Die Katholische Kirche in der Europäischen Union:
www.comece.eu/site/de/homeMigration und Asyl: Schwerpunkt auf Neufassung der Dublin-Verordnung
Die COMECE-Arbeitsgruppe für Migration und Asyl setzte sich in ihrer letzten Sitzung mit dem Status der Verhandlungen über die Neufassung der Dublin-Verordnung, die Ende Juni 2018 vom Rat angenommen werden soll, auseinander. Die Veranstaltung fand letzte Woche statt: Experten der Bischofskonferenzen, Vertreter katholischer Organisationen und EU- wie UN-Mitarbeiter nahmen daran teil.
Die Arbeitsgruppe disskutierte auch die Kriminalisierung humanitärer Hilfe für irreguläre Migrantinnen und Migranten sowie den Stand der Verhandlungen im Zusammenhang mit dem „UN Global Compact for Migration” und jenem zu Flüchtlingen.
Die COMECE unterstützt eine aktivere Rolle der EU und ihrer Mitgliedstaaten bei stärkeren Bemühungen zur Überwindung der Ursachen von Zwangsmigration. Insbesondere Förderung von Rechtsstaatlichkeit, Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger, Stärkung von Friedensstrukturen und Stabilität sowie ambitioniertere Investitionen in den Herkunfts- und Transitländern sollten hier zu den europäischen Prioritäten gehören.
Die Neufassung der Dublin-Verordnung wird die für Asylverfahren zuständigen Staaten neu bestimmen und einen Verteilungsmechanismus zur Umsiedlung von Flüchtlingen einführen. Aktuelle Meinungsverschiedenheiten zwischen den EU-Mitgliedstaaten bestehen insbesondere bezüglich der Verbindlichkeit des Mechanismus und der vorgeschriebenen Aufenthaltsdauer (in Jahren), welche für den Geflüchteten im zuständigen Land gelten soll.
Während der Sitzung der COMECE-Arbeitsgruppe wiesen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf die Herausforderungen hin, vor denen lokale Behörden bei der Umsetzung der EU-Rechtsvorschriften stehen. Diese kriminalisieren die illegale Einreise, Durchreise und illegale Unterbringung von Migrantinnen und Migranten. In einigen EU-Mitgliedstaaten schreckt eine Atmosphäre der Einschüchterung die Menschen davon ab, ihre moralische und, in einigen Fällen, auch rechtliche Verpflichtung zu erfüllen, irregulären Migranten eine helfende Hand zu reichen.
Bei einem kürzlichen Besuch im COMECE-Sekretariat erklärte P. Fabio Baggio cs, Unterstaatssekretär für Migration und Flüchtlinge des Heiligen Stuhls, dass der „UN Global Compact on Migration” und jener zu Flüchtlingen den Rahmen für ein internationales Management von Migrationszuströmen und einen besseren Schutz von Asylbewerbern auf der Grundlage eines Menschenrechtsansatzes, der die Menschen in den Mittelpunkt dieser Politik stellt, stärken könnten, obwohl sie keine verbindlichen Instrumente sind.
Die für Migration zuständige Abteilung des Heiligen Stuhls hat 20 Handlungsempfehlungen veröffentlicht, in denen grundlegende Fragen diskutiert werden, welche die UN Global Compacts enthalten sollten.
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