Kreuzentfernung hatten wir in Bayern – Deutschland auch schon einmal.
gehen Sie doch bitte zum ehrwürdigen Herrn Ratzinger, er war in der Pfarrei Heiligblut Nachfolger von Pater Delp. Dieser brachte während der NS Diktatur in einer Nacht und Nebel Aktion die Kreuze wieder in die Schulen zurück. Pater Delp wurde vom Schergen Freisler zum Tode verurteilt. Nach dem Krieg krochen dann Richter aus der …Mehr
Kreuzentfernung hatten wir in Bayern – Deutschland auch schon einmal.
gehen Sie doch bitte zum ehrwürdigen Herrn Ratzinger, er war in der Pfarrei Heiligblut Nachfolger von Pater Delp. Dieser brachte während der NS Diktatur in einer Nacht und Nebel Aktion die Kreuze wieder in die Schulen zurück. Pater Delp wurde vom Schergen Freisler zum Tode verurteilt. Nach dem Krieg krochen dann Richter aus der Verbrennungsasche der christlichen Märtyrer und sprachen der Freisler Witwe eine höhere Pension zu, weil Freisler ja noch Verfassungsrichter hätte werden können, so im Urteil der Bundesrepublik Deutschland, was für mich glaubhaft ist, dass er das geworden wäre.
Ich spreche allen Richtern aus diesem Grund das Recht ab darüber zu urteilen, mir ist schlecht.
Gründe:
1. Ich gehöre weder der römisch-katholischen noch der evangelischen Glaubensgemeinschaft an. Diese streiten mir zu viel miteinander und nehmen dann miteinander das gleiche Kreuz ab.
Ich stehe zum Kreuz und lehne als Konfessionsloser die Kreuzabnahme ab. Das Kreuz ist das Zeichen der Gewaltlosigkeit. Sicher wurden mehr Andersgläubige vom Römischen Imperium und vom Osmanischen Reich am Kreuz zu Tode gequält, als Christen auch jetzt noch. IS bitte nicht vergessen. Keine Glaubensgemeinde hat das Recht das Kreuz für sich zu vereinnahmen. Eine Volksgemeinschaft kann sich mit Mehrheit zum Kreuz bekennen. In Bayern ist das jetzt erfolgt und wird auch so bleiben. Das Kreuz diskriminiert niemanden, es bedroht niemanden, oder?
2. Ich suche einen Rechtsanwalt für Europäisches Recht, der mich mit meiner Forderung vertritt.
Die Herausgeber des Buches in dem „Ungläubiger“ so oft vorkommt „165 mal“ müssen diesen Ausdruck ändern in „Andersgläubiger“. Dass Kinder mit diesem Religionslehrbuch den Ausdruck „Ungläubiger“ missbrauchen, ist verständlich. Aus diesem Grund muss die Änderung erfolgen. Dieser Ausdruck muss geändert werden in „andersgläubig“ und die Welt wäre ein Stück friedlicher. Ungläubiger ist nach Europäischen Recht diskriminierend und soll gerichtlich verboten werden. Das hat nichts mit Religionsfreiheit zu tun. Übrigens, gottlos ist auch diskriminierend und ist ein Schimpfwort gröbster Art.
Die weibliche Form von „Ungläubiger, Ungläubigen“ kommt in dem zu verändernden Buch nicht vor. Bitte nachdenken! Selbst das Ändern von Nationalhymnen wird doch schon gefordert also!
Das AGG will Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern bzw. beseitigen.
Bis jetzt hat sich kein Rechtsanwalt gemeldet! Und ihr alle, die ihr hier schreibt nehmt es hin, dass man euch als Ungläubige, also Gottlose in einem religiösen Lehrbuch beschimpft, auch Sie . Ich nehme es nicht hin, auch für mich ist die Religionsfreiheit gültiges Gesetz.
Das Kreuz wird hier in Bayern, und ich hoffe in ganz Deutschland, all denen entgegen gehalten als Zeichen, dass hier Glaubensfreiheit Gesetz ist und „Andersgläubige“ keine Schutzgebühr zahlen müssen, auf dass man sie am Leben lässt. Ich warte jetzt darauf, dass ein besonders Schlauer fordert, dass sich das Rote Kreuz in den Roten Halbmond verwandelt. Oh je, jetzt darf ich nicht auch noch Neger sagen, jetzt muss ich mein geliebtes Buch ‚Onkel Toms Hütte’ verstecken, weil es plötzlich rassistisch ist. Herr, ich bitte dich, lass den Querdenkern das Gehirn aus der Nase wuchern, damit es ihnen auch noch an Luft mangelt für sinnloses Geschwätz.
– Rotes Kreuz Gründung 1864, Roter Halbmond 1947, Frage: Warum Halbmond?