Schutz der Privatsphäre :
AfD will Bargeld im Grundgesetz verankern

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Der AfD-Politiker Peter Boehringer leitet den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags.
Die Partei sieht das Bargeld als gedruckte Freiheit, weil es Bürger vor Überwachung und den Negativzinsen schütze. Deshalb hält sie eine Aufnahme in Artikel 14 des Grundgesetzes für richtig. Geldwäscheaktionen würden ohne Bargeld vollzogen.

Die AfD im Bundestag will Bargeld als Zahlungsmittel im Grundgesetz schützen lassen. „Bargeld ist in unserem Sinn gedruckte Freiheit“, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer Bernd Baumann am Dienstag in Berlin. Es schütze die Bürger vor finanzieller Überwachung und vor „Enteignung“ durch Negativzinsen.

Zwar sei festgelegt, dass Bargeld das einzige gesetzliche Zahlungsmittel sei, sagte AfD-Finanzpolitiker Peter Boehringer. Die einfache gesetzliche Regelung reiche aber nicht mehr. Daher solle der Schutz des Bargeldes in Artikel 14 des Grundgesetzes verankert werden. Dass Bargeld zur Wäsche illegal erworbenen Vermögens genutzt werde, stimmt aus Sicht von Boehringer nicht. „Die großen Geldwäscheaktionen finden nicht über Bargeld statt“, sagte er.

Nach wie vor hängen die Bundesbürger an Scheinen und Münzen. Von jährlich rund 20 Milliarden Transaktionen im Einzelhandel erfolgen die meisten mit Bargeld. Drei von vier Zahlungen an der Ladenkasse werden laut Bundesbank bar abgewickelt. Vor allem bei kleinen Beiträgen greifen die Menschen zu Scheinen und Münzen. Allerdings nehmen gerade bei höheren Beträgen Zahlungen per Karte zu. Verschiedene Akteure, voran die Europäische Zentralbank, wollten aber den Bargeldverkehr immer mehr einschränken. „Und die Bundesregierung nimmt das hin“, kritisierte Baumann.

Die Bargeldliebe der Deutschen ist fast einmalig auf der Welt. Fast nirgendwo wird das Bezahlen mit Scheinen und Münzen so vehement verteidigt und alle anderen Möglichkeiten so verteufelt wie hierzulande. Lediglich in Österreich ist das emotionale Verhältnis ähnlich aufgeladen wie in Deutschland. 90 Prozent der Österreicher können sich nicht vorstellen, auf Bargeld zu verzichten.

In der Alpenrepublik forderte die konservative Österreichische Volkspartei (ÖVP) im Wahlkampf, Bargeld in der Verfassung zu verankern. „Der Einsatz von Bargeld ist für viele Menschen, gerade für die ältere Bevölkerung in Österreich und im ländlichen Raum, eine Grundbedingung für ein selbstbestimmtes Leben“, sagte Kurz.

Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), mit der Kurz bis zum Ibiza-Skandal koalierte, brachte schon im Juni einen Antrag dazu ein, der aber vertagt wurde. Er sollte den Artikel zum Schutz des Eigentums um die Formulierung „Die Verwendung von Bargeld unterliegt keinen Einschränkungen“ ergänzen.

In Deutschland verteidigt eine Koalition aus allen im Bundestag vertretenen Fraktionen das Recht auf Bargeld. Alle sprechen sich gegen eine Abschaffung aus. Die AfD-Fraktionschefin Alice Weidel lobte im August auf Anfrage der F.A.Z. ausdrücklich den Vorstoß der FPÖ, allein um den Bürger weiterhin Anonymität zuzusichern. In den anderen Parteien gibt es Zweifel, wie zielführend ein solcher Schritt wäre.