Baustopp
Hat die Swisscom in Zuchwil illegal auf 5G umgerüstet?

Die Swisscom rüstet die Mobilfunkantennen laut der Zuchwiler Bauverwaltung heimlich auf 5 G auf – und missachtet die Baustopp-Aufforderung. Nun erwägt die Gemeinde, juristisch gegen Swisscom vorzugehen.

Urs Byland
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Arbeiten an einer Mobilfunkanlage in Zuchwils Nachbargemeinde Solothurn.

Arbeiten an einer Mobilfunkanlage in Zuchwils Nachbargemeinde Solothurn.

Solothurner Zeitung

Bauen ist hier in der Schweiz für alle gleich geregelt. Wer bauen will, reicht ein Baugesuch ein. Dagegen kann Einsprache erhoben werden. Am Ende entscheidet die Baukommission, der Kanton oder – wenn verlangt – auch das Bundesgericht über die Rechtmässigkeit der Baute. Sprechen die Baubehörden einen Baustopp aus, darf nicht weiter gebaut werden. Wurde ein Bau ohne Baugesuch erstellt, verlangen die Behörden in der Regel nachträglich ein solches.

Woran sich der Normalbürger hält, ist für die Swisscom Makulatur. In Zuchwil hat ein von den Baubehörden ausgesprochener Baustopp den ehemaligen Bundesbetrieb nicht daran gehindert, seine beiden Mobilfunkanlagen in Zuchwil auf 5G aufzurüsten. Auch die Aufforderung, ein nachträgliches Baugesuch einzureichen, verhallte ungehört. Auf der Karte mit allen Sendeanlagen der Schweiz sind in Zuchwil zwei Standorte von mehreren vermerkt mit 5G. Dabei handelt es sich um die Anlagen der Swisscom im Zentrum hinter der Post und im Birchiquartier.

Die Swisscom foutiert sich um die Anordnungen der lokalen Baubehörden. «Kein Problem», findet die Swisscom. Man halte sich an die geltenden Bestimmungen. Eine Firmen-Sprecherin konkretisiert: «Die 5G-Einschaltungen erfolgten im Rahmen der bereits bestehenden Bewilligungen, die technologieneutral eingegeben wurden.» Auf die Frage, weshalb sich die Telekommunikationsfirma nicht an den Baustopp hielt, schreibt sie: «Die Swisscom realisiert Bauvorhaben erst dann, wenn sämtliche Bewilligungen eingegangen und rechtskräftig sind. Arbeiten, die innerhalb der vorhandenen Bewilligung durchgeführt werden können, werden getätigt.»

Zuchwils Behörden sind irritiert

In Bezug auf die Aufforderung der Gemeinde, ein nachträgliches Baugesuche einzureichen, ist die Swisscom der Meinung, dass die Gemeinde ein Gesuch einfordere für etwas, das bisher nicht bewilligungspflichtig gewesen sei. Immerhin: «Die Swisscom prüft aktuell das neue Vorgehen der Gemeinde.» Zuchwils Bauverwaltung ist irritiert über das selbstherrliche Verhalten des Bundesbetriebs. «Für uns ist das keine Bagatelländerung, wie die Swisscom behauptet: Bei der alten Technologie kann man alles messen. Es wurden Qualitätssicherungen erarbeitet, Frequenzen sind bekannt und die Auswirkungen sind klar. Bei 5G ist das nicht der Fall», erklärt Romano Del Frate, Bereichsleiter Hochbau der Zuchwiler Bauverwaltung.

«Durchwinken wäre fahrlässig»

Die Bevölkerung reagiere sensibel auf die Thematik der Aufrüstung für den 5G-Standard. «Für 50 Prozent der Bevölkerung ist 5G des Teufels, den anderen 50 Prozent kann es nicht schnell genug gehen», so Del Frate. 5G ermögliche eine umfangreiche Überwachung für oder gegen uns, fügt er an. «Ich denke, es wäre fahrlässig, wenn man es einfach durchwinkt», sagt Del Frate. Aber für ihn ist auch klar: Der Mobilfunkbetreiber habe ein grosses Interesse auf 5G aufzurüsten, weil er viel bezahle für die Konzession, ebenso der Bund, der viel Geld einnehme. «Gleichzeitig ist die Swisscom ein halbstaatliches Unternehmen. Da beisst sich der Affe in den Schwanz.»

Del Frate bittet den Rechtsdienst des Kantons brieflich um baujuristischen Support. Er schreibt, dass Zuchwil bei Umbau oder Aufrüstung von Mobilfunkanlagen bisher ein Baugesuch einforderte, weil für «adaptive Antennen Vollzugshilfen, Messempfehlungen sowie ein spezifisches Qualitätssicherungssystem fehlen». Er stützte sich dabei auf Fachartikel und Medienberichte. Zuchwil teilt die Qualifizierung der Swisscom nicht, es handle sich um eine Bagatelländerung. «Insbesondere jener Mobilfunkanbieter, an dem der Bund wesentlich beteiligt ist, sträubt sich vehement gegen die Einreichung ordentlicher Baugesuche», schreibt Del Frate. Inzwischen sei er zur Taktik übergegangen, Umbauten heimlich vorzunehmen. «Wie ist dem grossen Player rechtlich beizukommen?», fragt Del Frate. Eine Antwort hat er kürzlich erhalten. «Der Kanton hat sich mit zwei Zeilen gemeldet. Das ist keine Antwort», so Del Frate. Die Gemeinde überlege sich nun weitere Schritte.

«Rechtsgutachten sorgt für Aufruhr»

Die Anwaltskanzlei Pfisterer Fretz AG aus Aarau kommt in einem Rechtsgutachten im Juli 2019 für den Verein 5G-Moratorium zum Schluss: «Der Bundesrat hat für die beabsichtigte (respektive teilweise bereits erfolgte) Einführung von 5G die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung NISV angepasst. Die darin enthaltene Privilegierung von adaptiven Antennen (Berücksichtigung der Variabilität der Senderichtungen und der Antennendiagramme) sowie die Konkretisierung dieses Grundsatzes durch das Bundesamt für Umwelt erachte ich aus den dargelegten Gründen als nicht zulässig.» Adaptive Antennen sollen gemäss NISV viel lascher als herkömmliche Antennen behandelt werden. Das sei unzulässig, weil damit möglicherweise erhebliche Gesundheitsschäden für alle in Kauf genommen werden. Der Verein 5G-Moratorium wird von der Grenchnerin Rebekka Meier geführt. Sie erklärt, dass das Rechtsgutachten für Aufruhr und Klarheit gesorgt habe. Klarheit, weil bisher nur Durchschnittswerte, die die Grenzwerte erfüllen, für die Leistung der 5G-Antennen angegeben wurden. Nun sei klar, dass 5G nicht nur 50 Watt im Schnitt strahle, sondern bis zu 3000 Watt punktuell. Das Rechtsgutachten habe für Aufruhr gesorgt, als es die Runde machte von den Gemeinden zu den Kantonen, zum Bund und Betreibern. Eigentlich müsste der Bund den Gemeinden eine Vollzugsempfehlung abgeben, wie sie Baugesuche zu beurteilen hätten. Aber diese Empfehlung wird zurückgehalten. «Baugesuche sind momentan auf Eis gelegt», so Meier.