich nicht ohne Grund vorgesehen, sondern weil von gesunden und glücklichen Familien unser aller Zukunft abhängt. Wenn der Nachwuchs ausbleibt und keine starke neue Generation mehr heranreift, dann sind all die Milliardeninvestitionen für wissenschaftliche und technische Zukunftsprojekte in den Sand gesetzt. Wir haben die Familien bisher eher zu wenig gefördert. Wenn wir jetzt die Weitergabe des Lebens mit all den damit verbundenen Mühen mit dem Verzicht auf seine Weitergabe gleichstellen, sägen wir den Ast ab, auf dem wir einmal sitzen wollen.
Kurzum: Die Verabschiedung dieses Gesetzes wäre eine Verabschiedung von der Schöpfungsordnung, eine Aushöhlung des Grundgesetzes und ein weiterer fataler Schritt in die Degeneration – im wörtlichsten Sinne des Wortes.
Quelle: www.spiegel.de/spiegel/vorab/a-84385.html