Strafbare Gedanken? Die UN-Resolution 2178

Strafbare Gedanken? Die UN-Resolution 2178

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„UN-Sicherheitsrat - UN Security Council - New York City - 2014 01 06“ von Neptuul - Creative Commons Attribution-Share Alike 3.0 über Wikimedia Commons

Im Irak und in Syrien geht der Kampf des IS unvermindert weiter. Die internationale Staatengemeinschaft will verhindern, dass ausländische Kämpfer in die Region reisen und den IS unterstützen. Laut UN-Generalsekretär Ban Ki-Moon haben sich seit Beginn des Konflikts bis zu 30.000 ausländische Kämpfer den Terroristen angeschlossen. Öffentlichkeitswirksam wurde eine Resolution des Sicherheitsrats verabschiedet. Darin heißt es, dass Staaten „ihre Staatsangehörigen, die in einen Staat reisen oder zu reisen versuchen, um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zu lassen“ angemessen bestraft werden sollen. Pardon – bestraft werden müssen. Die Umsetzung der Resolution in nationales Recht ist für die UN-Mitgliedsstaaten nämlich verpflichtend. Wir haben mit Annika Poschadel und Jutta Bader vom Freiburger Institut für Kriminologie und Wirtschaftsstrafrecht über den neusten Streich aus New York gesprochen.