Eine Person in Schutzkleidung führt einen Antigentest durch
Reuters/Ralph Orlowski
Kostenfreiheit bleibt

CoV-Tests sollen bis Ende März gratis bleiben

Die CoV-Tests sollen gratis bleiben, und das bis Ende März. Das bestätigte das Gesundheitsministerium am Montag auf APA-Anfrage. Ein entsprechender Finanzierungsbeschluss ist am Dienstag im Gesundheitsausschuss vorgesehen. Die Gratisselbsttests aus den Apotheken laufen dagegen mit Ende des Monats aus.

In einer schriftlichen Stellungnahme des Ressorts von Wolfgang Mückstein (Grüne) heißt es, das Ministerium habe sich in den letzten Wochen unter Einbindung von Expertinnen und Experten intensiv mit der Frage der Kostenfreiheit von CoV-Tests in Österreich beschäftigt und sei dabei zum Ergebnis gekommen, dass aus aktueller Sicht eine Weiterführung dieser bestehen bleiben solle.

Sämtliche Maßnahmen, so auch die Testmodalitäten, würden weiter laufend evaluiert und gegebenenfalls an die Situation angepasst. Eigentlich wäre die Finanzierung der Gratistests im Oktober ausgelaufen.

Besserer Überblick durch mehr Tests?

Während in mehreren ÖVP-geführten Bundesländern Stimmen laut geworden waren, die Gratisaktionen zu beenden und zumindest die Rezeptgebühr für einen Test zu verlangen, hatten vor allem die SPÖ-gelenkten Länder für eine Fortsetzung der kostenlosen Tests geworben.

Das Argument dafür ist, dass mit mehr Tests ein besserer Überblick über das Infektionsgeschehen gewahrt werden kann, das Argument dagegen, dass die Testalternative die Impffreudigkeit hemmen kann.

Formal wird mit dem Beschluss am Dienstag ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um Zweckzuschüsse (für Impfungen, Rettungseinsätze, Schutzausrüstungen, Tests etc.) bis Ende März verlängern zu können. Das heißt, man könnte die Zuschüsse (an Länder, Gemeinden etc.) auch früher beenden, sollte eine Evaluierung der aktuellen Lage das nahelegen.

Hacker: Vernünftiger Schritt

Wiens Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) zeigte sich über den bevorstehenden Beschluss erfreut und sprach in einer Stellungnahme von einem vernünftigen und vorausschauenden Schritt. Es sei zweifelsohne richtig, die Frage zu diskutieren, aber in der aktuellen Lage seien die Gratistests der einzig richtige Weg, um die notwendige Sicherheit in den kommenden Monaten zu gewährleisten.

Ganz anders gestaltete sich die Reaktion der FPÖ. Die Regierung verlängere den Ausnahmezustand, weil sie Gefallen gefunden habe an der Unterdrückung, Bevormundung und Spaltung der Gesellschaft bis hinein in die Familien – „und das ohne jede Evidenz und völlig faktenbefreit“, so FPÖ-Chef Herbert Kickl und der freiheitliche Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak in einer gemeinsamen Aussendung.

Verhandlungen zu „3-G“ am Arbeitsplatz

Die Einführung von „3-G“ am Arbeitsplatz ist unterdessen noch nicht fertig ausgehandelt. Kommen werde diese CoV-Maßnahme aber „mit hoher Wahrscheinlichkeit“, sagte Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) am Mittwoch nach dem Ministerrat. Es sei wichtig, dass es auch die Abstimmung mit den Sozialpartnern gebe, und die sei weiter im Laufen, so Kogler zum angestrebten verpflichtenden Nachweis von Impfung, Test oder Genesung von Covid-19 am Arbeitsplatz.

Impfpflicht bei Zivildienern gefordert

Der Arbeiter-Samariter-Bund ist für eine Impfpflicht bei Zivildienern. Es gehe dabei um den Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie der Patienten und Patientinnen, hieß es am Montag in einer Presskonferenz.

Man brauche „Sicherheiten für die Fragen, die damit verbunden sind“, so der Vizekanzler, ohne ins Detail zu gehen. Dem Vernehmen nach sind sich Regierung und Sozialpartner inhaltlich weitgehend einig, feilen aber an der tatsächlichen rechtlichen Umsetzung. Dabei geht es etwa um die Frage der Konsequenzen, wenn sich ein Arbeitnehmer weigert, einen „3-G“-Nachweis zu erbringen.

Kocher: Kündigung bereits jetzt möglich

Auch ÖVP-Arbeitsminister Martik Kocher verwies zu Überlegungen, die „3-G-Regel“ am Arbeitsplatz einzuführen, auf laufende Gespräche, in die auch die Sozialpartner eingebunden seien, wie er am Samstag im Ö1-Mittagsjournal sagte.

Er erinnerte daran, dass im österreichischen Arbeitsrecht eine Kündigung ohnehin ohne Angabe von Gründen – mit einigen Ausnahmen – erfolgen könne. Die Arbeitsrechtsexperten seien sich einig, dass eine dauerhafte Testverweigerung „natürlich ein Grund für eine Kündigung wäre“.