Vereinigte Staaten :
Mehrheit im Senat für Gesetz für gleichgeschlechtliche Ehe

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Demonstranten schwenken im Juni 2021 eine Regenbogenflagge vor dem US-Kapitol in Washington.
Die gleichgeschlechtliche Ehe ist in den USA zwar durch eine Entscheidung des Supreme Court legalisiert, das Recht darauf jedoch noch nicht im Gesetz verankert. Das wollen die Demokraten ändern.

Die USA haben einen wichtigen Schritt gemacht, um gleichgeschlechtliche Ehen in einem Gesetz zu verankern. Der US-Senat erreichte eine ausreichende Mehrheit, um einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Abstimmung zu bringen. Bedeutend ist, dass sich dafür 12 Republikaner den 50 demokratischen Senatoren anschlossen. Um das Gesetz voranzubringen, waren mindestens 60 Stimmen notwendig – und die Demokraten waren damit auf Unterstützung aus dem Lager der Republikaner angewiesen.

Der Entwurf muss nun noch in einer für die nächsten Tagen oder Wochen erwarteten Abstimmung vom Senat angenommen werden und das Repräsentantenhaus passieren. Dann kann Präsident Joe Biden es unterzeichnen. „Amerikaner sollten das Recht haben, die Person zu heiraten, die sie lieben“, kommentierte Biden den Durchbruch im Senat.

Demokraten unter Zeitdruck

Bidens Demokraten halten noch bis Jahresende die Mehrheit im Abgeordnetenhaus. In der nächsten Legislaturperiode werden nach der Wahl vergangene Woche die Republikaner knapp die Kontrolle über die Kammer haben. Die Demokraten müssen sich entsprechend beeilen, ihnen wichtige Gesetzesvorhaben durchzubringen.

Gleichgeschlechtliche Ehen wurden in den USA durch eine Entscheidung des Obersten Gerichts 2015 legalisiert. Es erklärte ein Gesetz aus dem Jahr 1996 für verfassungswidrig, in dem Ehe als ein Bund zwischen einem Mann und einer Frau festgeschrieben wurde. In diesem Jahr kamen allerdings Sorgen auf, nachdem die konservative Mehrheit im Obersten Gericht sein aus dem 70er Jahren stammende Urteil zum Recht auf Abtreibungen rückgängig machte. Und einer der Richter, Clarence Thomas, nannte die Entscheidung zu gleichgeschlechtlichen Ehen in einer Reihe von Urteilen, die das Gericht noch einmal auf den Prüfstand stellen müsse.