Ein weiteres Land macht Fortschritte: Die Ehe für alle in Slowenien ist da!
Die meisten osteuropäischen Staaten haben weder gleichgeschlechtliche Partnerschaften noch Ehen legalisiert. Jetzt macht Slowenien vor, wie’s auch geht!
Denn: Seit Dienstag können gleichgeschlechtliche Paare auch in Slowenien heiraten!
Damit ist das Land das 14. EU-Mitglied, das die Ehe für alle eingeführt hat. In dem 2,1 Millionen Einwohner-Staat sind verheiratete Homo-Paare nun in allen Bereichen mit denen von heterosexuellen Ehepaaren gleichgestellt.
Staatspräsidentin Nataša Pirc Musar (54) erklärte dazu: „Menschenrechte sind weder rechts noch links. Sie sind universell, wir alle haben sie.“ Man müsse für diese Rechte „jeden Tag“ kämpfen.
Bereits im Oktober war das entsprechende Gesetz zur Eheöffnung mit großer Mehrheit vom slowenischen Parlament beschlossen worden. Wenige Monate zuvor entschied das slowenische Verfassungsgericht bereits, dass auch gleichgeschlechtliche Paaren das Recht auf Heirat und Adoption von Kindern haben. Das Parlament müsse daher die Gesetzgebung anpassen.
Die Regierung Sloweniens kommentierte die Gesetzesänderung in gleich mehreren Sprachen auf Twitter.
So schrieb sie etwa auf Deutsch: „Heute ist ein wichtiger Tag. Indem Slowenien der gleichgeschlechtlichen Ehe die gleichen Rechte wie der heterosexuellen Ehe gewährt, schließen wir uns den fortschrittlichsten und liberalsten Demokratien der Welt an.“
▶︎ Nun heißt es im slowenischen Ehe-Gesetz:
Eine Ehe ist die lebenslange Vereinigung von zwei Menschen.
Ehe für alle seit knapp acht Jahren geplant
Eigentlich hatte das slowenische Parlament bereits im März 2015 die Öffnung der Ehe beschlossen. Durch einen Volksentscheid kurz vor Weihnachten 2015 wurde dies dann mit 63 Prozent Gegenstimmen gestoppt. Fortan stand gleichgeschlechtlichen Paaren nur die bereits 2006 eingeführte Eingetragenen Lebenspartnerschaft – mit eingeschränkten Rechten und Pflichten – zur Verfügung.
Bis jetzt!
Die Gegner der Ehe für alle wollten nach der Entscheidung im vergangenen Herbst übrigens erneut einen Volksentscheid anstoßen, doch das Parlament ließ das nicht zu. So entschied der Verfassungsgerichtshof am 11. Januar, dass diese Entscheidung rechtmäßig war – und ebnete so den Weg für die Ehe-Gleichstellung.
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